Gründungsoffensive von KFW und Bund

Gründungsoffensive: KfW und Bund starten Venture Debt-Finanzierung für innovative Unternehmen in der Wachstumsphase.

  • Neues Kreditprogramm zur Fremdfinanzierung von jungen technologieorientierten Wachstumsunternehmen
  • KfW stellt jährlich insgesamt 50 Mio. EUR für gemeinsame Finanzierungen mit privaten Kreditgebern bereit
  • Der Bund übernimmt in den ersten fünf Jahren eine 95%ige Absicherung der hieraus resultierenden Risiken

Die KfW und der Bund erweitern im Rahmen der „Tech Growth Fund-Initiative“ das Angebot von Wachstumsfinanzierung in Deutschland mit einem neuen Finanzierungs-instrument: Das KfW-Programm Venture Tech Growth Financing bietet nun technologisch innovativen und schnell wachsenden Unternehmen, die über ein belastbares und aussichtsreiches Geschäftsmodell verfügen, Kredite zur Finanzierung des weiteren Wachstums an. In dem auf mindestens fünf Jahre angelegten Programm stellt die KfW jährlich insgesamt 50 Mio. EUR bereit. In den ersten fünf Jahren werden 95% der hieraus resultierenden Risiken durch den Bundeshaushalt abgesichert. Als fester Bestandteil der Gründungsoffensive, ergänzt das neue Kreditprogramm das auf Fonds-Investments ausgerichtete Eigenkapitalgeschäft der im Herbst 2018 gegründeten Tochtergesellschaft KfW Capital.

Dr. Ulrich Nussbaum, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: „Innovative Wachstumsunternehmen machen mit ihren Produkten und Dienstleistungen den Wirtschaftsstandort Deutschland stark und die Soziale Marktwirtschaft zukunftsfähig. Als ein Bestandteil der Gründungsoffensive hat Bundesminister Altmaier angekündigt, mehr Wagniskapital für Start-ups bereitzustellen. Das passiert nun mit dem Start des KfW-Programms „Venture Tech Growth Financing“. Wir erhoffen uns davon einen wichtigen Impuls für die Belebung des in Deutschland noch sehr schwach entwickelten Venture-Debt-Marktes. Dieses Marktsegment stellt einen wichtigen Baustein eines funktionierenden Wagniskapitalmarktes dar und gewährleistet, dass in allen Phasen der Unternehmensentwicklung innovativer Unternehmen ausreichend Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen.“

Dr. Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen: Junge innovative Unternehmen, die erfolgreich wachsen können, tragen zum Erhalt unserer Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung hochqualitativer Arbeitsplätze in Deutschland bei. Unser Ziel ist es, dass ihnen in allen Phasen ihrer Entwicklung ausreichend Kapital zur Verfügung steht. Die Bundesregierung hat bereits durch zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung des Wagniskapitalmarktes beigetragen. Es fehlt jedoch in Deutschland noch an ausreichendem Finanzierungskapital vor allem in der Wachstumsphase. Hierzu zählt auch Venture Debt – einem Bindeglied zwischen Wagniskapitalfinanzierung und klassischer Bankenfinanzierung, das an Bedeutung gewinnt. Mit dem neuen Venture Tech Growth Financing Programm werden wir zusammen mit privaten Investoren diesen erfolgversprechenden Nischenmarkt in Deutschland weiter entwickeln.

Ingrid Hengster, die für das inländische Fördergeschäft der KfW verantwortliche Vorständin der KfW sagt: „Innovative, wachstumsstarke Technologieunternehmen finden in Deutschland immer noch ein zu geringes Angebot an Wachstumskapital. Das gilt nicht nur für Beteiligungskapital, sondern auch für ein spezifisches Kreditangebot, mit dem Unternehmen die letzte Stufe ihres Wachstums vor Break Even zünden können und das wir jetzt mit dem neuen Programm stärken wollen. Wir freuen uns darauf, den Bund mit unserem Finanzierungs-Know-how dabei zu unterstützen, die Finanzierungspalette für Wachstumsfinanzierung in Deutschland zu komplettieren. Mit unserem neuen Programm setzen wir auch ein Signal an private Kapitalgeber, um gemeinsam den Venture Debt-Markt in Deutschland mit Direktinvestitionen in die Unternehmen zu entwickeln.“

Voraussetzung für eine Finanzierung aus dem KfW-Programm Venture Tech Growth Financing ist die Einbindung eines privaten Kreditgebers als Finanzierungspartner mit einem Finanzierungsanteil von in der Regel 50 % zu gleichen Bedingungen („pari passu“). Zudem müssen bereits private Risikokapitalgeber (Venture Capital) am Unternehmen beteiligt sein. Die Mittel werden zu Marktkonditionen direkt dem Unternehmen bereitgestellt. In Abgrenzung zu dem neuen KfW-Kreditprogramm fokussiert sich die Tochtergesellschaft KfW Capital auf die Eigenkapitalbeteiligung in Venture Capital- und Venture Debt-Fonds.

Fördermaßnahme „Gründungen“: Innovative Start-ups

Richtlinie zur Fördermaßnahme „Gründungen: Innovative Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion“.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zur Mensch-Technik-Interaktion (MTI) stärken. Dazu werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2). Ziel ist eine maßgeschneiderte Gründungs- und Start-up-Förderung für den Bereich der MTI.

Die Fördermaßnahme ist Teil der neuen Hightech-Strategie „Innovationen für Deutschland“ der Bundesregierung (www.hightech-strategie.de) und des Fünf-Punkte-Plans des BMBF „Mehr Chancen für Gründungen“. Inhaltlich ist die Fördermaßnahme Teil des BMBF-Forschungsprogramms zur MTI „Technik zum Menschen bringen“. Sie stärkt die Position von Start-ups in Deutschland im MTI-Bereich und trägt über High-Tech-Innovationen zur breiteren Nutzung von Schlüsseltechnologien bei.

1.1 Zuwendungszweck Modul 1

Verschiedene Studien zeigen eine rückläufige Anzahl von Existenzgründungen in den letzten Jahren. Auch im High-Tech-Sektor und bei den technologieorientierten Dienstleistungen ist eine stagnierende bis rückläufige Gründungsintensität feststellbar. Gründe liegen u. a. in der demografischen Entwicklung, einer kulturell bedingten geringeren Risikoneigung sowie einer wenig ausgeprägten Unternehmermentalität und -akzeptanz.

In Deutschland werden Unternehmensgründungen zudem zu selten als Option der Verwertung von Forschungsergebnissen gesehen. Nur 6 % aller Gründungen in Deutschland erfolgen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen heraus. Damit ist das Gründungspotenzial bei Weitem nicht ausgeschöpft. Die frühzeitige Verwertung von Forschungsergebnissen mit Perspektive einer Gründung soll darum gezielt in den MTI-Themenfeldern unterstützt werden. Gründungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten eine BMBF-Förderung für die Validierung ihrer Idee und die Entwicklung eines belastbaren Geschäftskonzepts im Bereich MTI. Forschungserkenntnisse, deren Weiterentwicklung hohe Wertschöpfungspotenziale versprechen, stehen hier im Fokus. Hürden auf dem Weg zur Verwertung sollen überwunden werden.

1.2 Zuwendungszweck Modul 2

Start-ups sind Treiber für Innovationen in vielen Lebens- und Wirtschaftsbereichen und tragen ganz wesentlich zu wirtschaftlicher Dynamik und Strukturwandel bei. Wissenschaft und Forschung sind hier wichtige Impulsgeber für die Weiterentwicklung und die Erneuerung des Unternehmensbestands. Künftig wird es entscheidend sein, noch mehr als bisher neue Ideen aus der anwendungsorientierten Grundlagenforschung in die praktische Verwertbarkeit zu bringen und so unsere ökonomische Basis zu verbreitern. Start-ups sind hier wichtige Bausteine und entwickeln neue Geschäftsmodelle, verzeichnen ein überproportionales Wachstumspotenzial und sind – auch grenzüberschreitend – attraktive Arbeitgeber: 30 % ihrer Mitarbeiter kommen aus dem Ausland. High-Tech-Start-ups entstehen dabei häufig im Umfeld von Hochschulen und Forschungseinrichtungen und nehmen wissenschaftlich-technische Ergebnisse durch Technologietransfer in ihre Aktivitäten auf.

In Modul 2 stehen deshalb industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von jungen Start-ups in Deutschland im Zentrum. Start-ups sollen insbesondere bei für sie finanzierungsintensiven Aktivitäten im Bereich FuE unterstützt und in die Lage versetzt werden, mittel- und langfristig Innovationen zu generieren. Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.

Gründerpreis 2018: NRW.BANK feiert Start-ups

Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK, macht Mut: “Der Weg in die Selbständigkeit ist ein großer Schritt – ohne jede Frage. Doch der Mut zu gründen lohnt sich. Die eigenen Ideen verwirklichen, sein eigener Chef sein – die Selbständigkeit bietet viele Vorteile.“ Der Düsseldorfer Banker bietet Gründern an, den Weg in die Selbständigkeit gemeinsam zu gehen: „Schritt für Schritt Ihnen als Förderbank diesen Anfang zu erleichtern.“

Konkret hat die NRW.BANK als Förderbank für Nordrhein-Westfalen für jede Finanzierungsphase das passende Produkt. Auf ihrer Internetseite bietet eine interaktive Förderdatenbank eine ortskundige Führung durch die Förderlandschaft Nordrhein- Westfalens: Zu jedem Programm und Produkt, das in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung steht, hält die Produktsuche alle wichtigen Informationen bereit und Beratung.

Allzu leicht machen es sich die Verantwortlichen, einen Großteil der Beratung in die Startercenter in NRW zu legen, die unter diesem Namen in den IHK’n beheimatet sind und oftmals den Anforderungen an risikobehaftete Unternehmensgründungen nicht gerecht werden können. Kaum ein engagierter Gründer sucht daher den Weg in die Kammer, sondern eher direkt zu dem dafür qualifizierten Consultant. Außerdem ist die drohende Zwangsmitgliedschaft bei den IHK’n den meisten Gründern ein Dorn im Auge, da die Beiträge zumeist keinen wirklichen Gegenwert repräsentieren.

