Deutschlands Gründerzeit 2.0

GründerMagazin-Analyse: Warum die kaum bekannte Agentur SPRIN-D die Zukunft des Landes radikal neu denkt – und was das für Gründer bedeutet?

„Wir müssen wieder lernen, groß zu denken – und zu riskieren, grandios zu scheitern.“ So spricht ein Mann, den man kennen sollte, unter Menschen, die sich beruflich mit Innovation beschäftigen. Denn Rafael Laguna de la Vera ist wahrscheinlich eine der wichtigsten Stimmen, wenn es um Deutschlands Zukunftsfähigkeit geht. Deshalb spricht er von nichts Geringerem als einer „Gründerzeit 2.0“.

Die Analyse: Er ist Direktor der Bundesagentur SPRIN-D, offiziell: Agentur für Sprunginnovationen der Bundesrepublik Deutschland. Sitz: Leipzig. Bekanntheitsgrad: viel zu niedrig. Relevanz: enorm. Während Ministerien über Strategiepapiere brüten und Konzerne ihre Effizienz trimmen, versucht Laguna de la Vera etwas, das in Deutschland fast schon revolutionär wirkt: echte, radikale Innovation ermöglichen. Technologie, die nicht nur verbessert, was es schon gibt – sondern etwas völlig Neues schafft. So, wie damals in der Gründerzeit des 19. Jahrhunderts.

Die Idee: mehr Wahnsinn – und weniger Verwaltung

Laguna de la Vera ist einer, der Klartext spricht. Seine Botschaft: Deutschland hat sich zu bequem eingerichtet. Wir optimieren, statt zu erneuern. Wir verwalten, statt zu gestalten. Wir fördern Kleinkram, aber nicht die großen Visionen.

SPRIN-D soll das ändern. Die Agentur ist inspiriert vom US-Vorbild DARPA – jener Organisation, aus der das Internet, GPS, moderne Halbleitertechnologie und vieles mehr hervorgingen. DARPA finanziert Dinge, die so riskant sind, dass keine Firma und kein klassisches Förderprogramm sie anfassen würde. Mit der gleichen Logik will SPRIN-D arbeiten – nur eben made in Germany.

SPRIN-D sitzt nicht in Berlin, nicht in München, nicht in irgendeinem Berliner Industrie-Loft mit Designmobiliar. Sondern in Leipzig. In einem sanierten Backsteinbau. Bewusst abseits des Berliner Politbetriebs. Das ist kein Zufall. Denn laut Laguna de la Vera braucht Innovation Entkopplung: von Lobbydruck, von Tagespolitik, von Verwaltungslogik. Leipzig bietet Raum – mental und geografisch – für genau das.

SPRIN-D finanziert keine klassischen Start-ups. Keine Apps. Keine kopierten Geschäftsmodelle aus den USA. Sondern Sprunginnovationen – also Technologien, die: neue Märkte schaffen, alte Strukturen ersetzen, global relevant sind und potenziell extrem riskant sind. Das können sein:

  • neuartige Energiespeicher
  • medizinische Verfahren, die Krankheiten grundlegend anders behandeln
  • KI-Systeme, die Maschinen zu autonomen Problemlösern machen
  • Technologien, die Ressourcen anders denken
  • Radikale Ansätze für Mobilität

Kurz: Dinge, die so ambitioniert sind, dass man nicht weiß, ob sie funktionieren – aber wenn sie funktionieren, verändern sie alles. SPRIN-D arbeitet deshalb mit „Challenges“ und „X-Prizes“ – die besten Köpfe, Forscher, Entrepreneure konkurrieren um Lösungen. Für GründerMagazin-Leser heißt das: Hier entstehen die Märkte der Zukunft. Und SPRIN-D öffnet die Tür zu ihnen.

Neue Gründerzeit für Deep Tech

Laguna de la Veras Kernthese ist alarmierend klar: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle technologischer Revolution zu verlieren. Während die USA, China, UK und Südkorea Milliarden in Deep Tech, KI und Quantenforschung investieren, verliert Deutschland Zeit – in Debatten, Büros, Gremien.

Die Folge? Weniger Patente, weniger technologische Eigenständigkeit, weniger Wachstum und Weniger internationale Wettbewerbsfähigkeit. Mit anderen Worten: Ohne Sprunginnovationen kein nachhaltiger Wohlstand. Die historische Gründerzeit des 19. Jahrhunderts brachte Deutschland die Chemieindustrie, die Elektrotechnik, die Automobilindustrie und natürlich den den Maschinenbau.

Sie war der Motor der Industrialisierung. Laguna de la Vera fordert eine neue Ära – aber mit Deep Tech als Herzschlag:

  • KI
  • Quantencomputing
  • neue Materialien
  • radikale Energie- und Klimatechnologien
  • Biotechnologie
  • autonomes Systems Engineering

Deutschland muss wieder das Land werden, in dem man nicht fragt: „Darf man das?“
Sondern: „Wie bauen wir es?“

Wollen wir eine Gründerzeit 2.0?

Weil Deutschland historisch immer dann stark war, wenn es neue Technologien früh verstanden und gestaltet hat. Und immer dann schwach, wenn es sich zu sehr auf Bestehendes verlassen hat. Heute stehen wir wieder an so einem Wendepunkt. Die Frage ist nicht: Können wir eine Gründerzeit 2.0 schaffen? Die Frage ist: Wollen wir sie überhaupt?

SPRIN-D, DARPA-inspiriert, exzentrisch, mutig, unbequem – ist einer der wenigen Orte im Land, an dem diese Frage mit einem klaren „Ja“ beantwortet wird. Und vielleicht ist es genau diese Art von Ja, die Deutschland jetzt braucht.

Was Gründer jetzt tun sollten

Die Gründerzeit 2.0 ist kein staatliches Projekt – sie lebt von denen, die heute gründen.

Drei Impulse aus Laguna de la Veras Denken:

1. Problembasiert gründen, nicht produktbasiert

Die nächste große Welle kommt nicht von Apps, Plattformen oder Convenience-Lösungen.
Sie kommt aus Physik, Materialwissenschaft, KI-Kerntechnologie, Biotech.

2. Radikal denken – und radikal validieren

„Moonshots“ funktionieren nicht, wenn sie zu PowerPoint verkommen.
Man muss sie bauen. Testen. Wieder bauen.

3. Finanzierung diversifizieren

SPRIN-D kann ein Türöffner sein – aber auch internationale Fonds, Stiftungen, Unternehmen.
Deep Tech ist internationaler Wettbewerb. Wer groß denkt, braucht globale Ressourcen.

Studie enthüllt schwache Passwörter, die Unternehmen in Gefahr bringen

Millionen von Passwörtern – und trotzdem unsicher? Ein Paradoxon der Unternehmenssicherheit

Unternehmen geben viel Geld für Werbung, Branding und bahnbrechende Innovationen aus, um der Konkurrenz einen Schritt voraus zu sein. Doch wenn es um Cybersicherheit geht, vernachlässigen viele eine der grundlegendsten Sicherheitsmaßnahmen – starke Passwörter. Die jüngste Studie von NordPass zeigt, dass Passwörter von Unternehmen in allen Branchen erschreckend vorhersehbar sind, was sie zu einem leichten Ziel für Cyberkriminelle macht.

NordPass hat in Zusammenarbeit mit NordStellar die verwendeten Passwörter in 11 Branchen analysiert und eine beunruhigende Tatsache aufgedeckt: Mitarbeiter nutzen immer noch schwache, leicht zu knackende Passwörter, die Unternehmen angreifbar machen. Vom Gesundheits- bis zum Finanzwesen, von Tech-Firmen bis zum Bildungswesen verlassen sich Unternehmen aller Branchen nach wie vor auf Zugangsdaten, die von Hackern in Sekundenschnelle erraten werden können.

„Es ist erschreckend, dass Unternehmen trotz jahrelanger Warnungen immer noch diese schwachen Passwörter verwenden, die von Hackern superleicht geknackt werden können. Cyberkriminelle brauchen dann nämlich keine ausgeklügelten Tools, um in die Unternehmenssysteme einzudringen, wenn die Mitarbeiter „passwort“ oder ihren eigenen Namen verwenden, um sensible Daten zu schützen“, sagt Karolis Arbaciauskas, Head of Business Product bei NordPass.
Unterschiedliche Branchen – gleiche Fehler

Die Untersuchung ergab, dass Mitarbeiter in allen untersuchten Branchen dazu neigen, die gleichen schwachen Passwörter zu verwenden – insbesondere einfache Zahlenfolgen wie „123456“ und „123456789“ führen die Liste an. Dieser Trend ist nicht auf eine bestimmte Branche beschränkt. Ob im Einzelhandel, in der Automobilindustrie oder im Hotel- und Gastgewerbe, die am häufigsten verwendeten Passwörter sind dieselben, was auf ein grundlegendes Problem in der Sicherheitskultur vieler Unternehmen hindeutet.

Ein weiteres alarmierendes Ergebnis ist die häufige Verwendung von Personennamen in Firmenpasswörtern. Namen wie „John“, „Michael“ und „Anna“ tauchen immer wieder auf, was sie zu einem leichten Ziel für Brute-Force-Angriffe macht.

Die Studie hat auch gezeigt, dass Mitarbeiter häufig ihre Firmen-E-Mail-Adressen als Passwörter nutzen – eine äußerst riskante Praxis, die Hackern quasi die Hälfte der Zugangsdaten liefert, die sie für den Zugriff auf sensible Daten benötigen. Unternehmen investieren in komplexe Sicherheitstools und millionenschwere Cybersicherheitskampagnen, versäumen es aber, strenge Passwortrichtlinien durchzusetzen und öffnen damit Angreifern die digitale Tür.

„Passwörter sind die erste Sicherheitsbarriere, aber sie sind nach wie vor das schwächste Glied in der Unternehmenssicherheit. Hacker benötigen keine ausgeklügelten Techniken, wenn Unternehmen ihnen einfache Einstiegspunkte bieten. Solange Unternehmen die Passwortsicherheit nicht priorisieren, sind sie anfällig für Angriffe“, sagt Arbaciauskas.

Ein globales Problem

Die NordPass-Studie analysierte die am häufigsten verwendeten Unternehmenspasswörter in 44 Ländern und stellte fest, dass schwache Passwortgewohnheiten nicht auf eine bestimmte Region beschränkt sind. In allen untersuchten Ländern machen vorhersehbare Anmeldeinformationen – wie einfache Zahlenfolgen, allgemein gebräuchliche Wörter und sogar unternehmensbezogene Begriffe – Unternehmen anfällig für Cyberbedrohungen.

Die Experten beobachteten dabei einen weiteren besorgniserregenden Trend: Standardpasswörter wie „newmember“, „admin“, „newuser“ und „welcome“ werden häufig für Geschäftskonten verwendet. Darüber hinaus werden temporäre Platzhalter wie „newpass“ und „temppass“ genutzt, die eigentlich geändert werden müssen, da sie sonst Cyberkriminellen einen einfachen Zugang bieten.

Über alle Branchen und Regionen hinweg zeigen die am häufigsten geknackten Firmenpasswörter ein klares Muster: Die Mitarbeiter verlassen sich nach wie vor auf leicht zu erratende Anmeldedaten. Hier sind die TOP 20 der besonders unsicheren Firmenpasswörter in Deutschland:
 

  1. 123456
  2. 123456789
  3. 12345678
  4. password
  5. 1234567890
  6. 1234567
  7. 111111
  8. 123123
  9. abc123
  10. 000000
  11. password1
  12. iloveyou
  13. dragon
  14. 1g2w3e4r
  15. zag12wsx
  16. gwerty123
  17. target123
  18. monkey
  19. gwerty
  20. asdfghjkl
     

Datenleck vorprogrammiert: die fatale Rolle schwacher Passwörter im Unternehmen
 

  • Wiederverwendete Passwörter: Mitarbeiter verwenden oft dieselben Passwörter für mehrere Konten, was Hackern den Zugriff erleichtert.
     
  • Risiko bei der Weitergabe von Passwörtern:  Die Weitergabe per E-Mail oder Messaging-Apps erhöht die Wahrscheinlichkeit von Datenschutzverletzungen.
     
  • Fehlverhalten: Viele Datenschutzverletzungen sind auf einfache Fehler zurückzuführen, was die Notwendigkeit besserer Schulungen zum Thema Cybersicherheit verdeutlicht.
     
  • Fehlende sichere Infrastruktur: Unternehmen ohne robuste Systeme und strikte Sicherheitsrichtlinien sind einfache Ziele für Cyberkriminelle.
     

Laut Arbaciauskas müssen Unternehmen der Cybersicherheit höchste Priorität einräumen, indem sie Pläne für mehr Cyber-Resilienz, Mitarbeiterschulungen und Netzwerksicherheitslösungen wie Business-VPNs implementieren. Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) ist ein weiterer wichtiger Schutz, der das Risiko eines unbefugten Zugriffs verringert. Eine schwerwiegende Schwachstelle ist nach wie vor die unzureichende Verwaltung von Passwörtern, denn viele Datenschutzverletzungen werden durch kompromittierte Anmeldedaten verursacht. Arbaciauskas empfiehlt die Verwendung von Passwort-Managern zur sicheren Speicherung von Passwörtern.  Zudem sollten Unternehmen prüfen, ob der Einsatz von Passkeys möglich ist – Branchenführer wie Google und Apple haben sie bereits als sicherere Alternative zu herkömmlichen Passwörtern eingeführt.

