Nach dem Brexit

Das Recht der Limited

Limited als Unternehmensform

Die britische Kapitalgesellschaft „Private Company Limited by Shares“, besser bekannt als Limited, war über viele Jahre hinweg eine beliebte Option für Gründer in Deutschland. Mit geringen Gründungskosten, schneller Registrierung und beschränkter Haftung versprach diese Rechtsform viele Vorteile. Doch seit dem Brexit hat sich das rechtliche Umfeld erheblich verändert. Welche Möglichkeiten bestehen noch, und welche Alternativen gibt es für deutsche Unternehmer?

Was ist eine Limited?

Die Limited ist eine Kapitalgesellschaft nach britischem Recht, die vergleichbare Eigenschaften mit einer deutschen GmbH teilt, sich aber durch einige wesentliche Merkmale abhebt:

  1. Niedrige Anforderungen an das Startkapital: Bereits ein britisches Pfund genügt, um eine Limited zu gründen.
  2. Beschränkte Haftung: Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlagen, was die persönliche Haftung reduziert.
  3. Einfache und schnelle Gründung: Der Eintrag ins britische Handelsregister erfolgt online und ohne Notartermine.
  4. Internationale Einsetzbarkeit: Die Rechtsform eignet sich besonders für Unternehmen mit grenzüberschreitendem Fokus.

Vor dem Brexit konnten deutsche Gründer diese Vorteile dank der EU-weiten Niederlassungsfreiheit auch in Deutschland voll nutzen.

Veränderungen durch den Brexit

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union haben sich die Rahmenbedingungen für britische Gesellschaften erheblich geändert.

1. Anerkennung eingeschränkt

Die Niederlassungsfreiheit, die Unternehmen erlaubte, britische Gesellschaften problemlos in Deutschland zu betreiben, ist entfallen. Für Limiteds bedeutet dies, dass sie nicht mehr automatisch als Kapitalgesellschaften anerkannt werden.

2. Haftungsfragen

In Deutschland ansässige Limiteds riskieren, als Personengesellschaften wie eine GbR oder OHG eingestuft zu werden. Dadurch können Gesellschafter persönlich mit ihrem Vermögen haften.

3. Doppelter Verwaltungsaufwand

Unternehmen, die als Limited agieren, müssen sowohl britische als auch deutsche Vorschriften einhalten. Dazu zählen die Einreichung von Jahresabschlüssen in Großbritannien und zusätzliche Anforderungen in Deutschland.

4. Umwandlungsbedarf

Viele Unternehmer haben ihre Gesellschaftsform geändert, um den rechtlichen Unsicherheiten zu entgehen. Die häufigsten Alternativen sind die Gründung einer GmbH oder UG.

Vorteile der Limited

Auch nach dem Brexit gibt es Szenarien, in denen die britische Gesellschaftsform sinnvoll sein kann:

  • Geringe Gründungskosten: Ideal für Start-ups mit kleinem Budget.
  • Flexibilität bei internationalen Geschäften: Besonders attraktiv für Unternehmen, die auch in Großbritannien oder global tätig sind.
  • Schnelligkeit: Die Registrierung erfolgt digital und spart Zeit im Vergleich zu deutschen Verfahren.

Nachteile und Herausforderungen

Für Unternehmen, die ausschließlich in Deutschland tätig sind, überwiegen jedoch die Nachteile:

  1. Rechtliche Unsicherheiten: Die Haftungsbeschränkung ist ohne Umwandlung nicht garantiert.
  2. Zusätzliche Bürokratie: Unternehmen müssen Anforderungen in zwei Ländern erfüllen, was Kosten und Aufwand erhöht.
  3. Eingeschränkte Reputation: In Deutschland wird die Limited oft als weniger seriös angesehen, was das Vertrauen von Banken und Geschäftspartnern beeinträchtigen kann.

Alternativen zur Limited

Deutsche Unternehmer haben zahlreiche Alternativen, die sicherer und einfacher zu handhaben sind:

1. UG (haftungsbeschränkt): Die Unternehmergesellschaft bietet ähnliche Vorteile wie die Limited, darunter ein geringes Mindestkapital ab einem Euro. Sie ist jedoch speziell auf deutsche Gegebenheiten ausgelegt.

2. GmbH: Die GmbH ist eine etablierte Gesellschaftsform in Deutschland und überzeugt durch ihre Seriosität. Trotz der höheren Kapitalanforderungen (25.000 Euro) bietet sie langfristig mehr Vertrauen und Stabilität.

3. Einzelunternehmen: Für kleinere Vorhaben ohne komplexe Geschäftsstrukturen kann ein Einzelunternehmen eine einfache und kostengünstige Wahl sein.

Umwandlung bestehender Limiteds

Für Unternehmer, die ihre britische Gesellschaft in Deutschland weiterführen möchten, ist die Umwandlung in eine deutsche Rechtsform der sicherste Weg. Der Prozess umfasst:

  1. Beratung durch Experten: Ein Anwalt oder Steuerberater kann den Wechsel reibungslos gestalten.
  2. Gründung einer neuen Gesellschaft: Meist erfolgt die Umwandlung in eine UG oder GmbH.
  3. Übertragung von Vermögen und Verbindlichkeiten: Alle rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen der Limited gehen auf die neue Gesellschaft über.
  4. Abwicklung der ursprünglichen Limited: Sobald die Umwandlung abgeschlossen ist, wird die alte Gesellschaft formell liquidiert.

Schlussbetrachtung

Die britische Gesellschaftsform ist für deutsche Gründer nach dem Brexit weniger attraktiv geworden. Für Unternehmen mit lokalem Fokus bieten die UG oder GmbH rechtliche Sicherheit und mehr Vertrauen bei Geschäftspartnern. Internationale Geschäftsmodelle können jedoch weiterhin von der Flexibilität und den geringen Einstiegshürden der Limited profitieren.

Eine umfassende rechtliche Beratung ist in jedem Fall entscheidend, um die beste Entscheidung für Ihre Unternehmensziele zu treffen.

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