Gründerpreis 2018

Derweil schmückt sich die NRW.BANK mit dem jährlichen Gründerpreis. Insgesamt 60.000 Euro Preisgeld gab es 2018 für Wildling Shoes, Gummersbach, Screwerk, Lüdenscheid, und CREAPAPER aus Hennef. Mit dem ersten Platz wurde der Schuhproduzent Wildling Shoes aus Gummersbach ausgezeichnet, gefolgt vom Lüdenscheider Digital-Unternehmen Screwerk und dem Papierhersteller CREAPAPER aus Hennef. Zum siebten Mal haben das Wirtschafts- und Digitalministerium und die NRW.BANK den mit insgesamt 60.000 Euro dotierten Preis für besonders innovative und kreative Geschäftsideen an herausragende Unternehmerpersönlichkeiten vergeben.

Bei der Preisverleihung im K21 STÄNDEHAUS in Düsseldorf sagte Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Ich gratuliere der Gewinnerin und den Gewinnern zu ihren beeindruckenden Innovationen und zu ihrer Kreativität. Der GRÜNDERPREIS NRW zeigt auch in diesem Jahr, wie vielfältig und lebendig die Gründerszene in unserem Land ist. Die Preisträger sind inspirierende Beispiele dafür, wie es gelingt, die eigene Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen.“

Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK betonte noch: „Mit dem GRÜNDERPREIS NRW schaffen wir Sichtbarkeit und helfen Gründern, sich weiter am Markt zu etablieren. Als Förderbank für NRW stehen wir Existenzgründern mit gezielter Beratung und Förderung zur Seite und setzen uns dafür ein, dass keine gute Idee an der Finanzierung scheitert, damit aus Innovationen Geschäftsmodelle „Made in NRW“ werden.“

Die Gewinner

Das erstplatzierte Gummersbacher Unternehmen Wildling Shoes GmbH entwickelt und vertreibt seit 2015 Kinder- und Erwachsenenschuhe, die einen natürlichen Gang ermöglichen und damit vor allem Kindern die Freude an der Bewegung zurückgeben. Gründerin Anna Yona beeindruckte die Jury mit der fairen Produktion ihrer Schuhe innerhalb Europas und erhält dafür 30.000 Euro Preisgeld. Auch überzeugte sie mit einer dezentralen Arbeitsweise an sechs Standorten, damit ihre Mitarbeiter Familie und Arbeit bestmöglich vereinbaren können.

Alexander Hoffmann und Heiko Schlabach erreichen mit ihrer Online-Plattform Screwerk GmbH den zweiten Platz und erhalten dafür 20.000 Euro Preisgeld. Für ihre Kunden machen sie seit 2013 Schraubensortimente in jeder Stückzahl weltweit verfügbar. Mit ihrem durchgängig digitalen Geschäftsmodell schaffen sie Know-how für nahezu jeden Industriezweig. Damit unterstützen sie andere mittelständische Unternehmen auf ihrem Weg ins digitale Zeitalter, so die Jury.

Im drittplatzierten Unternehmen CREAPAPER GmbH aus Hennef treffen ökologische Verantwortung und wirtschaftlicher Erfolg direkt aufeinander. Das Unternehmen stellt seit 2013 Papierprodukte aus Gras her. Die Jury honoriert die Produktion, die energieeffizienter und ressourcenschonender ist als die Zellstoffgewinnung aus Holz. Für den dritten Platz erhält Gründer Uwe D’Agnone 10.000 Euro Preisgeld. Der GRÜNDERPREIS NRW zählt zu den bundesweit höchst dotierten Wettbewerben und erfreut sich großer Wertschätzung in der Gründerszene.

Die Jury unter Vorsitz von Prof. Dr. Christine Volkmann, Inhaberin des Lehrstuhls für Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung an der Bergischen Universität Wuppertal, hatte die Finalisten des Abends ausgewählt. Die insgesamt rund 120 Einreichungen in diesem Jahr kamen aus allen Teilen des Landes, insbesondere aus dem Münsterland, der Metropolregion Ruhr, dem Rheinland sowie Sieger- und Sauerland. Mit dabei waren Technologie-Startups, Unternehmen aus dem sozialen Bereich sowie Firmen aus den Branchen Bekleidung und Bildung, Lebensmittelindustrie und Medizintechnik.

Die weiteren Nominierten:

  • Deine AssistenzWelt GmbH (Bonn)
  • FLS GmbH & Co. KG (Aachen)
  • fsk engineering GmbH (Gummersbach)
  • INNOVATOR_INSTITUT (Mülheim a. d. R.)
  • K Line Europe GmbH (Düsseldorf)
  • L.O.T.T.A (Wachtendonk)
  • Outside the Club GmbH (Wuppertal)

Neues zur DSGVO

Zum Europäischer Datenschutztag am 28. Januar befragt Experten zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Buchhaltung. Raik Mickler, Datenschutzbeauftragter und Legal Counsel der Haufe Group, erklärt im folgenden Interview, worauf es beim Thema Datenschutz in der Buchhaltung besonders ankommt.

Herr Mickler, dass sich die DSGVO 2018 geändert hat, hat vermutlich jeder mitbekommen. Aber bin ich als Kleinunternehmer oder Selbstständiger von ihr ebenfalls betroffen?

„Auf jeden Fall! Denn die DSGVO regelt, wie ein Unternehmen mit personenbezogenen Kundendaten umzugehen hat. Und da jeder Betrieb – egal, ob Selbstständiger, Start-up, Freiberufler, Kleinstbetrieb, Mittelständler oder Großkonzern – auf irgendeine Art Kontakt mit seinen Kunden hat, greift hier die DSGVO.“

Raik Mickler

In Hinblick auf die Buchhaltung: Gibt es hier spezielle Aspekte zu beachten?

„Für die Buchhaltung sind insbesondere die Punkte Datenauskunft, Datensperrung, Datenlöschung und die allgemeine Informationspflicht relevant. Bei der Datenauskunft gilt es zu beachten, dass bereits dann, wenn ein potenzieller Kunde eine Anfrage stellt, eine Datenverarbeitung stattfindet, da er für diesen Zweck eine Emailadresse oder Telefonnummer nennen muss. Online-Kontaktformulare fragen jedoch meist aus logistischen Gründen noch weitere Daten wie Adresse oder Alter ab. Darauf muss der Unternehmer aber in seinen Datenschutzhinweisen hinweisen und angeben, wie er mit den Daten umgeht, zum Beispiel wie lange sie gespeichert werden. Das gilt übrigens auch für Daten, die durch das einfache Surfen auf der Firmen-Internetpräsenz erfasst werden, wie etwa IP-Adressen oder ähnliches.“

Worauf müssen Unternehmer bei der Speicherung und Löschung achten?

„Was die Speicherung von Kundendaten betrifft, so müssen diese sicher und gegen Missbrauch geschützt abgelegt werden. Das bedeutet, dass bereits bei der Abfrage auf eine sichere Verbindung – also eine SSL-zertifizierte Webseite – zu achten ist. Darüber hinaus dürfen Unbefugte keinen Zugriff haben, und die Daten müssen an einem sicheren Ort abgespeichert sein. Haben im Unternehmen mehr als neun Mitarbeiter Zugriff auf Kundendaten, werden Daten weitervermittelt oder besonders sensible Daten abgefragt, dann muss zusätzlich ein Datenschutzbeauftragter benannt sein, der sich um die Einhaltung der DSGVO in der Firma kümmert. Der dritte Punkt – die Datenlöschung – muss nicht nur gesetzeskonform, sondern auch ohne gesonderte Anfrage erfolgen. Bisher mussten Kunden aktiv um Löschung der nicht mehr benötigten Daten bitten. Mit der neuen DSGVO ist es nun Pflicht des Unternehmens, diese Daten zu löschen.“

Was konkret bedeutet die Informationspflicht für Unternehmer?

„Damit Kunden wissen, welche ihrer Daten auf Grund gesetzlicher Anforderungen langfristig gespeichert werden, gibt es eine Informationspflicht. Diese besagt, dass der Unternehmer jederzeit in der Lage sein muss, Auskunft über vorliegende Daten zu geben. Zudem umfasst die Informationspflicht eine Dokumentationspflicht, die eine Protokollierung datenschutzrelevanter Vorgänge zwingend vorschreibt.“

Die DSGVO umfasst auch die sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung – was bedeutet das für die Buchhaltung?

„Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist immer dann durchzuführen, wenn besonders sensible Daten abgefragt wurden oder die Datenverarbeitung dazu bestimmt war, die Persönlichkeit des Betroffenen zu bewerten. Für die Buchhaltung relevante Daten fallen hier jedoch in der Regel nicht darunter, d.h.: Entwarnung!“

Wo bekomme ich Hilfe bei der Umsetzung der DSGVO in der Buchhaltung?

„Ein praktischer und sicherer Helfer bei der Umsetzung sind Online-Buchhaltungslösungen wie lexoffice. Denn diese stellen quasi automatisch sicher, dass die Buchhaltung die DSGVO-Vorgaben erfüllt. Bei der Auswahl der Software ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass ich als Unternehmer immer selbst für meine Buchhaltung verantwortlich bleibe – auch wenn diese mit Hilfe der Software bei einem Dienstleister erledigt wird. Daher sollte mit dem jeweiligen Dienstleister bzw. Anbieter unbedingt eine Auftrags-Vereinbarungsverordnung gemäß DSGVO geschlossen werden. Bei lexoffice wird dieser Vertrag z.B. automatisch mit Eröffnung des Kontos abgeschlossen und ist jederzeit für den Nutzer downloadbar.“

Wenn ich als Unternehmer meine Buchhaltung in Papierform mache, kann ich die DSGVO-Anforderungen dann trotzdem erfüllen?

„Nein, denn dann sind die Daten in der Regel weder zentral an einem sicheren Ort abgelegt, noch habe ich jederzeit sofortigen Zugriff auf alle Unterlagen, und die Daten können Diebstahl, Brand oder Wasserschäden zum Opfer fallen. Hat ein Unternehmen hingegen zum Beispiel lexoffice im Einsatz, dann ist gewährleistet, dass alle Daten zentral in hochsicheren Datenzentren in Deutschland gespeichert sind. Der Unternehmer hat also jederzeit auf Knopfdruck vollen Zugriff auf alle Daten und kann sicher sein, den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Und auch zwei weitere Forderungen der DSGVO erfüllt eine gute Buchhaltungssoftware automatisch: Sie verfügt über ein so genanntes Berechtigungskonzept – also die Möglichkeit, Datenzugriffsrechte festzulegen. Wenn die Software gleichzeitig eine jederzeit einsehbare Protokollierung erstellt, lässt sich die Verarbeitung der Daten sehr detailliert nachvollziehen. lexoffice beispielsweise protokolliert sämtliche Aktivitäten, so dass jederzeit nachvollziehbar ist, wer welche Kontaktdaten bearbeitet hat.“

Herr Mickler, vielen Dank für das Gespräch!

