Gründerpreis 2018: NRW.BANK feiert Start-ups

Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK, macht Mut: “Der Weg in die Selbständigkeit ist ein großer Schritt – ohne jede Frage. Doch der Mut zu gründen lohnt sich. Die eigenen Ideen verwirklichen, sein eigener Chef sein – die Selbständigkeit bietet viele Vorteile.“ Der Düsseldorfer Banker bietet Gründern an, den Weg in die Selbständigkeit gemeinsam zu gehen: „Schritt für Schritt Ihnen als Förderbank diesen Anfang zu erleichtern.“

Konkret hat die NRW.BANK als Förderbank für Nordrhein-Westfalen für jede Finanzierungsphase das passende Produkt. Auf ihrer Internetseite bietet eine interaktive Förderdatenbank eine ortskundige Führung durch die Förderlandschaft Nordrhein- Westfalens: Zu jedem Programm und Produkt, das in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung steht, hält die Produktsuche alle wichtigen Informationen bereit und Beratung.

Allzu leicht machen es sich die Verantwortlichen, einen Großteil der Beratung in die Startercenter in NRW zu legen, die unter diesem Namen in den IHK’n beheimatet sind und oftmals den Anforderungen an risikobehaftete Unternehmensgründungen nicht gerecht werden können. Kaum ein engagierter Gründer sucht daher den Weg in die Kammer, sondern eher direkt zu dem dafür qualifizierten Consultant. Außerdem ist die drohende Zwangsmitgliedschaft bei den IHK’n den meisten Gründern ein Dorn im Auge, da die Beiträge zumeist keinen wirklichen Gegenwert repräsentieren.

Gründerpreis 2018

Derweil schmückt sich die NRW.BANK mit dem jährlichen Gründerpreis. Insgesamt 60.000 Euro Preisgeld gab es 2018 für Wildling Shoes, Gummersbach, Screwerk, Lüdenscheid, und CREAPAPER aus Hennef. Mit dem ersten Platz wurde der Schuhproduzent Wildling Shoes aus Gummersbach ausgezeichnet, gefolgt vom Lüdenscheider Digital-Unternehmen Screwerk und dem Papierhersteller CREAPAPER aus Hennef. Zum siebten Mal haben das Wirtschafts- und Digitalministerium und die NRW.BANK den mit insgesamt 60.000 Euro dotierten Preis für besonders innovative und kreative Geschäftsideen an herausragende Unternehmerpersönlichkeiten vergeben.

Bei der Preisverleihung im K21 STÄNDEHAUS in Düsseldorf sagte Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Ich gratuliere der Gewinnerin und den Gewinnern zu ihren beeindruckenden Innovationen und zu ihrer Kreativität. Der GRÜNDERPREIS NRW zeigt auch in diesem Jahr, wie vielfältig und lebendig die Gründerszene in unserem Land ist. Die Preisträger sind inspirierende Beispiele dafür, wie es gelingt, die eigene Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen.“

Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK betonte noch: „Mit dem GRÜNDERPREIS NRW schaffen wir Sichtbarkeit und helfen Gründern, sich weiter am Markt zu etablieren. Als Förderbank für NRW stehen wir Existenzgründern mit gezielter Beratung und Förderung zur Seite und setzen uns dafür ein, dass keine gute Idee an der Finanzierung scheitert, damit aus Innovationen Geschäftsmodelle „Made in NRW“ werden.“

Die Gewinner

Das erstplatzierte Gummersbacher Unternehmen Wildling Shoes GmbH entwickelt und vertreibt seit 2015 Kinder- und Erwachsenenschuhe, die einen natürlichen Gang ermöglichen und damit vor allem Kindern die Freude an der Bewegung zurückgeben. Gründerin Anna Yona beeindruckte die Jury mit der fairen Produktion ihrer Schuhe innerhalb Europas und erhält dafür 30.000 Euro Preisgeld. Auch überzeugte sie mit einer dezentralen Arbeitsweise an sechs Standorten, damit ihre Mitarbeiter Familie und Arbeit bestmöglich vereinbaren können.

Alexander Hoffmann und Heiko Schlabach erreichen mit ihrer Online-Plattform Screwerk GmbH den zweiten Platz und erhalten dafür 20.000 Euro Preisgeld. Für ihre Kunden machen sie seit 2013 Schraubensortimente in jeder Stückzahl weltweit verfügbar. Mit ihrem durchgängig digitalen Geschäftsmodell schaffen sie Know-how für nahezu jeden Industriezweig. Damit unterstützen sie andere mittelständische Unternehmen auf ihrem Weg ins digitale Zeitalter, so die Jury.