Mazars berät Berliner Start-up GlassDollar

Köln – Ein Team von Mazars unter der Federführung des Kölner Partners Dr. Philipp Wüllrich, LL.M. begleitet die GlassDollar GmbH bei einer Finanzierungsrunde mit der High-Tech Gründerfonds (HTGF) III GmbH & Co. KG als Lead-Investor und trägt zu einem Closing in Höchstgeschwindigkeit bei. Das Volumen der Finanzierungsrunde belief sich auf insgesamt ca. 2 Mio. €.

Der High-Tech Gründerfonds mit Sitz in Bonn ist ein Venture Capital-Investor für innovative Technologien und Geschäftsmodelle. Er ist eine öffentlich-private Beteiligungsgesellschaft und investiert vornehmlich im Early Stage Seed-Bereich.

Die 2019 gegründete GlassDollar GmbH bringt Start-ups mit etablierten Unternehmen zusammen. Sie fördert und unterstützt das Networking und damit mögliche Geschäftsbeziehungen. So trägt sie dazu bei, dass Unternehmen durch die Zusammenarbeit mit oft deutlich disruptiv denkenden Start-ups ihre eigene Innovationskraft maßgeblich erhöhen. Gründer und Kopf von GlassDollar ist Fabian Dudek.

„Wir wollten die Seed-Finanzierung extrem schnell abschließen. Für Fehler oder Extrarunden blieb uns also keine Zeit. Umso wichtiger waren ein stringenter Zeitplan, eine sehr zuverlässige Zusammenarbeit und eine sehr hohe Verfügbarkeit aller Beteiligten. Und genau das alles konnten Herr Dr. Wüllrich und sein Team von Mazars uns bieten. So haben wir in wenigen Wochen das geschafft, wofür andere Start-ups nicht selten bis zu sechs Monate brauchen“, erklärt der zuständige Operations Manager bei GlassDollar, Tarik El Bouyahyani, der die Finanzierungsrunde aufseiten der Gesellschaft im Wesentlichen koordinierte. „Die Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Wüllrich hat uns vor allem durch die hervorragende Interaktion überzeugt“, so Fabian Dudek, Gründer von GlassDollar.

Mazars unterstützte im Rahmen der Finanzierungsrunde die Investoren bei der rechtlichen Due Diligence und beriet bei der Gestaltung und Verhandlung des Investment and Shareholders‘ Agreement sowie der weiteren Transaktionsdokumente.

mazars-logo

„Wir freuen uns, dass wir ein weiteres Start-up bei einem Investment durch den HTGF als Lead-Investor begleiten durften. Die Finanzierungsrunde war zeitlich ambitioniert geplant. Durch das Zusammenspiel und die Erfahrung der Parteien konnte die Finanzierungsrunde jedoch in Rekordzeit abgeschlossen werden. GlassDollar kann sich jetzt auf sein Wachstum konzentrieren. Zudem hat die Zusammenarbeit mit den exzellenten Köpfen von GlassDollar viel Spaß gemacht“, so Dr. Philipp Wüllrich, Spezialist für Venture Capital- und Technologietransaktionen bei Mazars.

Der beim HTGF zuständige Senior Investment Manager, Dominik Lohle, fand folgende Worte für die Betreuung durch Mazars: „Ich kannte Herrn Dr. Wüllrich aus anderen Finanzierungsrunden und wusste, dass er der richtige Berater für diese besondere Finanzierungsrunde ist.“

Rechtliche Berater GlassDollar GmbH

Mazars: Dr. Philipp Wüllrich, LL.M. (Federführung, Partner, M&A/Venture Capital, Köln), Yannik Metz (Associate, M&A/Venture Capital, Köln), Florian Helbig (Salary Partner, IP/IT, Leipzig), Dr. Philipp Wollert (Associate, Arbeitsrecht, Köln)

Über Mazars

Mazars ist eine international integrierte Partnerschaft, die auf die Bereiche Wirtschaftsprüfung, Steuern und Recht¹ sowie Accounting, Financial Advisory und Consulting spezialisiert ist. Wir sind in über 90 Ländern und Regionen der Welt tätig und greifen auf die Expertise von mehr als 44.000 Professionals zurück – mehr als 28.000 in der integrierten Partnerschaft von Mazars und mehr als 16.000 über die Mazars North America Alliance –, um Mandant*innen jeder Größe in jeder Phase ihrer Entwicklung zu unterstützen.

In Deutschland ist Mazars mit 129 Partnerinnen und rund 1.800 Mitarbeiterinnen an zwölf Standorten vertreten und gehört mit einem Jahresumsatz von über 204 Millionen Euro zu den führenden multidisziplinär aufgestellten Prüfungs- und Beratungsgesellschaften.

¹Wenn nach den geltenden Landesgesetzen zulässig.

www.mazars.de

Wichtige Regeln zum Resturlaub

Der Sommer ist da und mit ihm die Urlaubszeit. Damit jeder Mitarbeiter seine freien Wochen so nutzen kann, wie es sich am besten mit dem betrieblichen und privaten Terminkalender vereinbaren lässt, ist viel Abstimmung und guter Wille nötig. Denn nach dem Bundesurlaubsgesetz muss Resturlaub grundsätzlich bis zum Jahresende genommen werden. Was aber, wenn das nicht möglich ist? Diese Regeln gelten bei Übertragung und Auszahlung von restlichen Urlaubstagen.

Es ist ein unter Arbeitnehmern weit verbreiteter Irrtum, dass Jahresurlaubstage immer auch noch im ersten Quartal des Folgejahres angetreten werden können. Grundsätzlich muss der Jahresurlaub bis zum Jahresende genommen werden. Geschieht das nicht, verfällt er ersatzlos. Eine Übertragung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, die im Folgenden erläutert werden. Nicht selten gibt es in der Belegschaft viele verschiedene Wünsche:

Ein Mitarbeiter möchte den kompletten Urlaub ansparen, um im nächsten Jahr eine ausgedehnte Reise zu machen. Ein anderer bittet, ihm seinen Urlaub auszuzahlen, weil er gerade jeden Euro ins neue Eigenheim steckt. Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsplanung die Belange der Firma im Blick behalten, für Fairness unter den Mitarbeitern sorgen und wissen, dass nicht alles für ihn risikolos umzusetzen ist.

Risiko Auszahlung und Abgeltung für Resturlaub

Das Arbeitsrecht erlaubt das Auszahlen des Urlaubs eigentlich nur in einem einzigen Fall, und zwar wenn der Urlaub ganz oder teilweise nicht genommen werden kann, weil das Arbeitsverhältnis endet.

Der Anspruch auf Auszahlung wird mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters fällig. Er verfällt – wie der Urlaubsanspruch – spätestens 15 Monate nach Ablauf des Jahres, aus dem der Urlaub stammt. In der Praxis sieht es allerdings häufig anders aus: Mitarbeiter bitten um die Auszahlung ihres Urlaubs oder der Arbeitgeber schlägt Urlaubsabgeltung vor, um nicht auf seine Arbeitskräfte verzichten zu müssen. Das funktioniert, solange sich beide Parteien an die Abmachung halten. Rechtlich hingegen ist die Lage eindeutig: Durch die Auszahlung wird der Urlaubsanspruch nicht erfüllt. Der betreffende Mitarbeiter könnte deshalb die ausgezahlten Urlaubstage noch einmal einfordern, und hätte im Streitfall gute Chancen vor Gericht.

Resturlaub ins Folgejahr

Grundsätzlich ist der Jahresurlaub bis zum Jahresende anzutreten. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur möglich, wenn er aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht eingelöst werden kann. Ausschließlich Mitarbeiter, die erst in der zweiten Jahreshälfte ins Unternehmen eingetreten sind, dürfen die Urlaubsübertragung auch ohne besonderen Grund verlangen. Ins Folgejahr übernommener Urlaub muss in den ersten drei Monaten gegeben und genommen werden. Am 31. März verfällt er ersatzlos – außer Vorgesetzter und Mitarbeiter vereinbaren eine Übertragung darüber hinaus.

Die klassischen Ausnahmen – alles geregelt

Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19. Februar 2019 unter Berücksichtigung von EU-Recht sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter über den drohenden Verfall von Urlaubstagen zu informieren. Bis wann und in welcher Form der Hinweis genau erfolgen muss, wurde offengelassen; der Arbeitgeber ist aber verpflichtet „klar und rechtzeitig“ darauf hinzuweisen. Fehlt ein Arbeitnehmer wegen langer Krankheit, entsteht trotzdem ein Urlaubsanspruch. Selbst wenn er das komplette Jahr krank war, kann der Arbeitnehmer dafür den gesamten Jahresurlaub beanspruchen.

Dieser Resturlaub verfällt spätestens 15 Monate nach Ablauf des Arbeitsjahres, in dem er erworben wurde. Geht ein Angestellter in Elternzeit, verfällt nicht angetretener Urlaub nicht mit dem Jahresende. Urlaubstage, die vor der Elternzeit nicht genommen werden konnten, stehen der Person nach der Elternzeit im laufenden oder darauffolgenden Urlaubsjahr zu. Selbst wenn sich wegen einer weiteren Geburt nahtlos eine zweite Elternzeit anschließt, verfällt der alte Urlaub nicht. Endet das Arbeitsverhältnis in der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, muss der Resturlaub durch den Arbeitgeber ausgezahlt werden.

Zusätzliche Urlaubstage – eigene Regeln

Gut zu wissen: das Gesetz und die Rechtsprechung betreffen nur den gesetzlichen Urlaubsanspruch sowie den gesetzlichen Zusatzurlaub für Schwerbehinderte. Arbeitnehmer haben einen generellen gesetzlichen Anspruch auf einen jährlichen Mindesturlaub, der im Bundesurlaubsgesetz geregelt ist. Dieser beträgt bei einer 6-tage-Woche (also Montag bis einschließlich Samstag) 24 Werktage bzw. bei einer 5-Tage-Woche (Montag bis einschließlich Freitag) 20 Arbeitstage. Hat ein Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern mehr als die gesetzlichen Urlaubstage vereinbart, kann er für diese tage auch eine kürzere Verfallsfrist vorgeben.

Alles Wissenswerte zum Thema Urlaubstage sowie hilfreiche Werkzeuge zur Urlaubsplanung finden sich auf www.lexware.de

Erfindergeist ist Teil unserer Kultur

Was treibt uns Menschen eigentlich an? Ein Startup-Gründer und ein Wissenschaftler über Innovation, Mobilität und den Grund dafür, dass uns nicht so schnell die Puste ausgeht: Ein Schulterblick von GründerMagazin über spannende Gründungen.

Johannes Krause ist Professor für Archäogenetik und beschäftigt sich mit Menschen und Migration in der Frühgeschichte. Startup Gründer Marcus Rochlitzer erfindet im thüringischen Mühlhausen mit dem „cyfly“ im wahrsten Sinne das Rad neu. Ein ungewöhnliches Gespräch über das, was uns bewegt und einen Entwicklungsstandort, der sowohl Geschichte als auch jede Menge Perspektive hat.

Herr Krause, das Forschungsfeld der Archäogenetik dürfte nur sehr wenigen Menschen ein Begriff sein. Was genau tun Sie und was grenzt das Feld von der Archäologie ab?

Johannes Krause: In der Vorgeschichte gibt es leider nur sehr wenig Informationen darüber, wo unsere Vorfahren herkamen oder welche Migrationsbewegungen es gab. Die Archäologie klärt diese Fragen mithilfe von archäologischen Funden wie Scherben und Keramik. Welche Korrelationen es allerdings zwischen kultureller und biologischer Veränderung gab, lässt sich so jedoch schwer feststellen. Die Archäogenetik untersucht deshalb Skelette aus der Vergangenheit auf ihre menschliche DNA und die DNA von Krankheitserregern und kann so Fragen zur Menschheitsgeschichte anhand von disktreten naturwissenschaftlichen Daten angehen. Wir machen also eine Art genetische Reise in die Vergangenheit, indem wir nicht extrapolieren, sondern schauen wie der Mensch vor 5.000 oder 10.000 Jahren tatsächlich aussah, woher er stammte, wie er sich veränderte und welche kulturellen Anpassungen damit einhergingen.

Herr Rochlitzer, Ihr Blick ist nach vorn gerichtet. Als Ingenieur und Entwickler haben Sie einen neuen Antrieb für das Fahrrad erfunden. Erlauben Sie bitte die Frage, warum das überhaupt nötig ist.