Info-Box

Umfassende Hilfestellungen zum Thema DSGVO – zum Beispiel das kostenlose eBook: „Datenschutz-Grundverordnung: Die neuen Regelungen sicher anwenden“ sowie viele weitere Informationen zum Thema bietet lexoffice unter:
https://www.lexoffice.de/datenschutz-und-datensicherheit/ 

Gründungszuschuss 2019

Mit einer guten Geschäftsidee haben zukünftige Gründer die Möglichkeit mit Hilfe des Gründungszuschuss 2019 ihre Arbeitslosigkeit zu beenden zum Unternehmer zu werden: Der Gründungszuschuss kann – richtig genutzt – die notwendige Starthilfe in ein erfolgreiches Leben als Gründer und Unternehmer sein. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Bezieher von Arbeitslosengeld I, unter Umständen auch anderer Leistungen nach SGB III, wenn sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben, und mit der Gründung eines Unternehmens ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen. Die Gewährung des Gründungszuschusses ist aber eine Ermessensleistung – das heißt der Vermittler entscheidet, ob jemand die Förderung bekommt.

Der Gründungszuschuss ist eines der wichtigsten staatlichen Fördermittel für Gründer. Diese Förderung ist ausgelegt für Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I), die mit einer hauptberuflichen Selbstständigkeit planen Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Bewilligt und beantragt wird der Gründungszuschuss bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur. Auch wenn seit 2012 kein Rechtsanspruch mehr auf die Förderung wie bei der Ich-AG durch den Gründungszuschuss besteht, so kann der Zuschuss nach wie vor durch die Arbeitsagentur gewährt werden.

Der Zuschuss dient zur Absicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung (Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge) nach der Existenzgründung. Denn für viele Gründer sind diese finanziellen Mittel die Voraussetzung um den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.

Entscheidende Voraussetzung

Als Antragsteller muss man ALG I beziehen und zwar mindestens einen Tag, bevor gegründet wird. Erst nach Ausschöpfung des Arbeitslosengelds zu gründen ist auch nicht zulässig, der Restanspruch von 150 Tagen muss eingehalten werden. Der Arbeitsvermittler wird in jedem Fall prüfen, ob es zur Gründung die Vermittlungsalternative gibt. Das heißt: Im Zweifel wird er versuchen, Sie in ein adäquates Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Da die Zuerkennung im Ermessen des zuständigen Vermittlers liegt, muss man als Antragsteller vor allem eines, überzeugen. Am besten mit einem guten Businessplan und einem stichhaltigen Finanzkonzept. Der Gründungszuschuss endet in jedem Fall mit Erreichen des 65. Lebensjahres. Bei wiederkehrender Arbeitslosigkeit wird der neuerliche Anspruch auf ALG I um die Zahl der Tage verkürzt, für die der Gründungszuschuss bezogen wurde.

Gefördert werden alle Selbständigen, wenn sie die festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Es muss sich hierbei um ein tragfähiges, Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept handeln, der Antragsteller muss die erforderlichen fachlichen und persönlichen Eignungen für diese Tätigkeit mitbringen und auch die materiellen Voraussetzungen für eine unternehmerische Tätigkeit haben. All diese Voraussetzungen sollten nach Möglichkeit auch zweifelsfrei belegt werden können.

Die Förderung läuft in zwei Phasen ab, in der jeweils unterschiedliche Förderhöhen gelten:In der ersten Phase des Gründungszuschusses, die 6 Monate dauert, wird die gesamte Höhe der ALG I Leistung weiterbezahlt. Dazu kommt ein Betrag von 300 EUR zur sozialen Absicherung des Antragstellers. Danach kommt es zu einer Neubewertung: Die Arbeitsagentur prüft die Aktivitäten des Antragstellers während der sechsmonatigen Förderphase und die Tragfähigkeit des Konzepts noch einmal anhand der erreichten Ergebnisse. Die geplanten Ziele für die ersten sechs Monate im Geschäftsplan sollten dabei möglichst erreicht worden sein. Danach kann sich eine zweite Förderphase von insgesamt 9 Monaten anschließen, sofern die Beurteilung erfolgreich ausfällt. Hier wird allerdings nur noch der monatliche Betrag von 300 EUR zur sozialen Absicherung von der Arbeitsagentur geleistet.

Einen entsprechenden Antrag hält der zuständige Vermittler der Arbeitsagentur bereit. Darüber hinaus sind alle Unterlagen beizubringen, die möglichst umfassend die fachliche und persönliche Eignung des Gründers und den zu erwartenden Erfolg der Geschäftstätigkeit belegen.

Risikokapital für Berliner Start-ups

Berlin ist auch in diesem Jahr ein gutes Pflaster für Start-ups: In keiner anderen deutschen Stadt wird mehr in junge Unternehmen investiert. Im europäischen Vergleich sichert sich die deutsche Hauptstadt Platz zwei hinter London. Im ersten Halbjahr 2018 wurden 1,6 Milliarden Euro Risikokapital an Berliner Start-ups ausgeschüttet. Dies ergab das „Start-Up-Barometer Europa“ der Ernst & Young GmbH. Damit stieg das Investitionsvolumen im Vergleich zum Vorjahr um 144 Millionen Euro. Neben Berlin ist auch München in der Top Ten zu finden. Somit ist Deutschland das einzige Land, das mit gleich zwei Städten im Städteranking des Start-up-Barometers vertreten ist, was die Attraktivität Deutschlands als Gründungsstandort unterstreicht.

„Für junge Unternehmen stellt die Kapitalbeschaffung oft eine der größten Herausforderungen dar. Daher ist es erfreulich zu sehen, dass Investoren bereit sind, Gründerinnen und Gründer in Deutschland finanziell zu unterstützen. Mit frischem Kapital werden auch die Preisträger beim ‚Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen‘ ausgestattet“, so Wolfram Groß, Projektleiter des Gründerwettbewerbs bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. „Zudem ist es gerade bei jungen Unternehmerinnen und Unternehmern wichtig, neben finanziellen Mitteln auch das notwendige Know-how bereit zu stellen. Die Teilnahme am Gründerwettbewerb wird deswegen auch mit individuellem Feedback und Mentoring belohnt.“

Über den „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“

Der „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ ist ein Ideenwettbewerb ausgerichtet vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Jährlich finden zwei Wettbewerbsrunden statt. Bei den beiden Preisverleihungen werden jeweils bis zu sechs Gründungsideen mit Hauptpreisen von je 32.000 Euro ausgezeichnet. Darüber hinaus erhalten bis zu fünfzehn weitere Gründungsideen je 7.000 Euro. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine schriftliche Einschätzung ihrer Gründungsidee zu Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. Die nächste Wettbewerbsrunde startet am 2. Januar 2019.

Gründerpreis für Top-Start-ups

Der Deutsche Gründerpreis 2018 in den Kategorien StartUp und Aufsteiger wurde in Berlin an die Ineratec GmbH aus Karlsruhe und die Tesvolt GmbH aus Lutherstadt Wittenberg verliehen. Der Preis wird jährlich von den Partnern stern, Sparkassen, ZDF und Porsche ausgelobt.

Die Jury des Deutschen Gründerpreises ehrt die Ineratec GmbH in der Kategorie StartUp. Ineratec ist es gelungen, gigantische chemische Anlagen auf Miniaturformat zu schrumpfen. Die dezentral nutzbaren Reaktoren produzieren beispielsweise mit Hilfe von Solar- oder Windenergie synthetische Kraftstoffe fürs Auto. Die Auswahljury des Deutschen Gründerpreises war beeindruckt von den extrem vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten.

Die Auszeichnung in der Kategorie Aufsteiger geht an die Tesvolt GmbH. Intelligente Stromspeicher, die sich rechnen – damit hat Tesvolt einen wichtigen Baustein für die Energiewende entwickelt. Das weltweit einzigartige Produkt, die hervorragende Entwicklung und die guten Perspektiven auf einem Wachstumsmarkt überzeugten die Jury des Deutschen Gründerpreises.

Zu den drei Finalisten in der Kategorie StartUp gehörten außerdem die Oculavis GmbH aus Aachen sowie die Vectoflow GmbH aus Gilching. Handelsübliche Datenbrillen oder Smartphones und dazu die maßgeschneiderte Software von Oculavis lässt Servicetechniker im traditionellen Maschinenbau seltener zum Kunden fahren und alle Beteiligten sparen viel Zeit und Geld. Vectoflow entwickelt und produziert individuell angefertigte, stabile und hitzefeste Sonden, mit denen die Strömung von Luft, Wasser oder Öl extrem präzise gemessen werden kann.

Die Kategorie Aufsteiger

In der Kategorie Aufsteiger waren außerdem die Ankerkraut GmbH aus Jesteburg und die CQSE GmbH aus Garching bei München nominiert. Ankerkraut erobert mit Gewürzmischungen in Top-Qualität, ohne Chemie, bildhübsch verpackt, die Töpfe und die Herzen begeisterter Hobbyköche. Dank CQSE und ihrer hervorragenden, weltweit einzigartigen Analysesoftware, werden bei der Weiterentwicklung der Unternehmenssoftware teure Folgeprobleme vermieden.

Die Preisträger und Finalisten in den Kategorien StartUp und Aufsteiger erhalten eine individuelle, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung durch die Unternehmensberatung Porsche Consulting GmbH. Zudem übernehmen Kuratoriumsmitglieder des Deutschen Gründerpreises über einen Zeitraum von zwei Jahren Patenschaften für die jungen Unternehmen. Je nach Bedarf stellen die Paten – namhafte deutsche Unternehmerpersönlichkeiten – ihr Know-how in Bereichen wie Finanzierung, Organisation oder Marketing und natürlich auch Kontakte zur Verfügung. Die Unternehmen erhalten außerdem ein Medientraining beim ZDF sowie Zugang zum Alumni-Netzwerk des Deutschen Gründerpreises.