Im drittplatzierten Unternehmen CREAPAPER GmbH aus Hennef treffen ökologische Verantwortung und wirtschaftlicher Erfolg direkt aufeinander. Das Unternehmen stellt seit 2013 Papierprodukte aus Gras her. Die Jury honoriert die Produktion, die energieeffizienter und ressourcenschonender ist als die Zellstoffgewinnung aus Holz. Für den dritten Platz erhält Gründer Uwe D’Agnone 10.000 Euro Preisgeld. Der GRÜNDERPREIS NRW zählt zu den bundesweit höchst dotierten Wettbewerben und erfreut sich großer Wertschätzung in der Gründerszene.

Die Jury unter Vorsitz von Prof. Dr. Christine Volkmann, Inhaberin des Lehrstuhls für Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung an der Bergischen Universität Wuppertal, hatte die Finalisten des Abends ausgewählt. Die insgesamt rund 120 Einreichungen in diesem Jahr kamen aus allen Teilen des Landes, insbesondere aus dem Münsterland, der Metropolregion Ruhr, dem Rheinland sowie Sieger- und Sauerland. Mit dabei waren Technologie-Startups, Unternehmen aus dem sozialen Bereich sowie Firmen aus den Branchen Bekleidung und Bildung, Lebensmittelindustrie und Medizintechnik.

Die weiteren Nominierten:

  • Deine AssistenzWelt GmbH (Bonn)
  • FLS GmbH & Co. KG (Aachen)
  • fsk engineering GmbH (Gummersbach)
  • INNOVATOR_INSTITUT (Mülheim a. d. R.)
  • K Line Europe GmbH (Düsseldorf)
  • L.O.T.T.A (Wachtendonk)
  • Outside the Club GmbH (Wuppertal)

Neues zur DSGVO

Zum Europäischer Datenschutztag am 28. Januar befragt Experten zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Buchhaltung. Raik Mickler, Datenschutzbeauftragter und Legal Counsel der Haufe Group, erklärt im folgenden Interview, worauf es beim Thema Datenschutz in der Buchhaltung besonders ankommt.

Herr Mickler, dass sich die DSGVO 2018 geändert hat, hat vermutlich jeder mitbekommen. Aber bin ich als Kleinunternehmer oder Selbstständiger von ihr ebenfalls betroffen?

„Auf jeden Fall! Denn die DSGVO regelt, wie ein Unternehmen mit personenbezogenen Kundendaten umzugehen hat. Und da jeder Betrieb – egal, ob Selbstständiger, Start-up, Freiberufler, Kleinstbetrieb, Mittelständler oder Großkonzern – auf irgendeine Art Kontakt mit seinen Kunden hat, greift hier die DSGVO.“

Raik Mickler

In Hinblick auf die Buchhaltung: Gibt es hier spezielle Aspekte zu beachten?

„Für die Buchhaltung sind insbesondere die Punkte Datenauskunft, Datensperrung, Datenlöschung und die allgemeine Informationspflicht relevant. Bei der Datenauskunft gilt es zu beachten, dass bereits dann, wenn ein potenzieller Kunde eine Anfrage stellt, eine Datenverarbeitung stattfindet, da er für diesen Zweck eine Emailadresse oder Telefonnummer nennen muss. Online-Kontaktformulare fragen jedoch meist aus logistischen Gründen noch weitere Daten wie Adresse oder Alter ab. Darauf muss der Unternehmer aber in seinen Datenschutzhinweisen hinweisen und angeben, wie er mit den Daten umgeht, zum Beispiel wie lange sie gespeichert werden. Das gilt übrigens auch für Daten, die durch das einfache Surfen auf der Firmen-Internetpräsenz erfasst werden, wie etwa IP-Adressen oder ähnliches.“

Worauf müssen Unternehmer bei der Speicherung und Löschung achten?