Marcus Rochlitzer: Wir haben uns während der Entwicklung von „cyfly“ intensiv mit der medizinischen Seite des Radfahrens auseinandergesetzt: mit Bewegungsabläufen, Ergonomie und Mechanik des menschlichen Körpers. Uns ist klargeworden, dass die Beine des Menschen im Prinzip nicht dafür konzipiert sind, die Kreisbewegung auszuführen, die wir auf einem Fahrrad mit klassischer Tretkurbel haben. Wir haben daher ein neues Hebelwerk an den Pedalen entwickelt, welches das Treten beim Fahrradfahren erleichtert und für mehr Drehmoment sorgt

Welche Faktoren treiben uns Menschen denn eigentlich zu solchen Innovationen an, Herr Krause?

Johannes Krause: Erfindergeist und Innovation wohnen dem Menschen inne und sind Teil unserer Kultur. Die Frage ist nur wie schnell die Entwicklung voranschreitet. In der Steinzeit beispielsweise haben die Menschen über einen Zeitraum von 12.000 Jahren kleine Venusstatuetten geschnitzt – stellen Sie sich mal vor, Da Vinci hätte 12.000 Jahre lang nur die Mona Lisa gemalt. Heute ist das natürlich anders. Das liegt daran, dass man neben externen Faktoren eine gewisse Bevölkerungsdichte braucht, um Fortschritt überhaupt vorantreiben zu können. Erst in stabilen, komplexen Gesellschaften auf engem Raum entwickeln sich Spezialisten denen man bestimmte Aufgaben überträgt, die sie ein Leben lang weiterentwickeln.

Wie lange gibt es denn schon Räder oder ähnliche Vehikel?

Johannes Krause: Die ältesten Räder in Europa sind in etwa vor 5500 Jahren entstanden, wobei unklar ist, ob sie aus dem Nahen Osten, Europa oder der asiatischen Steppe kamen. Die ersten Wagen wurden noch von Bullen gezogen, ab etwa der Mitte der Bronzezeit vor ca. 3500 Jahren entwickelten sich Pferdewagen. Die ganz großen Revolutionen kommen dann bekanntlich mit der Industrialisierung, als sich mit der Dampfmaschine, der Eisenbahn und später auch dem Fahrrad und dem Automobil alles noch einmal sensationell verändert.

Sie beide beschäftigen sich mit dem Thema Mobilität. Sie, Herr Krause, in der Forschung zu Migrationsbewegungen, Herr Rochlitzer hingegen im sportlichen Kontext. Was fasziniert Sie jeweils an dem Thema?

Johannes Krause: Wir Menschen sind seit jeher als Jäger und Sammler durch die Welt gestreift und waren dadurch immer mobil. Mobilität ist sozusagen die Essenz unserer Subsistenz, denn unsere Ernährung basiert darauf. Und in diesem Zuge haben wir uns unfassbar schnell ausgebreitet. Es ist erstaunlich und faszinierend, dass wir innerhalb von 50.000 Jahren den gesamten Planeten besiedeln konnten, inklusive Ozeaniens bis hin zu den Osterinseln. So etwas hat es in der Evolution des Menschen noch nie gegeben. Nur der moderne Mensch war so erfolgreich, kein Urmensch, kein anderes Säugetier hat das je auf eine ähnliche Art und Weise geschafft.

Marcus Rochlitzer: Uns interessiert das Thema Mobilität im Kontext von Umweltthemen und wachsenden Populationen in Städten. Das Fahrrad bekommt heute wieder einen hohen Stellenwert und Menschen suchen ganz gezielt nach Alternativen zu fossilen Antrieben, gleichzeitig aber auch nach Alternativen zur Elektromobilität. Wir wollten Teil der Veränderungen sein, indem wir wieder ein komplett mit Muskelkraft betriebenes System auf den Markt gebracht haben. Noch dazu eines, das bestmöglich zum menschlichen Körper passt. Denn die Bewegung auf dem „cyfly“ ähnelt im Prinzip dem Gehen oder Laufen im Niedrigfrequenzbereich – was der Mensch über extrem lange Zeiträume kann.

Sie sagen, Ihr System sei perfekt auf die menschlichen Bewegungsabläufe des ausdauernden Laufens angepasst. Kann sich die Genetik dazu positionieren, Herr Krause?

Johannes Krause: In Bezug auf den Bewegungsablauf selbst ist das schwierig, weil wir noch kein gutes Verständnis über die Genotyp-Phänotyp-Assoziation haben was den Aufbau des Skelettes angeht. Was wir aber bestätigen können, ist dass der Mensch tatsächlich in seiner ganzen Physiognomie besonders gut an den Dauerlauf angepasst ist. Kein anderes Säugetier kann so lange Strecken am Stück laufen wie wir Menschen. Wir haben die sehr ausgefeilte Mechanik für unseren aufrechten Gang, die uns das erlaubt, Langstreckenlauf durchzuführen. Noch dazu haben wir Schweißdrüsen und kein Fell mehr und können daher sehr schnell Wärme abführen.

Worin liegt das evolutionär begründet?

Johannes Krause: Das ist in der Forschung umstritten. Eine gängige Hypothese kommt von Daniel Lieberman aus Harvard. Er vermutet die Begründung für diese Anpassung an den Langstreckenlauf in der Hetzjagd, die in Teilen Afrikas bis heute durchgeführt wird. Man hetzt ein Tier schlichtweg zu Tode. In der Savanne, wo man die Möglichkeit hat, es immer wieder aufzuscheuchen, funktioniert das hervorragend. Menschen konnten so beispielsweise einer Antilope über 30 oder 40 Kilometer hinterherlaufen, bis sie totumfiel, weil sie im Gegensatz zum Menschen überhitzt. Diese Anpassungen kommen uns natürlich heute bei sportlicher Betätigung zugute.

Herr Krause, Sie erforschen den Kern unserer menschlichen Existenz, Sie, Herr Rochlitzer, sorgen mit „cyfly“ sogar im Silicon Valley für Aufsehen. Mit Sicherheit hätten Sie beide überall auf der Welt Karriere machen können. Warum haben Sie sich für Thüringen als Forschungs- und Entwicklungsstandort entschieden?

Marcus Rochlitzer: Ich habe meine Jugend in Thüringen verbracht und nachdem beruflich in Süddeutschland tätig war, wollte ich zurück und meine Kinder hier großziehen, denn Thüringen bietet in meinen Augen dafür die beste Infrastruktur. Sie und die Nähe zu Wirtschaft und Politik spielen natürlich auch für unsere Gründung eine wichtige Rolle: Wir sind in Mühlhausen sehr schnell mit Stadt und Land in Kontakt gekommen, die uns bei unserem Vorhaben unterstützen. Eine fruchtbare und nachhaltige Verbindung zu Entscheidungsträgern herzustellen ist in den großen Startup-Metropolen mit viel Wettbewerb deutlich schwieriger. Deshalb macht es für uns Sinn, hier zu entwickeln und mit cyfly auch ein Stück Tradition aufleben zu lassen, nämlich die alte thüringische Fahrradmarke Möve unter deren Namen wir produzieren.

Johannes Krause: Für unser Feld ist der Standort Thüringen in vielerlei Hinsicht von Bedeutung, denn Jena spielte in der Evolutionsforschung schon immer eine entscheidende Rolle. Im 19. Jahrhundert war hier beispielsweise Ernst Haeckel aktiv. Er ist Begründer der Stammbaumkunde, die immer noch Grundlage für die evolutionäre Genetik ist. Außerdem haben wir hier eine exzellente Universität sowie mehrere Max-Planck und Helmholtz-Institute. Es bieten sich also zahlreiche Kooperationsmöglichkeiten, denn eine so große akademische Dichte wie hier findet man an kaum einem anderen Ort in Deutschland. Und nicht zuletzt treibt mich natürlich auch ein geographisches Motiv. Denn was könnte wie für einen Evolutionsforscher wie mich spannender sein, als mitten in Deutschland – und mitten in Europa – zu leben?

Info-Kasten

Goethe, Luther, Zeiss und Bauhaus – das sind nur einige Begriffe, die Thüringen bis heute prägen. Zusammen mit einer reichen Naturlandschaft bietet der Freistaat seinen Bewohnern eine einzigartige Lebensqualität. Hier lassen sich Familie und Beruf, Arbeit und Freizeit sowie Kultur und Natur hervorragend miteinander in Einklang bringen. Weitere Geschichten und Interviews mit Persönlichkeiten aus Thüringen finden Sie unter: www.das-ist-thueringen.de

Wachstum trotz Corona

Auch im Jahr 2020, das von den Herausforderungen der Corona-Pandemie geprägt war, haben sich die Geschäfte der DATEV eG positiv entwickelt. Der Umsatz stieg um 5,1 Prozent auf 1,156 Milliarden Euro. In absoluten Zahlen ist das ein Plus von 55,8 Millionen Euro.

Zu diesem Wachstum haben fast alle Geschäftsbereiche beigetragen. Die zunehmende Digitalisierung von Geschäftsprozessen und mobiles Arbeiten führten dazu, dass die cloudbezogenen Lösungen und Dienstleistungen die stärksten Treiber waren: Über alle Produktgruppen hinweg gesehen wuchs der Umsatz mit diesen Angeboten im Vergleich zum Vorjahr um 19,8 Prozent. Sie umfassen neben den Cloud-Anwendungen DATEV Unternehmen online und DATEV Arbeitnehmer online vor allem Rechenzentrumsleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn und beinhalten Dienste wie revisionssichere Archivierung und geschützte Datenübermittlung, etwa an Finanzbehörden.

Allein die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer von Unternehmen online (eine Anwendung für die digitale Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Unternehmen) lag zum Bilanzstichtag bei 270.000 – eine Steigerung um mehr als 60.000 im Vergleich zum Vorjahr. Die Anzahl der Unternehmen, die über die Anwendung zumindest Belege digital mit ihren Steuerberatern austauschen, stieg um weitere fast 170.000 auf 615.000.

Wir brauchen den digitalen Fortschritt, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen“

„Vor allem mit unseren cloudbasierten Lösungen und Dienstleistungen konnten wir unseren Mitgliedern und deren Mandantinnen und Mandanten bestmöglich helfen, durch das von Corona geprägte Jahr zu kommen“, so DATEV-CEO Dr. Robert Mayr. „2020 ist noch einmal deutlich geworden, wie wichtig die Digitalisierung betriebswirtschaftlicher Prozesse ist – und dass wir alle den digitalen Fortschritt brauchen, um gestärkt aus der aktuellen Krise hervorzugehen.“

Von allen Produktgruppen ist das Rechnungswesen absolut erneut am stärksten gewachsen. Mit einem Plus von 28,9 Millionen Euro (8,1 Prozent) wurde ein wesentlicher Anteil des Gesamtwachstums allein durch diese Produktgruppe generiert. Insgesamt erzielte sie einen Umsatz von 386,3 Millionen Euro.

Im Bereich Personalwirtschaft machte sich dagegen der Konjunktureinbruch durch die Corona-Krise bemerkbar: Während die Zahl der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die mit DATEV-Software erstellt werden, in den ersten Monaten des Jahres noch stieg, ging sie ab dem Zeitpunkt des ersten Lockdowns zurück. Übers gesamte Jahr wurden 157 Millionen Löhne und Gehälter mit DATEV-Programmen abgerechnet und damit knapp drei Millionen weniger als 2019.

Am stärksten war jedoch das Geschäft mit Beratung und Schulung von den Einschränkungen durch die Pandemie betroffen: Die meisten Präsenzseminare und Vor-Ort-Beratungen konnten nicht stattfinden. Der Umsatz in diesem Bereich ging um 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück. Ein schneller Umstieg auf Online-Formate konnte hier einem noch stärkeren Rückgang entgegenwirken.

55.500 neue Kundinnen und Kunden gewonnen

Erfreulich ist die Entwicklung der Kundenzahl: So konnte DATEV 55.500 Neukundinnen und -kunden gewinnen; die Gesamtzahl lag zum 31. Dezember 2020 bei 405.500. Ende 2020 hatte DATEV insgesamt 8.125 Mitarbeitende, netto 198 mehr als ein Jahr zuvor. Vor allem in den Bereichen Produktentwicklung und Service baute der IT-Dienstleister Personal auf. Darüber hinaus wurden crossfunktionale Teams weiter ausgebaut, die dem gesamten Haus zur Verfügung stehen, um schneller auf Marktveränderungen reagieren zu können. 

Datev - Wachstum trotz Corona

Das Betriebsergebnis lag 2020 bei 71,6 Millionen Euro und damit um 11 Millionen höher als im Geschäftsjahr 2019. Die Genossenschaftsmitglieder – Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte – erhalten in Form einer genossenschaftlichen Rückvergütung insgesamt 47,1 Millionen Euro (im Vorjahr 45,4 Millionen). Die Rückvergütungsquote bleibt mit 5,0 Prozent des rückvergütungsfähigen Jahresumsatzes im Vergleich zum Vorjahr konstant. Ausgezahlt wird die Rückvergütung nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die ordentliche Vertreterversammlung am 25. Juni 2021.

Insolvenz in der Krise

Wann muss ein Unternehmen Insolvenzantrag stellen? Der Berliner Rechtsanwalt Jörg Franzke

berät ausschließlich zum Insolvenzrecht und schildert die Lage im aktuellen Corona-Krisenfall und wie Sie ihre Zahlungsunfähigkeit erkennen und richtig handeln, zum Beispiel mit einem Schutzschirmverfahren.