Über den Deutschen Gründerpreis:

Der Deutsche Gründerpreis ist die bedeutendste Auszeichnung für herausragende Unternehmer in Deutschland. Ziel der Initiative ist es, ein positives Gründungsklima in Deutschland zu fördern und Mut zur Selbstständigkeit zu machen. Der Preis wird jährlich in den Kategorien Schüler, StartUp, Aufsteiger und Lebenswerk verliehen. Außergewöhnliche Unternehmerleistungen können mit einem Sonderpreis gewürdigt werden. Ausgelobt wird der Deutsche Gründerpreis von den Partnern stern, Sparkassen, ZDF und Porsche, die sich bereits seit 1997 für die Förderung des Unternehmertums und der Gründungskultur engagieren. Der Deutsche Gründerpreis wird durch ein hochkarätiges Kuratorium unterstützt, das Patenschaften für die Finalisten und Preisträger übernimmt. Förderer des Deutschen Gründerpreises sind die Bertelsmann SE, die Gruner + Jahr GmbH & Co. KG, die Süddeutsche Zeitung und die Versicherungen der Sparkassen. Kooperationspartner ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Startschuss für Unternehmerhelden

Mit dem Unternehmerhelden Award 2018 wird dieses Jahr zum zweiten Mal infolge ein Award speziell für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen vergeben.

Der Unternehmerhelden Award ist der einzige Preis in Deutschland, der die Leistungen Solo-Selbstständiger und kleiner Unternehmen auszeichnet. Nach dem erfolgreichen Auftakt im Vorjahr, verleiht das Berliner Unternehmen Debitoor auch 2018 wieder Preise an herausragende kleine Unternehmer. Rund 90%, also 3,1 Mio. aller Unternehmen in Deutschland sind Klein-, und Kleinstunternehmen – medial werden sie jedoch kaum beachtet. Der Unternehmerhelden Award würdigt diese große Zielgruppe und zeichnet ihre Leistungen aus. Veranstalter des Unternehmerhelden-Award ist ​Debitoor​, ein Rechnungsprogramm für Gründer, Kleinunternehmer und Freelancer. Damit führt Debitoor auch 2018 ein wichtiges Anliegen weiter: Die Auszeichnung und Prämierung engagierter EinzelunternehmerInnen. „Im vergangenen Jahr hatten wir mit über 200 Bewerbungen und mehr als 10.000 Online-Votings einen hervorragenden Auftakt. Wir haben uns riesig über die positive Resonanz gefreut und möchten daran in diesem Jahr anknüpfen,” ​erklärt Hannah Lindstedt, Country Manager DACH von Debitoor​. „Der große Zuspruch beweist, dass wir einen Nerv getroffen haben.

Ein Award, der die vielen Solo-Selbstständigen und kleinen Unternehmen in den Fokus stellt, die vieles alleine schaffen müssen und keine große Lobby haben, wär längst überfällig. In diesem Jahr wollen wir den Award größer und bekannter machen, um noch mehr Reichweite für die involvierten Unternehmen zu erzeugen”. Die Bewerbungsphase startet am ​01. August 2018​. Erstmals werden die Gewinner am 30. November 2018 bei einer feierlichen Preisverleihung ausgezeichnet. Die Preisverleihung findet im Rahmen des 1. Deutschen Selbständigentages des offiziellen Partners Freeliance im Unicorn (Brunnenviertel) in Berlin, statt.

Wie im letzten Jahr werden im Rahmen des Unternehmenhelden-Award zwei Unternehmen ausgezeichnet. Der Publikumspreis wird über ein Onlinevoting ermittelt. Der Jurypreis wird von der fünfköpfigen Jury, bestehend aus renommierten Gründerexperten und Journalisten vergeben – mit dabei sind: ​Tijen Onara, Gründerin von startup affairs, Thomas Jajeh, CEO und Gründer von twago, Max Hilgarth, ​Geschäftsführer vom VGSD​, ​Marc-Alexander Christ, ​Mitgründer von SumUp ​und Brigitte Conta Gromberg, Gründerin u.a. von​ ​Smart Business Concepts.

Den GewinnerInnen von Jury-Award und Publikums-Award winken attraktive Preise: Neben Geldbeträgen von je 5.000€ ​erhalten sie ein Sachpreis-Package für ihr erfolgreiches Selbstmarketing. Unter allen Bewerbern werden zudem 2×2 ​Gastkarten für die deGut im Oktober, sowie zehn Stände auf dem ​1. Deutschen Selbständigentag​ ​von Freeliance am 30. November verlost.

Der Award wird von starken Partnern aus Wirtschaft und Gründerszene unterstützt, wie SumUp, clockodo, deGut, Marketing Café, Erklärhelden.de, sowie Kontist und Freeliance, auf deren​1. Deutschen Selbständigentag am 30. November der Award in Berlin offiziell überreicht wird.

Crowdlending bei KMU-Finanzierung

Crowdlending in Deutschland: Planungssicherheit und Schnelligkeit sind Top-Faktoren bei KMU-Finanzierung. Eine Oxford Economics-Studie zeigt auf, was KMU zum Plattform-Lending bewegt.
Dem Liquiditätsengpass entgegenwirkend: 51 Prozent der deutschen KMU hätten ohne crowdbasierten Kredit geschäftsfördernde Investitionen nicht getätigt, 42 Prozent Gewinnausfälle erlitten und 32 Prozent geschäftliche Chancen verpasst. Für viele Unternehmen ist der Gang zur Hausbank nicht mehr die attraktivste Option.

Liquidität ist ein wichtiger Treibstoff in vielen Unternehmen und somit ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsfaktor. Eine aktuelle Studie von Oxford Economics im Auftrag von Funding Circle, der führenden Lending-Plattform für die Finanzierung von Kleinunternehmen, verdeutlicht nun, dass der crowdbasierte Unternehmenskredit eine Lücke im Finanzierungssystem schließt, die für kleine Unternehmen durchaus substanz- oder gar existenzgefährdend sein kann.

Die Ergebnisse einer im Rahmen der Studie durchgeführten Befragung unter kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) aus Deutschland deuten darauf hin, dass traditionelle Kreditangebote dem Bedürfnis von deutschen KMU nach unbürokratischer und schneller Finanzierung nicht gerecht werden. Laut Studie steht an der Spitze der Gründe, aus denen sich Unternehmen für die Plattformfinanzierung entscheiden, die unkomplizierte Abwicklung des Kreditantrags (49 Prozent). Für 29 Prozent war die Schnelligkeit beim Antrags- und Bearbeitungsverfahren das ausschlaggebende Argument. Lediglich 6 Prozent der Unternehmer entschieden sich für diese Finanzierungsform, weil sie zuvor bei einer Bank abgelehnt worden waren. Der crowdbasierte Kredit wird also vor allem den unternehmerischen Bedürfnissen nach schnellen Entscheidungen und daraus resultierender Planungssicherheit gerecht.

Der direkte Weg zur Crowd als strategische Entscheidung

Viele Unternehmer berichten, dass sie ohne einen Kredit über Funding Circle erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen müssten: Über die Hälfte der KMU (51 Prozent) gab an, sie hätte ohne crowdbasierte Finanzierung eine Investition nicht getätigt. Viele sind auch der Überzeugung, sie hätten ohne diese Kreditform eine geschäftliche Chance (32 Prozent) verpasst – ein Indiz dafür, wie wichtig die Schnelligkeit beim Finanzierungszugang für Kreditnehmer ist. Andere Unternehmer glauben außerdem, sie hätten ohne eine Finanzierung über die Kreditplattform einen schwächeren (29 Prozent) oder überhaupt keinen (13 Prozent) Gewinnzuwachs erzielt.

Für viele Unternehmer ist der Gang zur Bank – sei es wegen der Finanzierung von Investitionen oder etwa der Aufstockung des Betriebskapitals – also von vornherein unattraktiv: 71 Prozent der KMU, die sich für einen Kredit bei Funding Circle entschieden haben, bemühten sich zuvor überhaupt nicht um einen Bankkredit – davon 90 Prozent deshalb nicht, weil sie der mit dem Antrag verbundene, vor allem zeitliche Aufwand abgeschreckt hat. Der Faktor Zeit ist also wesentlich: 86 Prozent der Unternehmen gaben an, dass die Finanzierung über Funding Circle schneller gesichert werden konnte als über andere Kreditgeber.

Finanzierungsquellen außerhalb des Bankensektors erhöhen zudem die Wahrscheinlichkeit für Unternehmen, die Finanzierung in voller Höhe bewilligt zu bekommen. So erhielten 78 Prozent mehr KMU die von ihnen tatsächlich beantragte Summe, als Unternehmen, die einen Bankkredit beanspruchten. Insgesamt liegt trotz steigender Wirtschaftsleistung von Unternehmen die Vergabe von Geschäftskrediten durch deutsche Banken real gesehen nach wie vor 8 Prozent hinter der Zeit vor der globalen Finanzkrise 2008 zurück.

Thorsten Seeger, Geschäftsführer Funding Circle Deutschland:

„Wer als Kleinunternehmer seine Felle nicht davon schwimmen sehen will, muss oft schnell zugreifen – sonst ist es zu spät und das Geschäft macht ein anderer. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, eine auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnittene Finanzierungslösung zu entwickeln und so die Unternehmen bei ihren Wachstums- und Innovationsvorhaben gezielt zu unterstützen. Die Umfrageergebnisse belegen, dass es vor allem die Schnelligkeit ist, die eine Finanzierung über unsere Plattform immer beliebter macht.
Wer sich heute bei Funding Circle anmeldet, benötigt maximal 15 Minuten, um seine Daten über das Online-Formular einzutragen. Bereits nach 24 Stunden liegt meist die verbindliche Kreditentscheidung vor – über das Kapital können die Unternehmer innerhalb von 7 Tagen verfügen. Für mittelständische Unternehmer, die Planungssicherheit brauchen, um notwendige Investitionen tätigen zu können, erweisen sich die komplexen und langwierigen Kreditantragsprozesse bei den Filialbanken hingegen oft als wahre Entwicklungsbremse.“ 

Thorsten Seeger, Geschäftsführer Funding Circle Deutschland

Über die Studie 

Die internationale, im Juni 2018 veröffentlichte Studie wurde von Oxford Economics in Deutschland, Großbritannien, den USA und den Niederlanden durchgeführt. Das unabhängige internationale Beratungsunternehmen untersucht in dem Bericht, wie sich die Finanzierung über Funding Circle in jedem einzelnen der vier Länder, in denen die Plattform tätig ist, auf die regionale Wirtschaft auswirkt.

Neben der Ermittlung des umfassenden Beitrags zum BIP, der unterstützten Arbeitsplätze sowie der Steuereinnahmen geben die Vergleiche auch Aufschluss darüber, wie der Einfluss von Funding Circle in seinen jüngeren Märkten wachsen kann. Der Bericht stützt sich auf umfangreiche statistische Analysen der Geschäftsvorgänge von Funding Circle, die Auswertung externer Statistiken und Studien sowie die Befragungen von 1.243 KMU – davon rund 140 aus Deutschland – im Februar 2018, die über Funding Circle eine Finanzierung in Anspruch genommen haben. Die Studie umfasst nur die Daten von Befragten mit ausstehenden Krediten per Dezember 2017.

