AGB

1. Geltungsbereich

GründerMagazin ist eine Werbe- und Informationsplattform im Internet. Gründer-Unternehmen und andere Werbetreibende erhalten hier die Möglichkeit, auf dieser Website eigene Inhalte und Links zu ihrer Homepage abzulegen.
Sämtliche Leistungen, die GründerMagazin, vertreten durch den Betreiber mediapartners ltd. & Co. KG, Florastr.188, 50733 Köln, gegenüber den Unternehmen (im Folgenden: Unternehmer) aufgrund der Nutzungsvereinbarung (im Folgenden: Vereinbarung) erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

2. Zustandekommen der Vereinbarung

1. Die auf der Internetseite www.gruender-magazin.com dargestellte Möglichkeit für Unternehmer, ihr Unternehmen auf den Internetseiten www.gruender-magazin.com zu präsentieren und den von GründerMagazin zur Verfügung gestellten Server zu nutzen, stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Unternehmer dar, ein Angebot zum Abschluss der Vereinbarung abzugeben.
2. Nach Erhalt der Informationen über die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung eines Eintrags und Art und Weise der Präsentation des Unternehmens auf der Internetseite kann der Unternehmer auf deren Grundlage einen verbindlichen Abschluss zu einer Vereinbarung abgeben. Mit der Zustimmung des Angebots werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen von GründerMagazin als Vereinbarungsbestandteil anerkannt.
3. GründerMagazin wird den Zugang des Angebots unverzüglich per E-Mail oder wahlweise per Telefon, Brief oder Fax bestätigen. Soweit mit der Zugangsbestätigung noch keine Annahmeerklärung verbunden war, erhält der Unternehmer per E-Mail eine Auftragsbestätigung innerhalb der genannten Frist, durch welche sein Angebot angenommen wird.
4. Die Annahme unter Änderungen des Angebots des Unternehmers gilt als Ablehnung in Verbindung mit einem neuen Angebot durch GründerMagazin. Der Unternehmer hat das neue Angebot zu prüfen und ggfs. bei Ablehnung innerhalb von einer Woche zu widersprechen. Nach Ablauf der genannten Frist gilt der Vereinbarung mit den abgeänderten Bestimmungen als zustande gekommen.

3. Zahlungsbedingungen / Kosten

1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
2. GründerMagazin übernimmt im Rahmen dieser Vereinbarung alle anfallenden Kosten für die Bereiche – Anbindung des GründerMagazin an das Internet – technische Wartung des GründerMagazin-Servers – Gebühren für den Abruf von Daten von GründerMagazin- Marketingmaßnahmen zur Bekanntmachung des GründerMagazin – journalistische Betreuung der redaktionellen GründerMagazin-Seiten. Alle weiteren vom Unternehmer bestellten Leistungen, welche nicht hier aufgeführt sind, werden dem Unternehmer separat in Rechnung gestellt.
3. Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Jahres-Abrechnungsperiode, beginnend mit dem Zeitpunkt, ab dem die vereinbarten Inhalte auf der GründerMagazin-Site verfügbar sind und über die Internetseite www.gruender-magazin.com abgerufen werden können.

4. Fälligkeit / Zahlungsverzug

1. Die Beiträge sind jeweils zu Beginn der Periode zu leisten.
2. Der Beitrag ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
3. Werden die Rechnungen der mediapartners ltd. & Co. KG vom Unternehmer nicht gezahlt, ist diese berechtigt, die Inhalte des Unternehmers vom Server zu nehmen.

5. Technische Empfehlungen

Technische Empfehlungen der GründerMagazin und deren kaufmännischen und technischen Mitarbeitern, die zur Unterstützung des Unternehmers aufgrund vorliegender Erfahrungen nach bestem Gewissen gegeben werden, sind unverbindlich und begründen kein eigenständiges, vereinbarungsgemäßes Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtung aus der Vereinbarung, soweit nicht hierin die von GründerMagazin vereinbarungsgemäß zu erbringende Leistung besteht.
Sie entbinden insbesondere den Unternehmer nicht davon, die von GründerMagazin nach diesem Vereinbarung zu erbringende Leistung auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen.

6. Verantwortlichkeit für den Inhalt

1. Der Kunde verpflichtet sich, über GründerMagazin keine Informationen zu verbreiten, die gesetzlich verboten sind oder nach den jeweils geltenden Regelungen der Netzwerkbetreiber nicht eingespielt werden dürfen. GründerMagazin weist daraufhin, dass der Kunde für den Inhalt der im Userbereich eingestellten Informationen verantwortlich ist.
2. Im Weiteren hat der Kunde in den Vereinbarungen mit GründerMagazin folgende Verpflichtungserklärung abgegeben:
Der Kunde ist für den Inhalt seiner Daten selber verantwortlich. Er erklärt, dass ihm alle Urheberrechte an den Inhalten, Grafiken, Fotografien etc. gehören. Bei etwaigen Ansprüchen Dritter haftet er selber.

7. Verjährung

Sämtliche Ansprüche gegen GründerMagazin, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.

8. MindestLaufzeit / Kündigung

1. Die Vereinbarungslaufzeit beginnt mit Freischaltung der vereinbarten Inhalte auf GründerMagazin. Es besteht die Mindestlaufzeit von einem halben Jahr, mit Ausnahme einer gesonderten Vereinbarung.
2. Wird die Vereinbarung nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt, so läuft sie auf unbestimmte Zeit fort und ist jeweils mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Halbjahres kündbar.
3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Haftung

1. GründerMagazin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung, ihrer gesetzlichen Vertretern oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vereinbarungsverletzungen sowie Arglist von GründerMagazin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. GründerMagazin haftet auch für Schäden, die sie durch einfache fahrlässige Verletzung solcher Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. GründerMagazin haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit der Vereinbarung verbunden und vorhersehbar sind.
3. Eine weiter gehende Haftung von GründerMagazin ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

10. Vereinbarungssprache

Vereinbarungssprache ist deutsch.

11. Speicherung der Vereinbarung

Nach dem Vereinbarungsschluss werden die Verträge für die Durchführung ausgedruckt. Auf Anfrage stellt GründerMagazin dem Vereinbarungspartner eine Kopie der Vereinbarung zur Verfügung.

12. Schlussbestimmungen

1. Auf die Vereinbarung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Vereinbarungsparteien im Zusammenhang mit der Vereinbarung getroffen wurden, sind darin schriftlich niedergelegt.
3. Änderungen und Ergänzungen diesers Vereinbarung einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
4. Soweit der Unternehmer Kaufmann ist, wird Köln als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
5. Soweit der Unternehmer Kaufmann ist, ist Erfüllungsort Köln.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Die Vereinbarungsparteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen soweit wie möglich entspricht.

14. Datenschutzbestimmung

Wir behandeln ihre Daten streng vertraulich. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.

(Köln, 01.04.2019)