Obwohl die Bundesregierung mit Zuschüssen, Krediten und Gesetzesänderungen sämtliche Hebel zur Rettung von Unternehmen in Bewegung setzt, wird es nicht gelingen, alle vor der Insolvenz zu bewahren. Seit 27. März 2020 gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, das die Insolvenzantragspflicht aussetzt.

Bei vielen Unternehmern stellt sich indessen die Frage, in welchen Fällen dieses neue Gesetz Anwendung findet und wann man tatsächlich insolvenzantragpflichtig ist. Immerhin ist Insolvenzverschleppung kein Kavaliersdelikt und die Verantwortlichen müssen mit hohen Strafen rechnen. Um dies zu vermeiden, hat Jörg Franzke, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, ein Prüfungsschema entwickelt, an dem man ablesen kann, wann Insolvenzantragspflicht besteht und was die Zahlungsunfähigkeit infolge der Coronakrise für Unternehmen bedeutet.

So überwachen Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht:

  1. In der aktuellen Krise müssen Geschäftsführer täglich die Liquidität überwachen und dokumentieren. Insbesondere mit der Dokumentation der finanziellen Situation verfahren Geschäftsführer oft etwas nachlässig, dabei kann sie in der späteren Situation entlasten. Die tägliche Kontrolle entscheidet über das richtige Timing für einen Insolvenzantrag: Wird er zu früh eingereicht, haftet der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern für die falsche Entscheidung. Beantragt er die Insolvenz zu spät, haftet er gegenüber dem Insolvenzverwalter wegen Insolvenzverschleppung. Zum eigenen Schutz ist es also wichtig, den richtigen Zeitpunkt genau abzupassen.
  2. BWA und übliche Liquiditätsplanung allein entlasten Geschäftsführung nicht. Die tägliche Überwachung der verfügbaren Liquidität und fälligen Forderungen entscheidet über die Insolvenzreife. Da die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) die meisten Geschäftsführer erst mit zweimonatiger Verspätung erreicht und sie auf die steuerliche Abschöpfung abzielt, eignet sie sich zur Ermittlung der Insolvenzreife nicht. Daher sollte man sein Augenmerk eher auf die Liquiditätsplanung richten.
  3. Geschäftsführung muss täglich einen Finanzstatus aufstellen. Hierbei handelt es sich um eine Momentaufnahme, der folgende Fragen zugrunde liegen: Wie ist der heutige Stand des Unternehmens? Wie viel Geld steht heute zur Verfügung? Welche Rechnungen müssen heute bezahlt werden? Am einfachsten ist es, hierfür eine T-Tabelle anzulegen.

Sind die fälligen Forderungen kleiner als die liquiden Mittel beziehungsweise liegen sie nur geringfügig darüber, ist ein Unternehmen zahlungsfähig und es besteht keine Insolvenzantragspflicht. Liegen indessen die fälligen Forderungen um 10% höher als die liquiden Mittel, besteht ein Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit. Lässt sich dann die Deckungslücke langfristig nicht (mehr) schließen, ist ein Unternehmen im Sinne der Insolvenzordnung zahlungsunfähig.

Tritt die Zahlungsunfähigkeit erst nach der Gesetzesänderung ein, gilt es folgende Punkte zu prüfen:

War das Unternehmen am 27.03.2020 noch zahlungsfähig? Anhand des oben genannten Verfahrens muss geprüft werden, ob das Unternehmen am Stichtag liquide war. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Firma bereits vorher zahlungsunfähig war, bleibt einem keine andere Wahl, als einen Schutzschirm zu beantragen, um das Unternehmen zu retten – Kredite und staatliche Liquiditätshilfen kommen hierfür nicht mehr infrage.

Ist die nach dem 27.03.2020 eintretende Insolvenzursache eine Folge der Covid-Pandemie? Ist die Zahlungsunfähigkeit erst danach eingetreten, ist die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird die Pandemie grundsätzlich als Insolvenzursache angenommen, sodass der hierfür zu erbringende Nachweis keine Schwierigkeit darstellt.

Alle Unternehmen, die bis zum Stichtag noch nicht zahlungsunfähig waren, müssen keine Insolvenz beantragen und können Liquiditätshilfen und Kredite beantragen. Allen anderen Unternehmen rät Rechtsanwalt Franzke: „Ein Schutzschirmverfahren beziehungsweise eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Auch mit diesem Verfahren lässt sich ein Betrieb noch retten.“

Redaktion im Nirwana

Die klassischen Arbeitswelten befinden sich in einem strukturellen Wandel – weg vom Konferenztisch mit Handouts in Papierform hin zu virtuellen Work Spaces. Die Anforderung: Mehr Mobilität und Transparenz, schnellere Kommunikation und der Wunsch, das Knowhow und den Workforce noch effektiver nutzbar zu machen. GründerMagazin stellt den Aachener „Verlag um die Ecke“ vor.

„Beim Jonglieren unserer Projekte und Tasks müssen wir heute nicht mehr um die Ecke denken – dafür haben wir Taskworld“, bringt Inhaberin und Herausgeberin Birgit Franchy beim „Verlag um die Ecke“ ihre Erfolgsformel auf den Punkt. Seit nunmehr 19 Jahren betreibt Birgit Franchy ihren kleinen Verlag um die Ecke, der unter anderem diverse Familien-Ratgeber und das Aachener Familienmagazin „KingKalli“ im monatlichen Turnus herausgibt. Die Abstimmung mit den bis zu 15 involvierten externen Mitarbeitern und Freelancern forderte den Prozessbeteiligten zwar eine enge Kommunikation, aufwändige Koordination und höhere Dokumentationsanforderungen ab.

Doch der Betrieb und das Arbeitspensum war mit den klassischen Bordmitteln eines regionalen Verlagshauses auch ohne professionelle Redaktions- und Projektmanagement-Systeme noch händelbar. Aber 2016 übernahm die Inhaberin Birgit Franchy mit dem Kultur- und Stadtmagazin „Movie“ dann schließlich ein neues Projekt größeren Umfangs, was auch die Einbindung von 10 neuen Mitarbeitern und eine zuverlässige und effiziente Projekt-Koordination erforderte. „Mir war schon von Beginn an klar, dass sich ein neues Projekt dieser Größenordnung auf Basis der bisherigen Organisationsstrukturen schlicht nicht realisieren lässt“, erläutert Birgit Franchy. Sie sich daher nach einem professionellen Tool um, das die komplexen Abstimmungsprozesse im Projektteam erleichtert und bei allen Projektbeteiligten Transparenz über Projektfortschritte, Verantwortlichkeiten und Fristen schafft.

Schwierigkeiten bei der Arbeitsorganisation

Laut einer aktuellen Unternehmensbefragung der KFW Bankengruppe zur „Digitalisierung im Mittelstand 2017“ haben 33 Prozent der deutschen Unternehmen noch Schwierigkeiten bei der Anpassung der Arbeitsorganisation auf eine stärker digitalisierte Arbeitsweise. Ein Grund: Statt mit einer zentralen Plattform für Task-Management, Team-Kommunikation und Projektmonitoring zu arbeiten, jongliert die Mehrzahl der deutschen Betriebe heute mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Lösungen, um die eigene Arbeitsorganisation zu vereinfachen, wie E-Mail-Client, Projektmanagement-Software, Collaboration-Software, Konferenz-Systeme, Instant Messaging Dienste, ERP-Software oder Office-Tools wie Excel.

Die Qual der Wahl

Auf konkrete Empfehlungen im Bekanntenkreis konnte das Team um Birgit Franchy nicht zurückgreifen. Die Recherche nach geeigneten Lösungen erfolgte daher zunächst in Eigenregie über das Internet. So wurde zunächst eine Projektmanagement-Lösung speziell für die Verlagsbranche auf ihre Eignung hin geprüft, schaffte es jedoch nicht über die Präsentationsphase hinaus in die engere Wahl. Die neue Lösung sollte intuitiv bedienbar sein und einen Zugriff über Webbrowser oder Mobile-App erlauben. Der Vorteil: so dass Projektbeteiligte oder neue Mitarbeiter konnten schnell und ohne lange Einarbeitung mit dem System produktiv arbeiten.

Schließlich testete Birgit Franchy die Projektmanagement-Lösungen Trello und Taskworld, die dem Anforderungsprofil von am nächsten kamen. Die Lösungen sind mit ihren individualisierbaren Projekt-Listen und Task-Boards im Kanban-Stil sehr ähnlich aufgebaut. Entscheidend für Franchy waren aber am Ende diverse Komfort-Funktionen wie die übergeordnete Kalenderansicht, die Möglichkeit, Projekte komfortabel auch über längere Zeiträume anzulegen und etwa wiederkehrende Abläufe per drag&drop auf einfache Weise zu duplizieren. „Die Arbeitsweise ist in Taskworld unterm Strich einfach besser gelöst, was für uns am Ende den Ausschlag gab“, resümiert Birgit Franchy den Entscheidungsprozess.

Arbeitsprozesse komplett durchorganisiert

Seit Ende 2016 bewährt sich die neue Lösung im Tagesgeschäft beim Verlag Um die Ecke.

Auch nach einem Jahr im Praxiseinsatz zeigt sich die Verlagschefin mit der Entscheidung, Taskworld als zentrales Projektmanagement-Tool zur Unterstützung der Arbeitsorganisation zu nutzen. Dokumente, an denen gerade gearbeitet wird, können direkt hochgeladen, mit den Prozessbeteiligten geteilt und mit Tasks, Fristen oder Prioritäten versehen werden. Liegen dann im Ergebnis die bearbeiteten Texte vor, werden diese einfach „rübergeschoben“ in den Korrektur- und später in den Grafik-/Layout-Ordner, wo die jeweiligen Mitarbeiter über entsprechende Workflows in den Prozess mit eingebunden werden. So wird jeder einzelne Arbeitsschritt durchorganisiert, ohne dass etwas vergessen oder übersehen wird, bis jeder einzelne Task des Projektes abgearbeitet ist. „Sämtliche Prozessschritte sind für jeden Prozessbeteiligten dabei jederzeit nachvollziehbar und transparent. Damit können wir den gesamten Hefterstellungsprozess steuern, auch ganz ohne eigenständiges Redaktionssystem“, so Birgit Franchy. Ihr Fazit: „Die smarte Projektsteuerung und Arbeitsorganisation erlaubt uns eine hohe Arbeitsproduktivität, was die Basis dafür bildet, heute das doppelte Arbeitspensum zu leisten und unsere Projekte sehr strukturiert zu realisieren.“

Info-Kasten

Warum sollten Abteilungen und Arbeitsgruppen heute zu virtuellen Teams werden? Der Vorteil der Virtualisierung von Tätigkeiten – nicht nur außerhalb fester Arbeitsstrukturen – liegt vor allem in der Fähigkeit, für jeden Prozessbeteiligten „gläserne“ Prozesse zu schaffen sowie Planungs- und Steuerungsmechanismen besser handhabbar zu machen. Aufgaben und Meilensteine lassen sich per Mausklick erstellen, beliebigen Mitarbeiter zuweisen, mit Fristen versehen oder mit Dokumenten verknüpfen, so dass jeder Prozessbeteiligte weiß, wer was wann zu tun hat. Fällt ein Mitarbeiter krankheitsbedingt aus, wird die Aufgabe per Drag+Drop einfach einem anderen Mitarbeiter zugeordnet. Aufgaben geraten nicht wie so häufig in der Email-Flut in Vergessenheit und Mitarbeiter können ihre Tasks jederzeit über Priorisierungen, Rückmeldungen oder Delegierungen organisieren, so dass „Arbeits-Peaks“ oder Fristüberschreitungen wirksam vermieden werden.

Taskworld wurde im Jahr 2012 in New York, USA, von Serial-Entrepreneur Fred Mouawad gegründet und ist eine Cloud-basierte Task- und Projektmanagement-Software, die von Tausenden von Solo-Nutzern, Teams und Firmen in mehr als 80 Ländern genutzt wird. Taskworld kombiniert visuelles Task-Management, Team-Kommunikation sowie Projektmanagement in einer vollständig integrierten, leistungsstarken Web- und Mobile-App. Unter dem Dach der Taskworld Deutschland GmbH in Berlin bündelt das Unternehmen die Bereiche Support, Partnerbetreuung, Beratung und Vertrieb für das gesamte Europa-Geschäft.

Datev-Ratgeber Gehaltsextras

In der 5. Auflage des Ratgebers, der über die wichtigsten Sachbezüge mit steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer informiert, wurden sämtliche sich durch Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung ergebenden Neuerungen berücksichtigt.

Darüber hinaus zeigt der Ratgeber auf, wie Mitarbeiter nicht nur gefunden, sondern unter anderem durch steuerfreie Leistungen und pauschalbesteuerte Lohnbestandteile an das Unternehmen gebunden werden können.