Über Funding Circle

Funding Circle ist die weltweit führende Online-Plattform für die Finanzierung von Kleinunternehmen. Seit seiner Gründung 2010 hat das Unternehmen Kredite im Wert von insgesamt mehr als 5 Mrd. Euro an 45.000 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vermittelt. Über 70.000 private Anleger*innen sowie Finanzinstitutionen (wie z. B. die KfW, die Europäische Investitionsbank und die British Business Bank) haben diese über die Funding Circle Plattform mit Kapital unterstützt.
Das Deutschlandgeschäft von Funding Circle wird vom Berliner Team mit umfassender Finanz- und Tech-Expertise unter der Leitung von Thorsten Seeger geführt. Funding Circle hat seinen Hauptsitz in London (Großbritannien) und operiert zudem in den USA sowie den Niederlanden. [Stand: Juni 2018]

Über Online-Marktplätze für Unternehmensfinanzierung

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben es in Deutschland zunehmend schwer, über Banken, Volksbanken und Sparkassen Zugang zu Fremdkapital zu bekommen. Online-Marktplätze für Unternehmensfinanzierung wie Funding Circle sind die zuverlässige Alternative, die diese Versorgungslücke füllt. Auf seiner Plattform vermittelt Funding Circle Kredite zwischen 5.000 und 250.000 Euro für die Wachstums- und Innovationsvorhaben deutscher KMU. Und das schnell, unbürokratisch und flexibel: Das Finanzierungsangebot erhalten Unternehmer*innen innerhalb von 48 Stunden, die Auszahlung erfolgt für gewöhnlich in sieben Tagen und eine vorzeitige Tilgung ist jederzeit gebührenfrei möglich. Privatpersonen und institutionellen Anleger*innen bieten Investitionen in Unternehmenskredite Zugang zu einer neuen Geldanlageklasse mit attraktiven Renditemöglichkeiten – und leisten schon ab 100 Euro einen wertvollen Beitrag zur lokalen Wirtschaft.

Millionen für Marketing-Startup

Blackwood Seven, das aus Dänemark stammende disruptive Unternehmen für Marketing Analytics und Mediaoptimierung, erhält eine Finanzierung in Höhe von 16,8 Millionen Euro zur Unterstützung seiner Geschäftsexpansion in Europa, den USA und Asien.

Bereits bestehende Geldgeber wie Jolt Capital, Vækstfonden, Sunstone Capital und Conor Venture Partners führen die Finanzierungsrunde an. Sie zeigen damit ihr Vertrauen in die langfristige Geschäftsentwicklung von Blackwood Seven. Darüber hinaus investiert die in München ansässige Beteiligungs- und Beratungsgesellschaft Cipio Partners erstmals in die SaaS-Plattform.

Der datengetriebene Ansatz errechnet mittels künstlicher Intelligenz und Machine Learning die individuelle „Mediawirkformel“ für Werbetreibende. Daraus lässt sich der optimale Media-Mix bestimmen und eine exakte Prognose der zu erwartenden Sales ableiten.

Basis für die individuellen Kundenmodelle sind allgemeine Informationen wie Medien- und Marktdaten, Geo- und Wetterdaten, makroökonomische Daten und Industriedaten. Zusätzlich werden individuelle Kundendaten, wie z.B. Sales und Awareness, Media Spendings und Webtraffic, verwendet. Die Komplexität des Blackwood Seven-Modelings bietet Werbetreibenden endlich die Chance, Kampagnen selbständig und einfach zu planen, zu simulieren und Ziele exakt vorherzusagen. Transparent, unabhängig und in Echtzeit.

„Die jüngste Finanzierung wird unser Wachstum ankurbeln und unserer Geschäftsentwicklung in Europa, Amerika und Asien einen deutlichen Schub geben. Marken suchen nach immer neuen Möglichkeiten, Mediaplanung und -einkauf besser und kosteneffektiver zu gestalten. Mit den zusätzlichen Mitteln können wir unsere Kunden noch besser dabei unterstützen und auf der ganzen Welt für mehr Transparenz bei der Mediaplanung sorgen“, erklärt Carl-Erik Kjærsgaard, CEO & Mitbegründer von Blackwood Seven.

Über Blackwood Seven

Blackwood Seven ist eine internationale SaaS-Plattform für Marketing Analytics und Mediaoptimierung. Der datengetriebene Ansatz errechnet mittels künstlicher Intelligenz und Machine Learning die individuelle „Mediawirkformel“ für Werbetreibende. Daraus lässt sich der optimale Media-Mix bestimmen und eine exakte Prognose der zu erwartenden Sales ableiten.

Die 2013 gegründete Software-Company beschäftigt weltweit 150 Mitarbeiter an den Standorten München, New York, Los Angeles, Barcelona und Kopenhagen.

Weitere Informationen unter www.blackwoodseven.com

KfW: Weniger Gründer, aber mehr Qualität

Die Zahl der Gründungen in Deutschland ist auch im Jahr 2017 rückläufig: Lediglich 557.000 Personen (-17 Prozent ggü. 2016) machten sich im vergangenen Jahr selbstständig – zu gut war die Möglichkeit für viele, eine abhängige Beschäftigung zu finden. Erfreulich ist, dass die Entwicklung bei volkswirtschaftlich besonders bedeutsamen Gründungen gegenläufig ist: der Anteil der Chancengründer stieg um 8 %, der Anteil der innovativen Gründer um 31 %. Auch der Anteil der digitalen Gründer stieg von 21 % auf 26 %. „Die strukturelle Qualität der Gründungstätigkeit wird besser.

Auch interessant: KfW-Gründungsmonitor 2020

Wir müssen alles dafür tun, die innovativen und wachstumsorientierten Gründer weiter zu bestärken. Für unsere Wettbewerbsfähigkeit in den kommenden Jahren wird es ganz entscheidend sein, dass wir eine beachtliche Anzahl von innovativen Unternehmen haben, denn sie sind ein wesentlicher Jobmotor der Zukunft“, sagt Dr. Jörg Zeuner, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe anlässlich der heutigen Vorstellung des KfW-Gründungsmonitors 2018, der jährlichen, repräsentativen Analyse zum Gründergeschehen in Deutschland, in der KfW-Zentrale in Frankfurt. Hinderlich für diese zukunftsträchtige Gruppe könnte jedoch ein weiteres Ergebnis der Analyse sein: Neugründer, die anders als Übernahme- oder Beteiligungsgründer neue Unternehmen aufbauen, schufen 170.000 vollzeitäquivalente Arbeitsplätze, 52 % davon hatten jedoch Probleme dabei, diese Stellen zu besetzen.

Weitere zentrale Ergebnisse des KfW Gründungsmonitors:

  • In der Rangliste der Gründungstätigkeit nach Bundesländern liegt Berlin um eine Nasenlänge vor Hamburg und erobert somit seinen Platz an der Spitze zurück. Von der Dynamik in Berlin profitierte Brandenburg. Als einziges Bundesland hinsichtlich der Gründungstätigkeit legte Brandenburg zu und kletterte auf den siebten Rang.
  • Der Anteil von Frauen an der Gründungstätigkeit ist 2017 nochmals um 3 Prozentpunkte auf insgesamt 37 % gesunken. Der Rückgang war auf den Vollerwerb beschränkt und ist das Ergebnis einer stärkeren Gründungstätigkeit von Männern im Vollerwerb.
  • Die Mehrheit der Gründer ist bei ihrem Start in die Selbstständigkeit auf Finanzmittel angewiesen (60 %). Dabei greifen 39 % der Gründer ausschließlich auf eigene Mittel zurück, 8 % mobilisieren dagegen Summen über 25.000 EUR von externen Kapitalgebern. Sie setzten im vergangenen Jahr wieder mehr externe Mittel ein, im Durchschnitt gut 120 000 EUR, so viel wie seit 2012 nicht.
  • Im vergangenen Jahr hatten 14 % der Gründer Probleme bei der Finanzierung. Meist, weil die Gründer gerne mehr Eigenmittel eingesetzt hätten, als ihnen zur Verfügung standen (10 %). Der Anteil von Gründern, die von einer Kreditablehnung betroffen waren, lag bei 4 %.
  • Der KfW-Gründungsmonitor zeigt, dass Gründer die für sie angekündigten Vorhaben der aktuellen Koalition (wie eine Befreiung von der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung) insgesamt befürworten und Experten die gründungsspezifischen Rahmenbedingungen besser als vor zwei Jahren bewerten. Dennoch sind Impulse, um die Gründungstätigkeit im Jahr 2018 wieder in Fahrt zu bringen, derzeit nicht in Sicht. Die Anzahl der Gründungsplanungen stagniert und der Absorptionseffekt des Arbeitsmarkts dürfte auch im aktuellen Jahr stark bleiben.

22 ausgezeichnete neue Start-up-Ideen

In seiner 20-jährigen Geschichte hat der Gründerwettbewerb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) über 800 herausragende Start-up-Ideen prämiert. Am 24. April 2018 kommen auf der Hannover Messe 22 neue Preisträgerteams dazu. Neben den Geldpreisen profitieren sie von einem umfassenden Business-Model-Assessment, individuellem Coaching sowie regelmäßigen Seminaren und Workshops.

