NRW – Gutschein

Go-to-Market Gutschein unterstützt Start-ups beim erfolgreichen Launch ihrer Produkte

Düsseldorf 28.05.2024 – Der Weg von der Idee bis zum fertigen Produkt ist für junge Unternehmen oft mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Um Start-ups in dieser kritischen Phase zu unterstützen, haben das Land Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union den Go-to-Market Gutschein eingeführt. Dieses neue Förderangebot hilft Gründungsteams, digitale und nachhaltige Produkte zu entwickeln und unter realen Marktbedingungen zu testen.

Unterstützung durch den Go-to-Market Gutschein

Mit dem Go-to-Market Gutschein erhalten Gründerinnen und Gründer aus Nordrhein-Westfalen umfassende Unterstützung bei der Entwicklung und Markteinführung ihrer Prototypen. Die Förderung umfasst Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prototypentwicklung, die Anschaffung von Vorprodukten, Lizenzgebühren sowie Coachings und Mentorings im Gesamtwert von bis zu 50.000 Euro. Die Mittel für diese Förderung stammen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ministerin Neubaur betont die Bedeutung der Förderung

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur hebt die Bedeutung der Starthilfe hervor: „Junge Unternehmerinnen und Unternehmer stecken viel Herzblut und Zeit in ihre Geschäftsidee. Dabei verfügen sie nicht immer über alle erforderlichen Fähigkeiten und finanziellen Möglichkeiten, um einen marktfähigen Prototypen zu entwickeln. Deshalb wollen wir ihnen bereits in einem frühen Stadium der Unternehmensgründung den Zugang zu externen Kompetenzen ermöglichen und die Chancen erhöhen, dass ihr Produkt sich am Markt durchsetzen kann. Der Go-to-Market Gutschein soll unsere Start-ups besser machen, denn wir sind auf sie angewiesen: als Treiber innovativer Technologien und Lösungen, die es zur Bewältigung unserer Herausforderungen braucht.“

Ziel der Förderung

Das Hauptziel der Förderung besteht darin, den erfolgreichen Markteintritt von Start-ups zu erleichtern. Durch die Verbesserung der Prototypqualität sollen die Produkte unter realen Bedingungen getestet und potenzielle Kunden sowie Investoren überzeugt werden. Die Förderung richtet sich an Start-ups, deren Gründung nicht länger als drei Jahre zurückliegt und die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 unter der Leitung des Wirtschaftsministeriums.


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Antragsstellung und weitere Informationen

Projektanträge werden nach ihrem Eingang chronologisch bearbeitet und können bis zum 31. Oktober 2026 bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) eingereicht werden. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den Beratungs- und Servicedienstleistungen der IN.NRW sowie Termine für Informationsveranstaltungen finden Sie unter: www.wirtschaft.nrw/go-to-market und https://www.in.nrw/go-to-market.

Fazit

Der Go-to-Market Gutschein ist ein wertvolles Instrument zur Förderung junger Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Er bietet nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch Zugang zu wichtigen Ressourcen und Expertenwissen. Durch die gezielte Förderung der Prototypenentwicklung und das Testen unter realen Marktbedingungen erhöht der Gutschein die Chancen für Start-ups, ihre innovativen Produkte erfolgreich am Markt zu etablieren. Mit dieser Initiative setzen das Land Nordrhein-Westfalen und die EU ein starkes Zeichen für die Unterstützung von Unternehmertum und Innovation, was letztlich zur Stärkung der regionalen Wirtschaft beiträgt und neue Arbeitsplätze schafft.

Zum Hintergrund:

Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 ein Investitionsvolumen von rund 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Es speist sich aus 1,9 Milliarden Euro EU-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte. Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.efre.nrw.

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