Diese Entgeltoptimierungsmaßnahmen, deren Voraussetzungen für Steuerfreiheit, eventuelle Sozialversicherungsfreiheit und die Ermittlung der Pauschalsteuer im Rahmen der Lohnabrechnung werden mit Hilfe zahlreicher Beispiele, Hinweise und Übersichten abgebildet. Zusätzlich ergänzen Ausführungen zum Verfahren der Anrufungsauskunft, Abfindung und Pfändung die Thematik.

Bei all den genannten Aspekten stehen stets der Nutzen und der Vorteil der Zusammenarbeit mit einem Steuerberater im Fokus der Ausführungen.

Autorin:
Birgit Ennemoser

5. Auflage, Erscheinungstermin Mai 2019,
198 Seiten

Preis: 19,99 Euro brutto
ISBN Print: 978-3-96276-010-6
ISBN E-Book: 978-3-96276-011-3

Neues zur DSGVO

Zum Europäischer Datenschutztag am 28. Januar befragt Experten zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Buchhaltung. Raik Mickler, Datenschutzbeauftragter und Legal Counsel der Haufe Group, erklärt im folgenden Interview, worauf es beim Thema Datenschutz in der Buchhaltung besonders ankommt.

Herr Mickler, dass sich die DSGVO 2018 geändert hat, hat vermutlich jeder mitbekommen. Aber bin ich als Kleinunternehmer oder Selbstständiger von ihr ebenfalls betroffen?

„Auf jeden Fall! Denn die DSGVO regelt, wie ein Unternehmen mit personenbezogenen Kundendaten umzugehen hat. Und da jeder Betrieb – egal, ob Selbstständiger, Start-up, Freiberufler, Kleinstbetrieb, Mittelständler oder Großkonzern – auf irgendeine Art Kontakt mit seinen Kunden hat, greift hier die DSGVO.“

Raik Mickler

In Hinblick auf die Buchhaltung: Gibt es hier spezielle Aspekte zu beachten?

„Für die Buchhaltung sind insbesondere die Punkte Datenauskunft, Datensperrung, Datenlöschung und die allgemeine Informationspflicht relevant. Bei der Datenauskunft gilt es zu beachten, dass bereits dann, wenn ein potenzieller Kunde eine Anfrage stellt, eine Datenverarbeitung stattfindet, da er für diesen Zweck eine Emailadresse oder Telefonnummer nennen muss. Online-Kontaktformulare fragen jedoch meist aus logistischen Gründen noch weitere Daten wie Adresse oder Alter ab. Darauf muss der Unternehmer aber in seinen Datenschutzhinweisen hinweisen und angeben, wie er mit den Daten umgeht, zum Beispiel wie lange sie gespeichert werden. Das gilt übrigens auch für Daten, die durch das einfache Surfen auf der Firmen-Internetpräsenz erfasst werden, wie etwa IP-Adressen oder ähnliches.“

Worauf müssen Unternehmer bei der Speicherung und Löschung achten?

„Was die Speicherung von Kundendaten betrifft, so müssen diese sicher und gegen Missbrauch geschützt abgelegt werden. Das bedeutet, dass bereits bei der Abfrage auf eine sichere Verbindung – also eine SSL-zertifizierte Webseite – zu achten ist. Darüber hinaus dürfen Unbefugte keinen Zugriff haben, und die Daten müssen an einem sicheren Ort abgespeichert sein. Haben im Unternehmen mehr als neun Mitarbeiter Zugriff auf Kundendaten, werden Daten weitervermittelt oder besonders sensible Daten abgefragt, dann muss zusätzlich ein Datenschutzbeauftragter benannt sein, der sich um die Einhaltung der DSGVO in der Firma kümmert. Der dritte Punkt – die Datenlöschung – muss nicht nur gesetzeskonform, sondern auch ohne gesonderte Anfrage erfolgen. Bisher mussten Kunden aktiv um Löschung der nicht mehr benötigten Daten bitten. Mit der neuen DSGVO ist es nun Pflicht des Unternehmens, diese Daten zu löschen.“

Was konkret bedeutet die Informationspflicht für Unternehmer?

„Damit Kunden wissen, welche ihrer Daten auf Grund gesetzlicher Anforderungen langfristig gespeichert werden, gibt es eine Informationspflicht. Diese besagt, dass der Unternehmer jederzeit in der Lage sein muss, Auskunft über vorliegende Daten zu geben. Zudem umfasst die Informationspflicht eine Dokumentationspflicht, die eine Protokollierung datenschutzrelevanter Vorgänge zwingend vorschreibt.“

Die DSGVO umfasst auch die sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung – was bedeutet das für die Buchhaltung?

„Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist immer dann durchzuführen, wenn besonders sensible Daten abgefragt wurden oder die Datenverarbeitung dazu bestimmt war, die Persönlichkeit des Betroffenen zu bewerten. Für die Buchhaltung relevante Daten fallen hier jedoch in der Regel nicht darunter, d.h.: Entwarnung!“

Wo bekomme ich Hilfe bei der Umsetzung der DSGVO in der Buchhaltung?

„Ein praktischer und sicherer Helfer bei der Umsetzung sind Online-Buchhaltungslösungen wie lexoffice. Denn diese stellen quasi automatisch sicher, dass die Buchhaltung die DSGVO-Vorgaben erfüllt. Bei der Auswahl der Software ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass ich als Unternehmer immer selbst für meine Buchhaltung verantwortlich bleibe – auch wenn diese mit Hilfe der Software bei einem Dienstleister erledigt wird. Daher sollte mit dem jeweiligen Dienstleister bzw. Anbieter unbedingt eine Auftrags-Vereinbarungsverordnung gemäß DSGVO geschlossen werden. Bei lexoffice wird dieser Vertrag z.B. automatisch mit Eröffnung des Kontos abgeschlossen und ist jederzeit für den Nutzer downloadbar.“

Wenn ich als Unternehmer meine Buchhaltung in Papierform mache, kann ich die DSGVO-Anforderungen dann trotzdem erfüllen?

„Nein, denn dann sind die Daten in der Regel weder zentral an einem sicheren Ort abgelegt, noch habe ich jederzeit sofortigen Zugriff auf alle Unterlagen, und die Daten können Diebstahl, Brand oder Wasserschäden zum Opfer fallen. Hat ein Unternehmen hingegen zum Beispiel lexoffice im Einsatz, dann ist gewährleistet, dass alle Daten zentral in hochsicheren Datenzentren in Deutschland gespeichert sind. Der Unternehmer hat also jederzeit auf Knopfdruck vollen Zugriff auf alle Daten und kann sicher sein, den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Und auch zwei weitere Forderungen der DSGVO erfüllt eine gute Buchhaltungssoftware automatisch: Sie verfügt über ein so genanntes Berechtigungskonzept – also die Möglichkeit, Datenzugriffsrechte festzulegen. Wenn die Software gleichzeitig eine jederzeit einsehbare Protokollierung erstellt, lässt sich die Verarbeitung der Daten sehr detailliert nachvollziehen. lexoffice beispielsweise protokolliert sämtliche Aktivitäten, so dass jederzeit nachvollziehbar ist, wer welche Kontaktdaten bearbeitet hat.“

Herr Mickler, vielen Dank für das Gespräch!

Info-Box

Umfassende Hilfestellungen zum Thema DSGVO – zum Beispiel das kostenlose eBook: „Datenschutz-Grundverordnung: Die neuen Regelungen sicher anwenden“ sowie viele weitere Informationen zum Thema bietet lexoffice unter:
https://www.lexoffice.de/datenschutz-und-datensicherheit/ 

DSGVO verändert den Vertrieb

Letzte Rettung Digitalisierung: Alles dreht sich um den Verbraucher – das zumindest ist das Motto der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai in Kraft tritt. Diese regelt die Dokumentation und Verarbeitung personenbezogener Daten in Unternehmen, um sie besser vor Missbrauch zu schützen. Jegliche Kontaktaufnahme mit Kunden oder die Weitergabe von Informationen an Dritte muss ab Einführung detailliert gelistet und begründet werden. Im Falle von Nichteinhaltung drohen Unternehmen hohe Geldbußen. „Besonders für den Vertrieb, etwa in puncto Kaltakquise oder Leadmanagement, bedeutet die neue Verordnung eine Herausforderung“, so Matthias Stauch, Vorstand der INTERVISTA AG. „Unternehmen sollten die Veränderungen jedoch nicht nur als Last sehen, sondern auch als Chance, Salesplattformen zu optimieren.“ Wer im Zuge der DSGVO den Vertrieb vollständig digitalisiert, sichert dank intelligenter Systeme die Einhaltung des Datenschutzes und profitiert von Prozessoptimierung sowie Flexibilität.

Rechtzeitig Vorkehrungen treffen

Unternehmen bleibt nur noch wenig Zeit, die geforderten Maßnahmen umzusetzen – sie stehen nun scheinbar vor einer Mammutaufgabe, denn viele Geschäftsbereiche sind betroffen. So unterliegen beispielsweise Bewerberunterlagen, Mitarbeiterprotokolle oder Kundendaten dem geänderten Datenschutz. Wo sollten Unternehmen also mit der Anpassung interner Abläufe anfangen und wie lassen sich die Forderungen der DSGVO nachhaltig umsetzen? Bevor die IT-technische Durchführung oder die Analyse gespeicherter Daten beginnen, müssen Unternehmen klären, welche Informationen sie überhaupt erheben, nutzen und speichern. Vor allem Vertriebe kommunizieren auf unterschiedlichen Wegen mit Kunden, etwa in Form von Kaltakquise, Kontaktpflege oder Leadgenerierung beziehungsweise -qualifizierung. Hieraus resultieren täglich große Datenmengen, die verarbeitet werden müssen.

Sobald alle Kontakt-Kanäle erfasst sind, gilt es eine Plattform zu schaffen, um Kundendaten schlüssig zu dokumentieren und zukünftig für einen schnellen Überblick zu strukturieren. „Intelligente Lead- oder CRM-Systeme erleichtern die Berücksichtigung der DSGVO und auch darüber hinaus verspricht die Digitalisierung erhebliche Vorteile. Demnach profitieren Unternehmen von Rechtssicherheit, Automatisierung und Flexibilität sowie der damit einhergehenden Effizienzsteigerung“, erläutert Stauch. Um auf Dauer wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Betriebe den Trend der Digitalisierung für sich erkennen und nutzen.

Vorsprung durch Innovation

Doch welche Veränderungen stößt die neue Verordnung zum Datenschutz in Vertriebsprozessen an? Unternehmen müssen beispielsweise ein Verfahrensverzeichnis führen, das der Dokumentation jeglicher Kontaktaufnahme mit Kunden dient. Allerdings dürfen nur noch diejenigen Informationen gespeichert oder verarbeitet werden, die direkt für einen Vertrag oder für die Nutzung einer Leistung notwendig sind. Dennoch muss immer eine Einwilligung zur Verwendung der Daten vorliegen. Eine genaue Protokollierung des Gebrauchs ist außerdem notwendig. Hier bietet sich ein prozessgesteuertes System mit Historisierung wie die Lösung LeadActive an. Kunden haben zudem das Recht, ihr Einverständnis jederzeit zu widerrufen. Sensible Informationen zu behalten, sobald diese den effektiven Nutzen für Unternehmen verlieren, ist mit Einführung der DSGVO unzulässig – mit der Kündigung eines Vertrags verlangt der Datenschutz die vollständige Löschung der vorliegenden Dokumentation.

DSGVO Anforderungen erfüllen

„Um den Anforderungen der DSGVO nachzukommen und zugleich von den Neuerungen im Vertrieb zu profitieren, empfiehlt es sich, Verkaufsprozesse zu digitalisieren und effektiv anzupassen“, so der Automatisierungsexperte der INTERVISTA AG. Intelligente Softwareprogramme enthalten die Möglichkeit der zeitlich begrenzten Verwendung von Daten sowie das Whitelisting von Kontakten. Komplexe Funktionen zur Speicherung oder Verarbeitung von Informationen, wie die Dokumentation von Herkunftsnachweisen mit Quellen, der Gültigkeit von Informationen und der vorliegenden Verwendungserlaubnis sowie die Erfassung aller Kontaktwege, erleichtern ebenfalls die Arbeit. Der smarte Vertrieb löst somit den papiergebundenen Kundenkontakt und die Vertragsabwicklung ab. Auf diese Weise entfallen fehleranfällige Medienbrüche sowie aufwendige administrative Arbeiten – es steht mehr Zeit für vielversprechende Leads zur Verfügung.

IT-Sicherheit im Fokus

Wer sich selbstständig macht oder ein Start-Up gründet, muss sich plötzlich um Bereiche kümmern, die nicht unbedingt zur eigenen Kernkompetenz oder zum eigentlichen operativen Business gehören. Spätestens seit der großen Cyber-Attacke Mitte Mai 2017, die weltweit Einzel-Computer und IT-Systeme lahmgelegt hat, sollte jeder wissen: IT-Ausstattung und Sicherheit sind ein wichtiger Aspekt, der gleich zu Beginn besondere Beachtung verdient. Was ist bei Hard- und Software zu beachten, wie gewährleistet jeder Selbstständige Datenschutzpflichten oder kontinuierliche Backups, und wie schützt er seine Systeme und Daten vor fiesen Schädlingen oder digitalen Räubern? Eine Einführung für den gelungenen Start von lexware und GründerMagazin.