„Die 22 Preisträger in Runde 2/2017 zeigen, dass sich Mut zum Risiko trotz des boomenden Arbeitsmarkts in Deutschland auszahlt. Ihre Gründungsideen bieten innovative Ansätze zur Problemlösung, für die in etablierten Unternehmen oft wenig Raum bleibt. Das liegt an ausgeprägterem Sicherheitsdenken, steileren Hierarchien und längeren Entscheidungswegen“, erklärt Wolfram Groß, Projektleiter des Gründerwettbewerbs bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

„Der große Erfolg zahlreicher Preisträger aus vergangenen Jahren ist der Beleg dafür, dass deutsche Gründerinnen und Gründer ihre Finger am technologischen Puls der Zeit haben und die Bedürfnisse ihrer Kunden rechtzeitig erkennen. Darin liegt auch die größte Chance durch die Gründung eines Start-ups gegenüber dem Angestelltenverhältnis: Ein Stück Pionierarbeit in einer Herzensangelegenheit leisten und mit etwas Glück schnell ganz vorne im Markt mitspielen können.“

DSGVO verändert den Vertrieb

Letzte Rettung Digitalisierung: Alles dreht sich um den Verbraucher – das zumindest ist das Motto der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai in Kraft tritt. Diese regelt die Dokumentation und Verarbeitung personenbezogener Daten in Unternehmen, um sie besser vor Missbrauch zu schützen. Jegliche Kontaktaufnahme mit Kunden oder die Weitergabe von Informationen an Dritte muss ab Einführung detailliert gelistet und begründet werden. Im Falle von Nichteinhaltung drohen Unternehmen hohe Geldbußen. „Besonders für den Vertrieb, etwa in puncto Kaltakquise oder Leadmanagement, bedeutet die neue Verordnung eine Herausforderung“, so Matthias Stauch, Vorstand der INTERVISTA AG. „Unternehmen sollten die Veränderungen jedoch nicht nur als Last sehen, sondern auch als Chance, Salesplattformen zu optimieren.“ Wer im Zuge der DSGVO den Vertrieb vollständig digitalisiert, sichert dank intelligenter Systeme die Einhaltung des Datenschutzes und profitiert von Prozessoptimierung sowie Flexibilität.

Rechtzeitig Vorkehrungen treffen

Unternehmen bleibt nur noch wenig Zeit, die geforderten Maßnahmen umzusetzen – sie stehen nun scheinbar vor einer Mammutaufgabe, denn viele Geschäftsbereiche sind betroffen. So unterliegen beispielsweise Bewerberunterlagen, Mitarbeiterprotokolle oder Kundendaten dem geänderten Datenschutz. Wo sollten Unternehmen also mit der Anpassung interner Abläufe anfangen und wie lassen sich die Forderungen der DSGVO nachhaltig umsetzen? Bevor die IT-technische Durchführung oder die Analyse gespeicherter Daten beginnen, müssen Unternehmen klären, welche Informationen sie überhaupt erheben, nutzen und speichern. Vor allem Vertriebe kommunizieren auf unterschiedlichen Wegen mit Kunden, etwa in Form von Kaltakquise, Kontaktpflege oder Leadgenerierung beziehungsweise -qualifizierung. Hieraus resultieren täglich große Datenmengen, die verarbeitet werden müssen.

Sobald alle Kontakt-Kanäle erfasst sind, gilt es eine Plattform zu schaffen, um Kundendaten schlüssig zu dokumentieren und zukünftig für einen schnellen Überblick zu strukturieren. „Intelligente Lead- oder CRM-Systeme erleichtern die Berücksichtigung der DSGVO und auch darüber hinaus verspricht die Digitalisierung erhebliche Vorteile. Demnach profitieren Unternehmen von Rechtssicherheit, Automatisierung und Flexibilität sowie der damit einhergehenden Effizienzsteigerung“, erläutert Stauch. Um auf Dauer wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Betriebe den Trend der Digitalisierung für sich erkennen und nutzen.

Vorsprung durch Innovation

Doch welche Veränderungen stößt die neue Verordnung zum Datenschutz in Vertriebsprozessen an? Unternehmen müssen beispielsweise ein Verfahrensverzeichnis führen, das der Dokumentation jeglicher Kontaktaufnahme mit Kunden dient. Allerdings dürfen nur noch diejenigen Informationen gespeichert oder verarbeitet werden, die direkt für einen Vertrag oder für die Nutzung einer Leistung notwendig sind. Dennoch muss immer eine Einwilligung zur Verwendung der Daten vorliegen. Eine genaue Protokollierung des Gebrauchs ist außerdem notwendig. Hier bietet sich ein prozessgesteuertes System mit Historisierung wie die Lösung LeadActive an. Kunden haben zudem das Recht, ihr Einverständnis jederzeit zu widerrufen. Sensible Informationen zu behalten, sobald diese den effektiven Nutzen für Unternehmen verlieren, ist mit Einführung der DSGVO unzulässig – mit der Kündigung eines Vertrags verlangt der Datenschutz die vollständige Löschung der vorliegenden Dokumentation.

DSGVO Anforderungen erfüllen

„Um den Anforderungen der DSGVO nachzukommen und zugleich von den Neuerungen im Vertrieb zu profitieren, empfiehlt es sich, Verkaufsprozesse zu digitalisieren und effektiv anzupassen“, so der Automatisierungsexperte der INTERVISTA AG. Intelligente Softwareprogramme enthalten die Möglichkeit der zeitlich begrenzten Verwendung von Daten sowie das Whitelisting von Kontakten. Komplexe Funktionen zur Speicherung oder Verarbeitung von Informationen, wie die Dokumentation von Herkunftsnachweisen mit Quellen, der Gültigkeit von Informationen und der vorliegenden Verwendungserlaubnis sowie die Erfassung aller Kontaktwege, erleichtern ebenfalls die Arbeit. Der smarte Vertrieb löst somit den papiergebundenen Kundenkontakt und die Vertragsabwicklung ab. Auf diese Weise entfallen fehleranfällige Medienbrüche sowie aufwendige administrative Arbeiten – es steht mehr Zeit für vielversprechende Leads zur Verfügung.

Start-ups sind der neue Mittelstand

„Start-ups sind der neue Mittelstand“, so eine Studie des VDI/VDE, „sie sind die Geschäftsideen von morgen.“ Bereits heute beschäftigen sie durchschnittlich 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das sind fünf Beschäftigte mehr als noch im Jahr 2015, wie eine Bitkom-Befragung unter 250 Jungunternehmen zeigt.

„Das Gründerklischee vom eigenbrötlerischen Garagen-Tüftler ist längst überholt. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: So erkennen wir bei unseren Preisträgerteams einen ausgeprägten Unternehmergeist und ein starkes Wir-Gefühl. Und das, obwohl sie noch ganz am Anfang ihrer Gründung stehen“, bemerkt Wolfram Groß, Projektleiter des Gründerwettbewerbs bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. „Zudem stecken die Start-ups voller Motivation. Sie verfolgen ihre Geschäftsidee mit viel Herzblut, haben zukunftsweisende Visionen und pflegen offene Strukturen. All das macht die Gründerinnen und Gründer zu attraktiven Arbeitgebern und zu guten Unternehmern, die unsere Wirtschaft vorantreiben.“

In Zukunft wird die Bedeutung der Start-ups für den Arbeitsmarkt noch weiter steigen: 77 Prozent der befragten Gründerinnen und Gründer gehen davon aus, dass sie im Jahr 2018 weiter Personal einstellen und damit den Erfolgskurs fortführen.

Der „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“

Der „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ ist ein Ideenwettbewerb ausgerichtet vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Jährlich finden zwei Wettbewerbsrunden statt. Bei den beiden Preisverleihungen werden jeweils bis zu sechs Gründungsideen mit Hauptpreisen von je 32.000 Euro ausgezeichnet. Darüber hinaus erhalten bis zu fünfzehn weitere Gründungsideen je 7.000 Euro. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine schriftliche Einschätzung ihrer Gründungsidee zu Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. Bewerbungen für die Runde 1/2018 können noch bis zum 3. April eingereicht werden.

KFC-Franchise schreit 500

Burger, gebratene Hähnchen und Nuggets liegen bei deutschen Gaumen im Trend. Davon profitiert auch Kentucky Fried Chicken KFC-Franchise. Die Fast-Food-Kette will sich auf dem umkämpften Markt weiter profilieren – und treibt ihre Expansion voran. Die Fastfood-Kette Kentucky Fried Chicken (KFC) will die Zahl ihrer Restaurants in Deutschland verdreifachen. Derzeit sind es 163 Filialen, in fünf bis sieben Jahren sollen es 500 sein, wie die Firma in Düsseldorf laut spiegel-onlene mitteilte. Die Nachfrage nach gebratenen Hähnchen zog 2017 an – der Umsatz von KFC Deutschland stieg den Angaben zufolge um zehn Prozent auf 243,7 Millionen Euro.

Der Zuwachs geht nicht nur auf Restaurants zurück, die vergangenes Jahr neu eröffnet wurden, sondern auch auf bessere Geschäfte auf bestehender Fläche. Angaben zum Gewinn wurden nicht gemacht. Durch den Restaurantnetz-Ausbau soll eine Milliarde Euro Umsatz gemacht werden.

Die Fast-Food-Branche ist umkämpft. Anbieter stehen nicht nur untereinander im Wettbewerb, sondern auch mit anderen Snackanbietern – vom Backshop bis zum Pizzastand.

Dennoch setzen auch direkte KFC-Konkurrenten auf Expansion: Burger King will bis Ende 2023 in Deutschland von derzeit etwa 700 Restaurants auf 1000 zulegen. Mit großem Abstand Marktführer ist McDonald’s, die Firma hat hierzulande fast 1500 Restaurants.KFC gehört zum amerikanischen Systemgastronomie-Konzern “Yum! Brands”. Dessen Sitz ist im US-Bundesstaat Kentucky. Zu ihm gehört auch die Kette Pizza Hut. In Großbritannien hatte die Kette zuletzt mit Lieferproblemen zu kämpfen. Hunderte Filialen mussten vorübergehend schließen.

Weniger junge Unternehmen pleite

Die Veränderungen in der deutschen Unternehmensstruktur spiegeln sich in den Insolvenzen wider. Das schwache Gründungsgeschehen in den letzten Jahren führt dazu, dass der Anteil älterer Unternehmen zunimmt. Aktuell machen Unternehmen im Alter von über zehn Jahren 44,2 Prozent aller Insolvenzen aus (Vorjahr: 41,3 Prozent). Einen Anstieg der Fälle gab es vor allem bei 13 bis 14 Jahre alten Unternehmen sowie bei über 20 Jahre alten Betrieben. Die Insolvenzen von jungen Unternehmen nahmen dagegen ab.

In  Deutschland geht die Zahl der Insolvenzen weiter zurück. Im Jahr 2017 wurden von Creditreform insgesamt 116.000 Insolvenzfälle registriert (2016: 122.590). Die Zahl der Insolvenzen verringerte sich das siebte Jahr in Folge und erreichte den niedrigsten Stand seit dem Jahr 2003. Rückgänge gab es sowohl bei den Unternehmensinsolvenzen (minus 6,3 Prozent) als auch bei den Verbraucherinsolvenzen (minus 6,7 Prozent). So hatten im Jahresverlauf insgesamt 72.100 Verbraucher Insolvenz angemeldet (2016: 77.260). Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ging von 21.560 auf 20.200 zurück. Eine geringere Zahl an Unternehmensinsolvenzen wurde zuletzt im Jahr 1994 registriert (18.820) – damals noch unter der alten Konkursordnung. Im Vergleich zum bisherigen Höchststand der Unternehmensinsolvenzen (2003: 39.470) haben sich die Fallzahlen aktuell fast halbiert.

