Das Einzelunternehmen ist die mit Abstand häufigste Rechtsform in Deutschland. Wer sich selbstständig machen möchte, entscheidet sich oft für diesen Weg, da die Gründung unkompliziert, kostengünstig und schnell umsetzbar ist. Besonders in der Anfangsphase spielt die Gewerbeanmeldung eine zentrale Rolle – ebenso wie die Frage, ob ein Kleingewerbe sinnvoll ist.
Was ist ein Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmen wird von einer natürlichen Person gegründet und geführt. Gründerinnen und Gründer handeln auf eigene Rechnung und tragen die volle Verantwortung. Für viele Selbstständige, Freelancer und kleine Betriebe ist das Einzelunternehmen der einfachste Einstieg in die unternehmerische Tätigkeit.
Vorteile des Einzelunternehmens:
- keine Mindestkapitaleinlage
- schnelle Gründung
- einfache Buchhaltung
- volle Entscheidungsfreiheit
Gewerbeanmeldung: Der formale Start
Wer ein Einzelunternehmen gründet und eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, muss eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt vornehmen. Die Anmeldung erfolgt in der Regel persönlich, online oder schriftlich und kostet je nach Kommune zwischen 20 und 60 Euro.
Nach der Gewerbeanmeldung werden automatisch:
- das Finanzamt
- die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer
- gegebenenfalls die Berufsgenossenschaft
informiert. Anschließend erhält der Gründer den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt.
Kleingewerbe: Vereinfachter Einstieg für kleine Unternehmen
Der Begriff Kleingewerbe ist kein eigener Rechtsstatus, sondern beschreibt ein Einzelunternehmen mit geringem Umfang. Ein Kleingewerbe liegt vor, wenn kein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Viele Gründer starten bewusst als Kleingewerbe, um Aufwand und Kosten niedrig zu halten.
Typisch für ein Kleingewerbe:
- einfache Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
- kein Eintrag ins Handelsregister erforderlich
- reduzierte formale Pflichten
Einzelunternehmen und Kleinunternehmerregelung
Häufig wird das Kleingewerbe mit der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) verwechselt. Diese betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer. Wer als Einzelunternehmen oder Kleingewerbe im Vorjahr unter 22.000 Euro Umsatz lag und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreitet, kann von der Umsatzsteuer befreit werden.
Haftung und Risiken beim Einzelunternehmen
Ein wichtiger Punkt bei der Gründung eines Einzelunternehmens: Die persönliche Haftung. Unternehmer haften mit ihrem gesamten Privatvermögen. Gerade bei wachsendem Geschäftsvolumen oder erhöhtem Risiko sollte daher geprüft werden, ob später ein Rechtsformwechsel sinnvoll ist.
Einzelunternehmen, Gewerbeanmeldung und Kleingewerbe als Startmodell
Das Einzelunternehmen mit Gewerbeanmeldung ist für viele Gründer der schnellste Weg in die Selbstständigkeit. Als Kleingewerbe lassen sich erste Geschäftsideen testen, Kunden gewinnen und Umsätze aufbauen – mit überschaubarem Aufwand und klaren Strukturen. Wer von Beginn an sauber plant, schafft eine solide Basis für weiteres Wachstum.