Der Startschuss einer Selbstständigkeit und auch das Alltagsgeschäft ist oft schon eine Herausforderung, da viele Themen abgeklärt werden müssen, an die ein Angestellter in den seltensten Fällen denken muss – Business- und Finanzplan, Geschäftsräume, Marketing und gegebenenfalls Produktion sind nur einige davon. Basis allen Handelns ist aber in jedem Fall eine geeignete IT-Ausstattung und deren Sicherheit.

Datenschutz bewahrt vor Ärger

Zwei Thematiken, die zu Beginn meistens nicht in ihrer Brisanz auf dem Radar sind, können teuer und äußerst schmerzhaft werden: fehlende, in kurzen Abständen durchgeführte Backups und ein laxer Umgang mit der Sicherheit und dem Datenschutz. Da heute auch die gesamten Finanzen der selbstständigen Tätigkeit digital be– und verarbeitet werden, raten auch Finanzanwendungsexperten wie Lexware zur besonderen Aufmerksamkeit. Jörg Frey, Geschäftsführer von Lexware, verdeutlicht: „Nur aktuelle Software kann einen vollen Schutz der Daten gewährleisten. Daher müssen Finanz- und Buchhaltungslösungen stets auf dem neuesten Stand sein.“

Alle mit Firmendaten genutzten Geräte sollten eine Zugangssperre haben, die mit sicheren Passwörtern oder Fingerabdruck geschützt sind. Bei Notebooks im mobilen Einsatz ist sogar auf eine professionelle Festplatten-Verschlüsselung zu setzen. Zudem dürfen nur Befugte die verwendeten Computer nutzen. Viele Gefahren der Datenschutzverletzungen kommen heute jedoch aus dem Internet, deswegen müssen Windows oder andere Betriebssysteme sowie alle relevanten Anwendungen, die Daten aus dem Netz ziehen, immer auf dem aktuellen Stand der Updates sein. Mit Programmen wie Updatestar oder dem Personal Software Inspector lassen sich die Systeme überprüfen.

Obligatorisch sollte zudem ein gutes Antivirenprogramm sein, das sowohl die Netzverbindungen wie Mailprogramme kontrolliert als auch das Surfen im Web. Wichtig ist dabei auch, dass nach dem Einlegen fremder Datenträger nicht sofort Programme ausgeführt werden, sondern die AutoRun-Funktion deaktiviert ist. Die Datenträger sind zunächst mit dem Antivirenprogramm zu überprüfen.

Jeder selbstständige Unternehmer kommt unwillkürlich mit den personenbezogenen Daten von Privatkunden oder vertraulichen Daten von Geschäftspartnern in Berührung. Kommen Mitarbeiter hinzu, genießen auch deren Daten Schutz. Dieser Schutz ist gesetzlich streng geregelt mit dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­z, das den Ein­zel­nen da­vor schüt­zt, dass er durch den Um­gang mit sei­nen Da­ten in sei­nem Per­sön­lich­keits­recht be­ein­träch­tigt wird. Die Per­sön­lich­keits­rech­te im Um­gang mit den Da­ten zu wah­ren, erfolgt durch zwei wichtige Sicherheitsmaßnahmen – die Zugriffs- und Zugangskontrolle.

Da auch die Weitergabe an Dritte streng geregelt ist, sollten Selbstständige schützenswerte Informationen, die per E-Mail übertragen werden, mittels einer Verschlüsselungs- bzw. Signaturlösung schützen. Welche Daten überhaupt weitergegeben werden dürfen, darüber gibt das Datenschutzgesetz genaue Auskunft.

Regelmäßige Backups schützen

Reicht in der privaten PC-Nutzung ein monatliches Backup, kann der Absturz eines PCs mit dem einhergehenden Verlust der geschäftlichen Daten schon mit der Frist von einer Woche zu einer existenziellen Bedrohung führen. Es gilt: je digitaler das Geschäft, desto öfter ein Backup. Wer ein Notebook mit Apples Mac OS X nutzt, ist fein heraus: Die integrierte Backup-Lösung „Time Machine“ erstellt eine komfortable Sicherung, die auch die Versionierung von Dateien umfasst. Mit dem Kauf einer möglichst großen externen Festplatte und dem Anstöpseln in jeder Mittagspause läuft die Sicherung automatisch nebenbei. Leider bietet Windows keine vergleichbare komfortable Funktion, allerdings gibt es mittlerweile viele kostenlose Programme, die bei der Sicherung helfen.

Ganz wichtig ist es, dass Backup und gesichertes Gerät nicht zusammen aufbewahrt werden. Denn das Risiko, dass beide zusammen gestohlen, beim Brand vernichtet oder durch Löschwasser beschädigt werden, ist erheblich. Also: Ein Datenträger bleibt im angemieteten Büro, im Co-Working-Space oder notfalls im Handschuhfach des Autos, der andere kommt mit nach Hause.

Als Alternative sind Cloudlösungen immer beliebter: Der Anbieter der Cloudlösung kümmert sich um Updates und Backups, passt seine Software regelmäßig den sich ändernden gesetzlichen Anforderungen an. Doch die Probleme sollen nicht verschwiegen werden: Gefährlich ist ein Vendor-Lock-In, das heißt, wenn die erzeugten Daten nicht zu anderen Programmen migriert werden können. Ein großes Problem von Cloudlösungen ist der Zwang zur Internetverbindung. In Gegenden mit schlechter Netzabdeckung oder schon bei einer Zugfahrt im ICE kann die Arbeit in der Cloud zur Geduldsprobe werden. Und es ist darauf zu achten, wo die Daten gehostet werden. Geschäftsrelevante oder persönliche Daten sind besonders abgesichert zu speichern, sonst drohen Strafen oder – wenn vertrauliche Daten eines Geschäftspartners nach außen dringen – Schadenersatzansprüche. 

Mit der Beachtung dieser Grundsatzregeln ist jeder Gründer und Selbstständige auf der sicheren Seite und schützt sich und sein Geschäft vor IT-, Daten- und Sicherheitskatastrophen, die nicht selten viel Geld und vor allem Nerven kosten.

Steuerfalle Mitarbeiterparkplatz

Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern einen Pkw-Stellplatz zur Verfügung. Dabei sollten sie die steuerlichen Konsequenzen im Blick haben. Steuerberater Stefan Rattay : „Dort drohen bei einer Betriebsprüfung hohe Nachzahlungen.“

Parkraum ist nicht nur in Ballungsräumen knapp. Eine zeitraubende Parkplatzsuche erschwert vielerorts die Anreise zur Arbeit. Viele Arbeitgeber greifen ihrem Personal mit einem Kfz-Stellplatz unter die Arme. So ermöglichen Firmen einen stressfreien Arbeitsbeginn und beugen Verspätungen vor. Unternehmen sollten bei Mitarbeiterparkplätzen die steuerlichen Auswirkungen nicht außer Acht lassen, warnt die Steuerberatungsgesellschaft WWS. Je nach Art und Form der Parkplatzüberlassung fallen beträchtliche Steuern und Sozialabgaben an.

Insbesondere in exponierten Innenstadtlagen können Unternehmen Mitarbeiterparkplätze kaum kostenlos zur Verfügung stellen. Es entstehen zum Teil erhebliche Kosten durch Instandhaltung, Reinigung oder Fremdmiete, die Arbeitgeber zumindest anteilig auf die Arbeitnehmer umlegen. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zur Parkraumüberlassung mahnt zur erhöhten Vorsicht (BFH, Az. V R 63/14). Die obersten Finanzrichter vertreten die Auffassung, dass kostenpflichtige Stellplätze für Arbeitnehmer grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind. Viele Unternehmen denken bei Mitarbeiterstellplätzen nicht an das Finanzamt. Dabei sind bei der Parkraumüberlassung zwei Steuerarten zu beachten, nämlich Umsatzsteuer und Lohnsteuer.

Immer wenn Mitarbeiter sich an den Kosten für eine Stellfläche beteiligen, wird Umsatzsteuer fällig. Dies gilt gleichermaßen für Kfz-Stellplätze auf dem Firmengelände oder im nahegelegenen Parkhaus. Vielen Unternehmen droht bei einer Betriebsprüfung eine böse Überraschung. Für nicht abgeführte Umsatzsteuer stehen leicht hohe Nachzahlungen im Raum. Schnell addieren sich die Beträge über die Jahre zu erklecklichen Summen. Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen mietet in einem Parkhaus 30 Mitarbeiterstellplätze für jeweils 50 Euro monatlich an. Die Mitarbeiter beteiligen sich mit 25 Euro an den Stellplatzkosten. So streicht die Firma jährlich 9.000 Euro ein. Das Unternehmen führt über einen Zeitraum von fünf Jahren keine Umsatzsteuer ab, was im Rahmen einer Betriebsprüfung auffällt. Die Firma muss rückwirkend auf einen Schlag Umsatzsteuer in Höhe von 8.550 Euro zuzüglich satten Nachzahlungszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr an das Finanzamt abführen.

Obendrein droht eine Lohnsteuerpflicht, unabhängig davon, ob eine Zuzahlung der Mitarbeiter erfolgt oder nicht. Das Finanzamt wertet Parkraum schnell als „geldwerten Vorteil“. Diese Annahme ist nur vom Tisch, wenn der Parkraumüberlassung ein überwiegend betriebliches Interesse zugrunde liegt. Liegt der Stellplatz nicht in unmittelbarer Nähe der Firma, ist erhöhte Vorsicht geboten. Leicht unterstellen die Steuerprüfer, dass der Parkraum häufig privat genutzt wird. In solchen Fällen werden Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig, mithin rund 30 Prozent von der Arbeitgeberleistung für den Parkplatz. Dazu zählen auch Kostenerstattungen für Parkplätze, die der Mitarbeiter selbst angemietet hat. Stutzig werden Steuerprüfer, wenn nur ein ausgewählter Personenkreis, etwa die Führungskräfte, einen Stellplatz erhält. Dann vermuten die Prüfer schnell eine entgeltliche Parkraumüberlassung im Rahmen der Vergütung. Kann das Unternehmen den Verdacht nicht widerlegen, werden automatisch Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig.

Grundsätzlich steuerfrei sind nur kostenfreie Kfz-Stellplätze auf dem Firmengelände. Allerdings ist das Finanzgericht Köln der Auffassung, dass sowohl für eine entgeltliche als für eine unentgeltliche Überlassung von Parkplätzen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen (FG Köln, Az. 11 K 5680/04). Doch das steuerzahlerunfreundliche Urteil wird von der Finanzverwaltung seit Jahren nicht angewendet.

Tipp der WWS: Jede Regelung rund um die Parkraumüberlassung will gut überlegt sein, denn es lauern einige steuerliche Fallstricke. Unternehmen sollten bestehende Modelle auf den Prüfstand stellen und steuerlichen Rat einholen. Im Zweifelsfall sollten Firmen Mitarbeitern Parkplätze besser unentgeltlich überlassen. So ersparen sie sich einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand und Ärger mit den Finanzbehörden.

Autor Stefan Rattay, Steuerberater der Kanzlei WWS in Aachen

Stefan Rattay: Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz am Standort Aachen (www.wws-gruppe.de). Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von mittelständischen Unternehmen insbesondere im Bereich des internationalen Steuerrechts.

Die WWS-Gruppe: Die WWS ist eine überregional tätige, mittelständische Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsberatungskanzlei. Sie ist an drei Standorten am Niederrhein vertreten (Mönchengladbach, Nettetal, Aachen). Rund 130 Mitarbeiter entwickeln interdisziplinäre Beratungslösungen mit ganzheitlichem Anspruch. Die WWS-Gruppe besteht aus der WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH, der
Partnerschaftsgesellschaft Wirtz, Walter, Schmitz & Partner mbB und der Dr. Schmitz-Hüser WWS GmbH.

Vorsicht beim Verkauf von Firmenautos

Bei der Veräußerung von Betriebswagen lauern steuerliche und rechtliche Fallstricke, die Unternehmen teuer zu stehen kommen können. Worauf Firmen achten sollten, um böse Überraschungen zu vermeiden, weiß Expertin Dr. Stephanie Thomas.

Zuverlässige und repräsentative Firmenwagen sind für viele Unternehmen unentbehrlich. Nicht wenige entscheiden sich spätestens nach Ablauf der sechsjährigen Abschreibung für eine Neuanschaffung und den Verkauf des alten Fahrzeugs. Leicht werden beim Autoverkauf steuerliche und rechtliche Aspekte übersehen. Der Verkauf von Firmenwagen erfordert ebenso viel Weitblick wie deren Einkauf, betont die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Ansonsten laufen Unternehmen Gefahr, dass unvorhergesehene Zusatzkosten entstehen.