Fast 1 Mio. Euro Schaden je Insolvenzfall

Der Grund für die rückläufige Entwicklung der Insolvenzzahlen waren die günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Verbraucher und für Unternehmen. Die Arbeitslosenzahl ging zurück und die Einkommen stiegen tendenziell. Zudem waren die finanziellen Belastungen für Kreditnehmer durch preiswerte Finanzierungen und Umschuldungen geringer als in den Vorjahren. Die Unternehmen profitieren von allem von der kräftigen Binnennachfrage und melden in der Breite guten Wirtschaftsdaten.

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Die Insolvenzschäden bei Unternehmensinsolvenzen lagen mit geschätzt 26,6 Mrd. Euro knapp unter dem Vorjahreswert (27,5 Mrd. Euro). Auf fast 1 Mio. Euro beläuft sich die mittlere Schadenssumme je Insolvenzfall allein für die privaten Insolvenzgläubiger. In den insolventen Unternehmen sind rund 198.000 Arbeitsplätze weggefallen bzw. bedroht (Vorjahr: 221.000).

Rückgänge auch im Mittelstand

Im Jahr 2017 bestätigte sich der Trend hin zu immer kleineren Insolvenzen – auch wenn die mediale Aufmerksamkeit den Großinsolvenzen gehört, wie in diesem Jahr Air Berlin, SolarWorld oder ALNO Küchen. Erneut fiel wieder das Gros der Insolvenzen in die kleinste Größenklasse: 82,7 Prozent der insolventen Unternehmen hatten maximal fünf Beschäftigte (Vorjahr: 81,9 Prozent). Unterteilt nach dem Jahresumsatz finden sich Rückgänge vor allem im Mittelstand (Umsatzgrößenklassen 5,0 bis 25,0 Mio. Euro und 25,0 bis 50,0 Mio. Euro), während es bei Großunternehmen mit mehr als 50,0 Mio. Euro Jahresumsatz mehr Insolvenzen gab.

Handel und Dienstleister dominieren das Insolvenzgeschehen

Überdurchschnittlich ausgeprägt war der Rückgang der Insolvenzen im Verarbeitenden Gewerbe (minus 13,9 Prozent; 1.490 Fälle) und im Bausektor (minus 11,7 Prozent; 3.010 Fälle). Mittlerweile stammen 77,8 Prozent und damit der überwiegende Anteil aller Insolvenzen aus dem Handel oder dem Dienstleitungsgewerbe (Vorjahr: 76,1 Prozent). Aber auch im Handel (minus 4,7 Prozent) und im Dienstleistungsgewerbe (minus 4,3 Prozent) gingen die Insolvenzzahlen absolut gesehen aber zurück. Gesamtwirtschaftlich kommen auf 10.000 Bestandsunternehmen 62 Insolvenzen (Insolvenzquote). Am geringsten ist die Insolvenzquote im Verarbeitenden Gewerbe (2017: 35), am höchsten im Baugewerbe (2017: 83).

Zu ähnlichen Einschätzungen kommt auch der BVR:

Zahl der Unternehmensinsolvenzen sinkt weiter Berlin, 22.03.2018 – Nach Einschätzung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) dürfte sich der langjährige Abwärtstrend in den amtlichen Insolvenzdaten in Deutschland im Jahr 2018 fortsetzen. Der aktuellen Insolvenzprognose des BVR zufolge wird die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahr nochmals um knapp 7 Prozent zurückgehen. Die Firmenpleiten waren bereits 2017 um 6,6 Prozent auf 20.093 gesunken. „Die Unternehmensinsolvenzen dürften vor dem Hintergrund des anhaltend günstigen konjunkturellen Umfelds 2018 mit etwa 18.700 Fällen einen neuen Tiefstand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 erreichen“, erklärt BVR-Vorstand Dr. Andreas Martin. Die Insolvenzprognose beruhe auf der Annahme, dass das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 2,2 Prozent steigen wird. Derzeit befindet sich das Insolvenzgeschehen auf einem historisch niedrigen Niveau. Dies dürfte gemäß der aktuellen Prognose auch in naher Zukunft so bleiben. Nur bei einer schweren Rezession mit einem Rückgang des BIP um 3,5 Prozent im Jahresendquartal wäre – Szenario-Rechnungen des BVR zufolge – mit einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen zu rechnen. Das Eintreten dieses Szenarios ist gleichwohl angesichts der momentan nach wie vor günstigen Wirtschaftsperspektiven sehr unwahrscheinlich.

6,5 Millionen Euro für E-Bike-Antriebshersteller

FAZUA aus München, Hersteller von Antriebssystemen für E-Bikes, hat eine neue Finanzierungsrunde über 6,5 Millionen Euro abgeschlossen. Erneut beteiligt haben sich der High-Tech Gründerfonds, verschiedene Business Angels und Bayern Kapital, dieses Mal mit Mitteln aus seinem Wachstumsfonds Bayern. Als Leadinvestor konnte FAZUA Unternehmertum Venture Capital Partners gewinnen. Den evation-Antrieb von FAZUA haben bereits namhafte Fahrradhersteller wie CUBE, Pinarello und Focus in ihre Serienprodukte integriert. Mit dem frischen Venture Capital will das junge Unternehmen mit dem bayerischen Namen weiter wachsen und seine Technologieführerschaft durch Weiterentwicklungen festigen.

Das integrierbare Antriebssystem von FAZUA ermöglicht es Fahrradherstellern, ihre bisherigen Ansprüche an Design, Gewicht und Flexibilität von E-Bikes neu zu definieren: Akku und Motor verschwinden beinahe unsichtbar im Unterrohr. Der geringe Widerstand und das niedrige Gewicht des FAZUA-Systems bringt dem E-Rad-Fahrer ein natürliches Fahrgefühl – das ist gerade Bikern mit sportlichen Ambitionen wichtig. Aufgrund der stark steigenden Nachfrage nach dem E-Bike-Antrieb von FAZUA will das 2013 gegründete Unternehmen noch im Frühjahr 2018 an einen größeren Standort mit erweiterter Produktionskapazität ziehen. Auch personell wird sich FAZUA vergrößern: Aktuell werden unter anderem Mitarbeiter in der Qualitätssicherung, im Produktionsmanagement sowie in der Elektronikentwicklung gesucht.

„Der Wachstumsfonds Bayern unterstützt expandierende Unternehmen, die innovative Zukunftstechnologien entwickeln. Gerade in der Wachstumsphase gibt es oftmals eine Finanzierungslücke, die wir mit unserem Fonds schließen wollen. Das innovative Antriebssystem von FAZUA schafft einen großen Mehrwert für die E-Fahrrad-Industrie. Daher unterstützen wir die weitere Entwicklung des Unternehmens mit Mitteln aus dem Wachstumsfonds Bayern sehr gerne“, sagt die bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner, die den Wachstumsfonds Bayern im Jahr 2015 initiiert hatte.

„Als Investor der ersten Stunden haben wir die positive Entwicklung von FAZUA seit der Seedphase begleitet. Mit einem weiteren Investment, dieses Mal aus dem Wachstumsfonds Bayern, können wir einen wichtigen Beitrag zum Unternehmenswachstum leisten“, sagt Dr. Georg Ried, Geschäftsführer bei Bayern Kapital.  

Benjamin Erhart, Partner bei Unternehmertum Venture Capital Partners, erklärt: „FAZUA hat sich eine sehr aussichtsreiche Marktposition erarbeitet. Innerhalb des stark wachsenden E-Bike- Gesamtmarktes ist das System bei leichten und sehr leichten Produkten führend. Immer mehr renommierte Fahrradhersteller setzen auf den evation-Antrieb. Wir sind überzeugt, dass FAZUA in den kommenden Jahren einen bedeutenden Mehrwert liefern wird. Wir freuen uns sehr, dem starken Konsortium bestehender Investoren beizutreten und die weitere Entwicklung des Unternehmens zu unterstützen.“   Insbesondere im Rennrad- und Performancebereich fällt die Resonanz auf den evation-Antrieb äußerst positiv aus. Auch in der Branche erfährt das junge Unternehmen viel Anerkennung: So wurde FAZUA beim DESIGN & INNOVATION AWARD 2018 in drei Kategorien (Newcomer, Komponenten MTB und Road) ausgezeichnet.

„Wir freuen uns sehr über diese Investitionsrunde, die eine äußerst starke Positionierung der FAZUA GmbH im Markt weiter unterstützen wird“, so Hannes Biechele, CEO und Gründer der Münchener Firma. „Erfahrung, Mehrwert und Know-how der Gesellschafter sind für uns essenzielle Säulen, ohne die FAZUA nicht so erfolgreich agieren könnte.“    

Über FAZUA:

Das 2013 in München gegründete Unternehmen FAZUA hat es sich zum Ziel gesetzt, den E-Bike-Markt nachhaltig zu revolutionieren. Mit dem evation-Antrieb präsentiert das Team um Geschäftsführer Johannes Biechele ein elektrisches Antriebssystem, das sich besonders an sportive Ansprüche richtet und dabei das natürliche Fahrgefühl eines unmotorisierten Fahrrads vermittelt. Namhafte Kunden von FAZUA, die bereits 2018 Fahrräder mit dem evation-Antrieb verkaufen, sind CUBE, Focus, Bianchi, Fantic und Pinarello.  

Über Bayern Kapital:

Die Bayern Kapital GmbH mit Sitz in Landshut wurde auf Initiative der Bayerischen Staatsregierung 1995 als 100-prozentige Tochtergesellschaft der LfA Förderbank Bayern gegründet. Bayern Kapital stellt als Venture-Capital-Gesellschaft des Freistaats Bayern den Gründern innovativer High-Tech-Unternehmen und jungen, innovativen Technologieunternehmen in Bayern Beteiligungskapital zur Verfügung. Bayern Kapital verwaltet derzeit elf Beteiligungsfonds mit einem Beteiligungsvolumen von rund 340 Millionen Euro. Bislang hat Bayern Kapital rund 260 Millionen Euro Beteiligungskapital in mehr als 250 innovative technologieorientierte Unternehmen aus verschiedensten Branchen investiert, darunter Life Sciences, Software & IT, Werkstoffe & Neue Materialien, Nanotechnologie sowie Umwelttechnologie. So sind in Bayern über 5000 Arbeitsplätze dauerhaft in zukunftsfähigen Unternehmen entstanden.

Mehr Power für Gründer-Start

Die Zahl der Unternehmensgründungen ist 2017 wiederholt deutlich zurückgegangen – das bestätigt die aktuelle Vorabauswertung des KfW Gründungsmonitors. Dr. Kai Flehmig-Pichlmaier, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Gründerverbands (DGV), fordert bessere Startbedingungen für Gründer.

Schon wieder 14 Prozent weniger Unternehmensgründungen als im Vorjahr – mit nur 557.000 Neugründungen in 2017 setzt sich der negative Trend der vergangenen Jahre fort. Seit 2014 ist die Zahl der Unternehmensgründungen in Deutschland rückläufig. Den deutlichen Rückgang in 2017 bezeichnet die KfW in ihrer aktuellen Pressemeldung trotzdem als überraschend und begründet ihn mit der anhaltend guten Situation am Arbeitsmarkt. Der Deutsche Gründerverband (DGV) dagegen sieht die Politik in der Pflicht: Solange die Bedingungen für Neugründer nicht verbessert werden ist eine Trendwende nicht zu erwarten.

Die Chancen, an benötigtes Kapital heranzukommen, sind unter den Gründern ungleich verteilt. Die KfW unterscheidet zwischen den sogenannten „Notgründern“, die mit ihrer Existenzgründung versuchen, ein wegfallendes Gehalt zu kompensieren und den „Chancengründern“, die eine gewinnversprechende Geschäftsidee verwirklichen wollen. Diese Zweiklassen-Wertung haben auch Banken verinnerlicht, und für die erste Gruppe der Existenzgründer ist es dementsprechend noch schwerer, einen Kredit zu erhalten.

„Alle Gründer müssen mit gleichen Maßstäben gemessen werden und verdienen die gleichen Chancen – egal, welche Bezeichnung sie tragen – ob Start-Up, Existenzgründer, Chancen- oder Notgründer“, ist der DGV-Vorstandsvorsitzende Flehmig-Pichlmaier überzeugt. Die Einteilung der Unternehmensgründer in zwei unterschiedlich förderungswürdige Klassen senkt zudem das Ansehen von Selbständigkeit in Deutschland insgesamt.

Mit dem Ziel, den Negativtrend zu stoppen, haben die Verantwortlichen schon einige Maßnahmen in Aussicht gestellt. Ein Beispiel dafür ist die vom Bundeswirtschaftsministerium und KfW initiierte Gründungsplattform 4.0. Sie soll als Wegweiser und Lotse durch die
notwendigen Formalitäten dienen und Unternehmensgründungen damit erleichtern. Außerdem floss in den letzten Jahren sehr viel Geld in Fonds für Wagniskapital. Der Gründungsexperte Dr. Flehmig-Pichlmaier ist skeptisch: „Solange Gründung nichts kosten darf und Beratung nicht notwendig ist, kann sich kein nennenswerter Erfolg zeigen.“

Bürokratische und organisatorische Anforderungen hindern nach Ansicht des Experten die Menschen in Deutschland nach wie vor an Unternehmensgründungen. Für die Bearbeitung von Invest-Anträgen benötigt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach aktuellem Stand rund sechs Monate. Diese Zeitspanne ist für jeden Gründer deutlich zu lange. Der Deutsche Gründerverband fordert hier Investitionen, die es ermöglichen, die Bearbeitungszeit zu verkürzen.

Eine weitere Forderung des DGV betrifft das Startgeld und die Unterstützung der KfW. Sie ist für Gründer essentiell, weil für Banken und Sparkassen die Finanzierung einer Unternehmensgründung wirtschaftlich nicht besonders attraktiv ist. Für eine Gründungsfinanzierung wird oftmals der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung zur Voraussetzung, wodurch sich der finanzielle Nachteil wieder auf den Gründer verlagert. Beim Startgeld sollte sich die KfW von ihren alten Regelungen lösen und das Verhältnis von Investitionen und Betriebsmitteln den realen Anforderungen anpassen.

Auch Gründungsberater, die beispielsweise auf der geplanten Gründungsplattform 4.0 genannt werden sollen, müssten laut DGV entsprechend qualifiziert sein, um zukünftige Unternehmer beraten zu können. Bis jetzt ist keinerlei Qualifizierung notwendig.

Es bleibt abzuwarten, ob die neue GroKo und ihr zukünftiger Wirtschaftsminister eine Trendwende bei den Unternehmensgründungen herbeiführen kann. Daran wird man bemessen können, ob der Politik der junge Mittelstand und die Unterstützung der Selbständigkeit wichtig sind. Der DGV ist indes gespannt auf den Gründungsmonitor 2018 und die neue Klasseneinteilung von Gründern.

GroKo-Pläne zur Gründerkultur

Nur mit sehr viel Wohlwollen ist im vorgelegten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine neue Dynamik im Bereich der Gründerkultur zu erkennen, so Torben Brodersen, Geschäftsführer des DFV (Deutscher Franchiseverband). Konkret heißt es dort: „Wir fördern die Gründungskultur: Steuerliche Anreize für Mobilisierung von Wagniskapital. Umsatzsteuerbefreiung in den ersten Jahren nach Gründung. Entbürokratisierung durch „One-Stop-Shop“ für Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren.“ Das sind zwar erste Schritte, die in eine richtige Richtung weisen. Allerdings bieten diese Formulierungen einen enormen Gestaltungsspielraum, den wir in den kommenden vier Jahren mit auszufüllen bereit sind.

Denn z.B. der Plan zur Schaffung eines “One-Stop-Shop” zählt seit Jahren zum Repertoire der Pläne politischer Insitutionen zur Belebung der Gründerszene – allerdings ohne konket umgesetzt worden zu sein. Das muss sich jetzt ändern.

Dabei setzen wir auf neue Impulse aus dem Bundeswirtschaftsministerium, welches wohl CDU-seitig geführt werden wird. Bei der Zusammenstellung der Spitze des Ministeriums sollte nach unserer Auffassung nach wie vor darauf geachtet werden, einen Beauftragten für Gründungsförderungen zu schaffen. Dieser sollte zumindest auf Staatssekretär-Ebene angesiedelt werden und eigene Aktivitäten mit denen aus Verbänden, Banken und anderen Stakeholdern .zusammenführen und koordinieren. Um nachhaltiger die Gründungsförderung betreiben zu können.

Ansonsten wird der Deutsche Franchiseverband bei neuen Initiativen zur Gründungsförderung auch auf die Oppositionsparteien setzen, insbesondere die FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Diese hatten sehr viel weitreichendere Ideen Ende der letzten Legislaturperiode in den Bundestag, als auch in die Jamaika-Verhandlungen eingebracht. Ihre Positionen waren dabei weitestgehend deckungsgleich mit unseren an verschiedenen Stellen artukulierten Ideen:

Unsere Positionen sind nachfolgend abrufbar:

www.franchiseverband.com/blog/2017/11/09/franchiseverband-bringt-sich-in-sondierungs-und-koalitionverhandlungen-ein/

www.franchiseverband.com/blog/2017/06/13/deutscher-franchiseverband-vordenker-fuer-gruenderkultur-und-gruendungsfinanzierung/

KfW-ifo-Mittelstandsbarometer am Rekordwert

Der deutsche Mittelstand startet nach dem KfW-ifo-Mittelstandsbarometer 2018 in allerbester Laune in das Jahr 2018: Das Geschäftsklima der kleinen und mittleren Unternehmen erhöht sich im Januar um 0,3 Zähler auf 30,9 Saldenpunkte. Damit kommt es seinem Rekordstand aus dem vergangenen November (31,2 Saldenpunkte) wieder sehr nahe. Ausschlaggebend für die aktuelle Stimmungsverbesserung ist allein die Bewertung der aktuellen Geschäftslage: Die Mittelständler beurteilen diese zu Jahresbeginn so positiv wie nie seit Beginn der gesamtdeutschen Befragungen im Jahr 1991 (+2,4 Zähler auf 46,3 Saldenpunkte). Die Erwartungen an die künftigen Geschäfte fallen hingegen etwas zurück (-1,5 Zähler auf 16,0 Saldenpunkte). Gleichwohl geht noch immer eine deutliche Mehrheit der Firmen von einer weiteren Verbesserung der Geschäfte bis mindestens zum Sommer aus.

Mittelstand und KfW-ifo-Mittelstandsbarometer

Den Großunternehmen zieht der Mittelstand Anfang des Jahres stimmungsmäßig ein wenig davon. Deren Geschäftsklima fällt um 1,7 Zähler, bleibt aber trotz des Rückgangs auf jetzt 29,1 Saldenpunkte nach wie vor sehr gut. Während die großem Firmen ihre aktuellen Geschäfte zu Beginn des neuen Jahres praktisch genauso gut bewerten wie zum Ende des alten (-0,2 Zähler auf 46,1 Saldenpunkte), revidieren sie ihre Erwartungen etwas deutlicher nach unten (-3,0 Zähler auf 12,9 Saldenpunkte).

Abgesehen von der Verschlechterung bei den großen Einzelhändlern zum Ende der Weihnachtssaison sind es vor allem die international stark verflochtenen Wirtschaftsbereiche – der Großhandel und die Industrie –, die hinter der leichten Abkühlung bei den großen Unternehmen stehen. Insofern liegt die Vermutung nahe, dass die Exporteure vor allem die jüngsten Aufwertungstendenzen des Euro mit einer gewissen Skepsis sehen, schmälert ein teurerer Euro doch ihre Preisspielräume in Fremdwährung. Hierzu passt der relativ deutliche Rückgang der Absatzpreiserwartungen im Januar.

„Dem deutschen Mittelstand gelingt ein ausgezeichneter Start ins Jahr 2018“, sagt Dr. Jörg Zeuner, Chefvolkswirt der KfW. „Die Konjunkturdynamik wird nicht nur über den Winter verlässlich hoch bleiben, auch die Aussichten für den weiteren Verlauf des neuen Jahres sind alles in allem sehr gut. Das Realwachstum dürfte 2018 ähnlich kräftig ausfallen wie im vergangenen Jahr.“ Für eine künftige Regierung könne der Rückenwind kaum günstiger sein, um Deutschland und – zusammen mit Frankreich und den anderen europäischen Partnern – auch die EU langfristig auf ein stabiles Fundamt zu stellen.