Der Erlös für den alten Firmenwagen dient oft zur Finanzierung des Neuen. Naturgemäß sind Firmen darauf bedacht, das alte Gefährt für einen guten Preis zu veräußern. Wer es clever anstellt, verkauft den Wagen für einen Betrag, der deutlich über dem Buchwert liegt. Doch Vorsicht: Zählt der Firmenwagen zum Betriebsvermögen, hält der Fiskus beim Verkauf die Hand auf. Ein etwaiger privater Nutzungsanteil und dessen vorangehende Besteuerung bleiben unberücksichtigt. Die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufspreis ist Gewinn und als solcher voll steuerpflichtig. Laut Bundesfinanzhof ist steuerlich auch unerheblich, wenn aufgrund privater Veranlassung der Wagen nur teilweise abgeschrieben werden konnte (BFH, Az. X R 14/12).

Veräußert etwa eine GmbH ihren Firmenwagen für 13.000 Euro netto, der einen Restbuchwert von 6.000 Euro hat, macht sie 7.000 Euro Gewinn. Somit werden etwa 2.100 Euro Körperschaft- und Gewerbesteuer plus 2.470 Euro Umsatzsteuer fällig. Deshalb sollten Unternehmen die Steuer von vornherein einkalkulieren, um Überraschungen zu vermeiden.

Nicht nur bei Verkaufspreisen über dem Buchwert müssen Firmen aufpassen. Veräußern Unternehmer einen Firmenwagen zum Buchwert oder sogar darunter an einen Gesellschafter, stellt das Finanzamt schnell die Angemessenheit des Kaufpreises in Frage. Firmen sollten zur Sicherheit immer ein Sachverständigengutachten einholen, um Vorbehalte der Finanzbeamten leichter zu entkräften.
Ein Firmenauto gehört nur dann automatisch zum Betriebsvermögen, wenn der Wagen über 50 Prozent betrieblich zum Einsatz kommt. Bei einer betrieblichen Nutzung unter 10 Prozent handelt es sich immer um Privatvermögen und ein Verkauf ist nicht steuerpflichtig. Wer den Firmenwagen zwischen 10 und maximal 50 Prozent betrieblich nutzt, kann ihn wahlweise vollständig dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zuweisen. Erfolgt eine Zuordnung zum Privatvermögen, sollte das Unternehmen die betrieblichen Fahrten genau dokumentieren. So lässt sich ein Verdacht des Finanzamts ausräumen, der Wagen werde zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt. Alternativ kann der Firmenwagen aber auch vollständig als Betriebsvermögen deklariert werden. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, welche Behandlung insgesamt steuerlich günstiger ist.

Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf droht selbst dann, wenn Firmen bei der Anschaffung keinen Vorsteuerabzug geltend machen konnten. Einen Ausweg bietet das sogenannte „Entnahme-Verkaufs-Modell“. Firmeninhaber können den Wagen zunächst aus dem Betriebsvermögen entnehmen und in das Privatvermögen überführen. Für einen anschließenden Verkauf wird dann keine Umsatzsteuer fällig. Doch Obacht: Es muss eine beweissichere Dokumentation der Entnahme erfolgen. Firmen sollten die Entnahme umgehend verbuchen sowie den Zeitpunkt in der Buchhaltung schriftlich dokumentieren.
Vorsicht ist beim Verkauf eines Firmenwagens an Privatpersonen geboten. Dann unterliegt das Unternehmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Zwei Jahre lang müssen Verkäufer für alle Mängel aufkommen, die über den üblichen Verschleiß hinausgehen – vorausgesetzt der Mangel lag bei Übergabe bereits vor. Unternehmen können eine Gewährleistung beim Verkauf an Privatleute vertraglich nicht ausschließen. Wer sein Fahrzeug an ein anderes Unternehmen veräußert – etwa an einen Autohändler – kann einen Gewährleistungsausschluss vereinbaren.

Der Verkauf von Firmenautos will gut überlegt sein. Unternehmen sollten frühzeitig die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen mit ihrem Berater abklären. So können Unternehmen alle Fallstricke sicher umfahren.

Autorin Dr. Stephanie Thomas, Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht der Kanzlei WWS in Mönchengladbach

Dr. Stephanie Thomas: Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz in Mönchengladbach (www.wws-gruppe.de). Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der steuerrechtlichen Beratung von Unternehmen und Privatpersonen bei Themen wie Nachfolgeplanung, Umstrukturierung und Verfahrensfragen.
Die WWS-Gruppe: Die WWS ist eine überregional tätige, mittelständische Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsberatungskanzlei. Sie ist an drei Standorten am Niederrhein vertreten (Mönchengladbach, Nettetal, Aachen). Rund 130 Mitarbeiter entwickeln interdisziplinäre Beratungslösungen mit ganzheitlichem Anspruch. Die WWS-Gruppe besteht aus der WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH, der Partnerschaftsgesellschaft Wirtz, Walter, Schmitz und PartnermbB und der Dr. Schmitz-Hüser WWS GmbH.

Zaubern als Tagesgeschäft

Concierge Dienstleistungen kennt man aus noblen Hotels, wo bekanntlich dem Gast kein Wunsch ausgeschlagen werden darf – auch wenn er noch so ungewöhnlich sein mag. Friederike Scharf aus dem bayerischen Olching war viele Jahre das, was man den „guten Geist“ nennt. Sie kennt nicht nur die internationalen Top-Hotels, sondern weiß auch, dass Concierge-Leistungen längst Einzug auch in Bürokomplexen, Kliniken, Verwaltungen und anderen Einrichtungen gehalten haben. Also hat sie mit FS.ConServ ein eigenes Unternehmen gegründet. Was sie da mit Zauberei zu tun hat, weiß unser Gründermagazin-Experte Emil Hofmann. Er hat sie einen Tag lang begleitet und nicht nur in den Businessplan, sondern ihr auch über die Schulter geschaut.

GM: Frau Scharf, als erfolgreiche Spezialistin im Concierge-Umfeld waren Sie ja sicher nicht unterbeschäftigt oder schlecht bezahlt. Warum dann 2016 der Sprung in die Selbständigkeit?

Friederike Scharf: Ich war in vielen internationalen Top-Hotels und zuletzt bei einem Concierge Service Anbieter, kenne die Abläufe, aber auch die Möglichkeiten, die noch immer nicht überall wirklich genutzt werden. Ich wollte und will zeigen, dass es noch besser geht und meinen eigenen Kundenkreis aufbauen.

GM: Nun werden Sie als selbständige Unternehmerin ja nicht in Hotels tätig, sondern eher im Umfeld großer und vielleicht auch luxuriöser Immobilien, dort am Empfang sitzen und Besucher begrüßen, oder?

Friederike Scharf: Genau das ist das Bild, das ich gleich zurechtrücken muss. Ein Concierge Service, wie ich ihn verstehe, sitzt natürlich in einem großen Bürogebäude im Eingangsbereich, in einer Privatklinik oder einer Bank. Aber er kümmert sich um weit mehr als um die Frage „Guten Tag, wo wollen Sie denn hin?“ Deshalb habe ich mein Konzept auch so aufgebaut, dass ich neben den Empfangsdienstleistungen zahlreiche andere Hilfestellungen anbiete.

GM: Können Sie dazu Beispiele nennen?

Friederike Scharf: Klassiker sind wie gesagt die Leistungen im Rahmen des Besucher-Empfangs. Dazu gehören auch die Zugangskontrollen, die Zuweisung eines Parkplatzes, das Ausstellen von Besucherausweisen oder die Weiterleitung zum jeweiligen Gesprächspartner. Und natürlich immer mit einem Lächeln und einem Höchstmaß an Souveränität.

GM: Gut, das kennen wir von vielen Häusern, wo das ja auch mehr oder weniger gut funktioniert. Wenn Sie von anderen Leistungen sprechen – was bieten Sie Ihren Kunden zusätzlich an?

Friederike Scharf: Das ist jetzt der echte Mehrwert, den die meisten Kunden auch schnell erkennen. Genau genommen ist es das, was ein Concierge in einem Hotel auch macht. Der Mitarbeiter besorgt nicht nur ein Taxi, sondern auch einen Blumenstrauß für die Gattin des Chefs, er ordert einen Kurierdienst und reserviert zwei Konzertkarten, selbst wenn das Konzert schon seit Wochen ausverkauft ist. Es werden Handwerker organisiert, Termine für den Kunden telefonisch zu- oder abgesagt, Zugverbindungen ermittelt und – auch das kommt vor – der Privatjet nach Sylt realisiert. Die Spanne reicht also sehr weit, genau das ist auch die Alleinstellung.

GM: Für einen solchen ausgeprägten Service brauchen Sie aber auch gut ausgebildete Mitarbeiter. Stehen die bei Ihnen vor der Tür oder müssen Sie hier aufwendig akquirieren?

Friederike Scharf: Mit der Qualifikation der Mitarbeiter steht und fällt mein Unternehmen. Ich muss mich voll und ganz auf sie verlassen können. Viele Bewerbungen bekomme ich aus dem Hotel-Umfeld, aber auch von Banken und aus anderen Branchen, wo eine hohe Service-Orientierung gefragt ist. Das aber schließt nicht aus, dass ich ständig neue Mitarbeiter suchen und diese oft auch selbst trainieren muss.

GM: Was muss jemand noch mitbringen außer einer Service-Orientierung, wenn er diesen Beruf ergreifen will?

Friederike Scharf: Er muss ein Organisationstalent sein, sollte über möglichst viele und gute Kontakte verfügen und er muss Menschen mögen. Natürlich gehört eine gewisse zeitliche Flexibilität dazu, perfekte Umgangsformen und im Idealfall auch die eine oder andere Fremdsprache.

GM: Was waren bei Ihrer Gründung die Hürden, die Sie vielleicht auch unterschätzt haben?

Friederike Scharf: Ich war mir bewusst, dass ich nicht alles allein machen konnte. Die anfängliche Personalsuche und die gleichzeitige Akquisition von Kunden unter einen Hut zu bringen, war sicher eine Herausforderung. Und dann natürlich der Businessplan, der viel Zeit in Anspruch genommen hat.

GM: Wie finden Sie Ihre Kunden, und welche werblichen Hilfsmittel setzen Sie dabei ein?

Friederike Scharf: In erster Linie sind es Kontakte, die ich in die Gründung mitgebracht und seither auch gepflegt habe. Dann kommen die Weiterempfehlungen und die Anfragen über die Website. Neben dem Internetauftritt setze ich auf eine neue Präsentationsmappe, die ich an potentielle Kunden verschicke und auf die Medien-Präsenz gerade im für mich wichtigen Ballungsraum München. Ich besuche viele Veranstaltungen und baue auf ein wachsendes Netzwerk.

GM: Gab es Probleme bei der Finanzierung Ihres jungen Unternehmens?

Friederike Scharf: Da hat mir mein Businessplan entscheidend geholfen. Der zeigt keine Luftschlösser, sondern realistische Zahlen, geht auf das Marktpotential ein und bleibt bei den Umsatzerwartungen und den Investitionen eher auf der konservativen Seite. Das überzeugt auch die finanzierende Bank.

GM: Im Rahmen Ihrer Gründungsvorbereitung haben Sie sich sicher auch Hilfe von außen geholt, oder?

Friederike Scharf: Ja, das rate ich auch jedem Gründer. In erster Linie ist hier die IHK zu nennen, die eine Vielzahl von preiswerten Workshops anbietet. Dann sind es Kollegen und Freunde, die bei der Erstellung der Website helfen und bei den komplexen Marketingfragen. Ich rate auch zu einem guten Steuerberater, der sich im Gründerumfeld auskennt und zum Kontakt mit Verbänden, die auch mit Rat und Tat zur Seite stehen.

GM: Was sind Ihre beruflichen Ziele, wenn Sie mal in die kommenden fünf Jahre schauen?

Friederike Scharf: Ich will zumindest im Ballungsraum München die führende Anbieterin von Concierge-Services sein und meine Angebote ständig erweitern. Dazu gehört auch der Aufbau und die Pflege eines gutes Netzwerkes.

GM: Vielen Dank für das Gespräch.

www.fs-conserv.de

Live ist die beste Resonanz

Denken Sie darüber nach Ihre Expertise als Unternehmer über einen zentralen Impulsvortrag erlebbar zu machen. Sie tun das, indem Sie authentische Fallbeispiele, pfiffige Geschichten und schnell umsetzbare Tipps für Ihre Zielgruppe in eine Rede packen. Dieses Format wird Ihre persönliche Referenz-Rede: Ein prägnanter Vortrag, den Sie regelmäßig in den für Ihr Geschäftsmodell richtigen Interessenkreisen halten.

Es gibt ein sehr kraftvolles Marketing-Modul, das von vielen Unternehmern noch nicht als solches erkannt wird. Die Rede ist von einem professionell inszenierten Impulsvortrag hart am Kundennutzen. Als exemplarischer Einblick in die eigene Arbeit. Zur Dokumentation von Glaubwürdigkeit und Leistungsfähigkeit. Vor allem aber als Chance in Resonanz zu gehen mit Menschen und damit Märkten. So ein gut gemachter, bestenfalls relativ zeitloser Impulsvortrag kann im Business-Leben eines Unternehmers bzw. Unternehmens regelmäßig präsentiert werden – je nach Auditorium immer in leicht abgewandelter Form. Und generiert dabei wie von Geisterhand immer neue Interessenten. Zumindest dann, wenn der Vortragende authentisch und die Inhalte vom Auditorium als glaubwürdig, mehrwertig und nachvollziehbar empfunden werden. Gemeint ist die Referenz-Rede: ein persönlich vor ausgesuchten Zuhörern vorgetragenes Format.

Zwiti: Mit Communiting im Match

Im Communiting® gehen wir davon aus, dass es sogenannter Match-Momente bedarf, ehe aus einem undifferenzierten Interessenten ein Leistungs-, Informations- oder gar Angebotsinteressent wird. Es geht also um die fiktiven Minuten, in denen Referenten als einschlägige Experten und theoretisch potenzielle Geschäftspartner erstens wahr- und zweitens ernst genommen werden. Kaufentscheidungen fallen in aller Regel nicht unmittelbar. Vielmehr brauchen Menschen mehrere positiv besetzte Berührungspunkte. Es sind diese Match-Momente mit einer Marke, ehe potenzielle Auftragnehmer auf professionelle Augenhöhe kommen. Je komplexer eine Leistung ist, desto mehr Vorlaufzeit brauchen Interessenten. Die Referenzrede dient also als strategische Annäherung und individuell absichtslose Resonanzmöglichkeit.

Im 21. Jahrhundert sehen wir uns zwei großen Engpässen gegenüber. Der Erlangung von Aufmerksamkeit. Und dem Engpass Glaubwürdigkeit. Abstrakte Websites, Flyer und Hochglanzbroschüren, ja selbst eMail-Kommunikation haben keineswegs ausgedient. Ihre „Glaubwürdigkeit“ als viel zu oft offensichtlich-werbliche Inszenierungen hat allerdings gelitten.

Zwiti: Warum die Referenz-Rede wirksam ist

Mit der Referenz-Rede steht diesen Klassikern der werblichen Zunft nicht nur ein persönliches, menschliches Format gegenüber. Es ist auch die direkteste Form der Interaktion zwischen Referent und Publikum. Der Vortragende steht Rede und Antwort. Als Interessent kann ich mir eine fundierte Meinung bilden. Ich sehe Mimik und Gestik. Höre Stimme und Tonalität des Referenten. Sehe Präsentation, mitgeführtes Material. Und kann Selbstsicherheit, gelebte Authentizität und subjektiv wahrgenommene Expertise spüren. Genau dieses Hinspüren in Verbindung mit der glaubhaften Problemlösungskompetenz hat auf passende Interessenten eine der stärksten Sogwirkungen überhaupt. Damit erfüllt die Referenz-Rede fast alle Kriterien, die Marketer heutzutage als schwierige Engpässe identifizieren.

Die Referenz-Rede:

  1. … verbindet live Expertise und Persönlichkeit des Redners, die wichtigsten Zutaten für die Vermittlung von Glaubwürdigkeit
  2. … schafft im direkten zwischenmenschlichen Kontakt die wichtigen Match-Momente im Communiting®. Also die unbewussten Impulse, die einen Menschen und ggf. eine dahinter stehende Marke zum ggf. idealen Geschäftspartner stilisieren
  3. … identifiziert die passenden Interessenten insofern, dass Match Momente beidseitig wahrgenommen werden
  4. … ist ein Format, das als informelles Produkt fassbar wird und über alle klassischen Kanäle vertrieben werden kann

Zwiti: Die richtigen Interessenkreise entscheiden

Bedürfnisse können nicht geschaffen werden. Wir gehen deshalb davon aus, dass es nicht lediglich der richtigen Informations-Impulse bedarf. Sondern vor allem der passenden Interessenkreise, in denen diese gesetzt werden. Die Referenz-Rede ist ausgerichtet am archimedischen Punkt professioneller Business-Kommunikation: dem konstanten Grundbedürfnis. Dieser Dreh- und Angelpunkt wirksamer Kommunikation bestimmt die Inhalte der Referenz-Rede. Sie ist vor allem einem untergeordnet: dem massiven, kontextuell passenden Mehr- oder zumindest Unterhaltungswert für das Auditorium. Abwandlungen der Referenz-Rede finden je nach Interessenkreis statt. So kann eine Überschrift „Die acht wichtigsten Stellschrauben wie Sie zielsicher an staatliche Fördermittel für Ihre Badsanierung kommen“ ein starker Keynote-Titel für den Geschäftsführer eines regionalen Badstudios sein.
Die Überschrift sattelt auf dem möglicherweise identifizierten konstanten Grundbedürfnis der Badstudio-Kunden auf: „Bäder nach Maß und Wunsch“. Eine solche Referenz-Rede kann der Inhaber des Badstudios nun dauerhaft als informelles Produkt vermarkten. Dies geschieht passiv über klassische Werbemittel. Oder pro-aktiv sobald Interessen-Kreise identifiziert werden. Typische Beispiele wären Messen, Kamingespräche, Kongresse, regionale Events wie städtische Wirtschaftstage. Oder einfach die regionale Handwerkskammer oder Volkshochschule.

Zwiti:  Unmittelbare Resonanz-Möglichkeit

Fazit: Ein Impulsvortrag hart am konstanten Grundbedürfnis Ihrer Zielgruppe ist die beste Möglichkeit direkt in Resonanz mit Ihrer Zielgruppe zu kommen. Dieses Phänomen, wie es mein Berater-Kollege Peter Sawtschenko sehr schön umschrieben hat, ist in erster Linie ein energetisches. Nein, wir werden hier nicht esoterisch, aber es entspricht einfach unserer Wahrnehmung, dass es für eine Geschäftsbeziehung erfolgskritisch ist, dass man auch eine soziale Affinität zueinander entwickelt bzw. hat. Prof. h. c. Wolfgang Mewes hat das stets ähnlich beschrieben mit seinem Brückenschlag zur Natur und dem Schlüssel/Schloss-Prinzip. Die Referenz-Rede ist hier der bestmögliche soziale Prüfstein bzw. Attraktor.

Steueränderung für Business Angels

Die steuerliche Behandlung von Business Angels als Finanzunternehmen ist künftig ausgeschlossen. Der BAND sieht Änderung positiv.

Das Bundeskabinett hat eine Änderung des § 8 b Abs. 7 KStG beschlossen, die Schluss damit machen wird, dass Finanzbehörden Business Angel GmbHs dadurch ärgern können, dass sie diese als sog. Finanzunternehmen behandeln.

Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen durch GmbHs sind nahezu steuerfrei, Verluste aus der Veräußerung im Gegenzug aber nicht abzugsfähig. Eine Ausnahme gilt nach § 8 b Abs. 7 KStG für Finanzunternehmen. Nach der bisherigen Regelung des § 8 b Abs. 7 KStG können auch Business Angel GmbHs unter bestimmten Umständen als derartige Finanzunternehmen qualifiziert werden, mit der umgekehrten Folge, dass Gewinne körperschaftsteuerpflichtig und Verluste abzugsfähig sind. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung mit dem “Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben“ wird. Nur als Indiz gilt die Zuordnung der Beteiligung zum Umlaufvermögen. Rechtlich strittig ist dabei, was unter „kurzfristig“ in diesem Sinne zu verstehen ist und ob auch eine Kapitalerhöhung als Erwerb anzusehen ist.

Einige Business Angel GmbHs hatten in der Vergangenheit aufgrund der ungeklärten Rechtsfragen Probleme mit den Finanzbehörden, weil diese sie überraschend als Finanzunternehmen i. S. des § 8 b Abs. 7 KStG eingestuft hatten und demgemäß Veräußerungsgewinne aus Start-up Beteiligungen der Körperschaftsteuer unterwarfen.

Die vom Bundeskabinett beschlossenen rechtliche Änderung, die jetzt in das Gesetzgebungsverfahren geht, erfolgt im Rahmen des „Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“. Als Finanzunternehmen sind nun nur noch Unternehmen zu qualifizieren, an denen Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 % beteiligt sind. Das schließt die Anwendung des § 8 b Abs. 7 KStG auf Business Angel GmbHs aus. Als Begründung für die Änderung hat der Bundesfinanzminister angegeben, man wolle „Gestaltungen“ verhindern.

Eine Umfrage von Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) bei seinen Mitgliedern und kooperierenden Kanzleien hat ergeben, dass Überlegungen, sich die jetzige Gesetzeslage durch „Gestaltungen“ zunutze zu machen, in der Praxis der Business Angels keine Rolle spielen. „Business Angels investieren in Start-ups, um zu deren Erfolg beizutragen und spekulieren nicht auf Verluste“, so Roland Kirchhof, Vorstand von BAND. Deswegen sehen sie ihr Engagement niemals als ein kurzfristiges an und weisen die Beteiligungen im Anlagevermögen aus. Diese eindeutige und dezidierte Position haben alle Befragten eingenommen.

Mit dem jetzigen Gesetzesentwurf werde daher erfreuliche Rechtsklarheit geschaffen.

Info:
Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) hat das Ziel, die Business Angels Kultur in Deutschland zu fördern und den informellen Beteiligungskapitalmarkt aufzubauen. BAND wird getragen von Business Angels Netzwerken sowie öffentlichen und privaten Mitgliedern und Sponsoren. Business Angels sind private Investoren, die mit Kapital und Know-how zum Erfolg von jungen, wachstumsstarken Unternehmen beitragen.

Europa im Blick

Steuern, Produktsicherheit, Marktüberwachung sind die Herausforderungen für den europäischen Warenhandel. Ein Bericht aus der europäischen Zentrale in Brüssel.

Über digitale Vertriebswege können Hersteller und Händler aus Drittstaaten Waren direkt an Endkunden in der EU verkaufen. Verkaufsplattformen oder eigene Websites machen es möglich. Waren mit geringem Wert versendet der Hersteller direkt. Dabei werden häufig weder Zoll-Abgaben noch Einfuhrumsatzsteuer fällig, da der angegebene Warenwert unter der Zoll-Freigrenze von 150 Euro beziehungsweise unter der Einfuhrumsatzsteuergrenze von 22 Euro liegt. Der zweite Weg führt über Fulfillment-Center in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat. Diese Logistikzentren lagern, verpacken und versenden die Ware. Ein Kunde, der online bestellt, merkt dabei oft nicht, dass er einen Vertrag mit einem Unternehmen außerhalb der EU geschlossen hat.

Zwiti: Neue Handelswege bringen ungleiche Wettbewerbsbedingungen

Bei der Einfuhr in den EU-Binnenmarkt entrichtet der Importeur in der Regel zwar die Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert, aber in immer mehr Fällen wird die Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis nicht an das Finanzamt abgeführt. Zum Teil wird auch der Zollwert zu niedrig angesetzt. Hinzu kommt, dass Produkte aus Drittländern zunehmend die Produktsicherheitsvorschriften – die zum Beispiel für Bauprodukte, Schutzausrüstung und Spielzeug gelten – nicht einhalten. Die Marktüberwachungsbehörden haben kaum Möglichkeiten, die Einhaltung der Anforderungen im Fulfillment-Center zu überprüfen. Im Einzelhandel, ob off- oder online, können die Behörden dagegen Produkte prüfen, und die Betriebe müssen Pflichten im Hinblick auf die Produktsicherheit erfüllen. Damit kommt es zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen.

Zwiti: EU-Vorschläge gegen Wettbewerbsverzerrung

Die EU hat Vorschläge für den Übergang zu einem „endgültigen Mehrwertsteuersystem in der EU“ vorgelegt, die unter anderem die Abschaffung der 22-Euro-Grenze vorsehen. Unrealistische Wertangaben ergeben so zumindest keine vollständige Steuerfreiheit mehr. Die Wettbewerbsverzerrung infolge nicht entrichteter Steuern sollten Zoll- und Finanzämter allerdings noch näher unter die Lupe nehmen. Außerdem will die EU die Überwachung und Durchsetzung der Produktsicherheitsregeln verbessern, also den Nachweis, dass ein Produkt die von der EU festgelegten Anforderungen, etwa zur CE-Kennzeichnung, erfüllt. Die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden sollen nach den Plänen der EU erweitert, der Austausch innerhalb der EU gestärkt und eine bessere Kooperation mit dem Zoll erreicht werden. Darüber hinaus wäre aus DIHK-Sicht die frühzeitige Aufklärung der Importeure über produktbezogene Vorschriften wichtig, ferner sollte auch die Zusammenarbeit mit der Marktüberwachung in Drittländern forciert werden. Stärkere Durchsetzungsbefugnisse sollten auf die Erkennung und Sanktionierung vorsätzlicher Verstöße abzielen.

Zwiti: Fairen Wettbewerb sichern!

Ziel der europäischen Initiativen muss ein fairer Wettbewerb zwischen europäischen Unternehmen und solchen aus Drittstaaten sein. Die Behörden sollten gewährleisten, dass Waren, die in den Binnenmarkt eingeführt werden, den EU-Produktsicherheitsvorschriften entsprechen und dass die Umsatzsteuer für diese Waren entrichtet wird. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist eine bessere Aufklärung der Marktteilnehmer über die zu erfüllenden Rechtsvorschriften.