„Was die Speicherung von Kundendaten betrifft, so müssen diese sicher und gegen Missbrauch geschützt abgelegt werden. Das bedeutet, dass bereits bei der Abfrage auf eine sichere Verbindung – also eine SSL-zertifizierte Webseite – zu achten ist. Darüber hinaus dürfen Unbefugte keinen Zugriff haben, und die Daten müssen an einem sicheren Ort abgespeichert sein. Haben im Unternehmen mehr als neun Mitarbeiter Zugriff auf Kundendaten, werden Daten weitervermittelt oder besonders sensible Daten abgefragt, dann muss zusätzlich ein Datenschutzbeauftragter benannt sein, der sich um die Einhaltung der DSGVO in der Firma kümmert. Der dritte Punkt – die Datenlöschung – muss nicht nur gesetzeskonform, sondern auch ohne gesonderte Anfrage erfolgen. Bisher mussten Kunden aktiv um Löschung der nicht mehr benötigten Daten bitten. Mit der neuen DSGVO ist es nun Pflicht des Unternehmens, diese Daten zu löschen.“

Was konkret bedeutet die Informationspflicht für Unternehmer?

„Damit Kunden wissen, welche ihrer Daten auf Grund gesetzlicher Anforderungen langfristig gespeichert werden, gibt es eine Informationspflicht. Diese besagt, dass der Unternehmer jederzeit in der Lage sein muss, Auskunft über vorliegende Daten zu geben. Zudem umfasst die Informationspflicht eine Dokumentationspflicht, die eine Protokollierung datenschutzrelevanter Vorgänge zwingend vorschreibt.“

Die DSGVO umfasst auch die sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung – was bedeutet das für die Buchhaltung?

„Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist immer dann durchzuführen, wenn besonders sensible Daten abgefragt wurden oder die Datenverarbeitung dazu bestimmt war, die Persönlichkeit des Betroffenen zu bewerten. Für die Buchhaltung relevante Daten fallen hier jedoch in der Regel nicht darunter, d.h.: Entwarnung!“

Wo bekomme ich Hilfe bei der Umsetzung der DSGVO in der Buchhaltung?

„Ein praktischer und sicherer Helfer bei der Umsetzung sind Online-Buchhaltungslösungen wie lexoffice. Denn diese stellen quasi automatisch sicher, dass die Buchhaltung die DSGVO-Vorgaben erfüllt. Bei der Auswahl der Software ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass ich als Unternehmer immer selbst für meine Buchhaltung verantwortlich bleibe – auch wenn diese mit Hilfe der Software bei einem Dienstleister erledigt wird. Daher sollte mit dem jeweiligen Dienstleister bzw. Anbieter unbedingt eine Auftrags-Vereinbarungsverordnung gemäß DSGVO geschlossen werden. Bei lexoffice wird dieser Vertrag z.B. automatisch mit Eröffnung des Kontos abgeschlossen und ist jederzeit für den Nutzer downloadbar.“

Wenn ich als Unternehmer meine Buchhaltung in Papierform mache, kann ich die DSGVO-Anforderungen dann trotzdem erfüllen?

„Nein, denn dann sind die Daten in der Regel weder zentral an einem sicheren Ort abgelegt, noch habe ich jederzeit sofortigen Zugriff auf alle Unterlagen, und die Daten können Diebstahl, Brand oder Wasserschäden zum Opfer fallen. Hat ein Unternehmen hingegen zum Beispiel lexoffice im Einsatz, dann ist gewährleistet, dass alle Daten zentral in hochsicheren Datenzentren in Deutschland gespeichert sind. Der Unternehmer hat also jederzeit auf Knopfdruck vollen Zugriff auf alle Daten und kann sicher sein, den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Und auch zwei weitere Forderungen der DSGVO erfüllt eine gute Buchhaltungssoftware automatisch: Sie verfügt über ein so genanntes Berechtigungskonzept – also die Möglichkeit, Datenzugriffsrechte festzulegen. Wenn die Software gleichzeitig eine jederzeit einsehbare Protokollierung erstellt, lässt sich die Verarbeitung der Daten sehr detailliert nachvollziehen. lexoffice beispielsweise protokolliert sämtliche Aktivitäten, so dass jederzeit nachvollziehbar ist, wer welche Kontaktdaten bearbeitet hat.“

Herr Mickler, vielen Dank für das Gespräch!

Info-Box

Umfassende Hilfestellungen zum Thema DSGVO – zum Beispiel das kostenlose eBook: „Datenschutz-Grundverordnung: Die neuen Regelungen sicher anwenden“ sowie viele weitere Informationen zum Thema bietet lexoffice unter:
https://www.lexoffice.de/datenschutz-und-datensicherheit/ 

Gründungszuschuss 2019

Mit einer guten Geschäftsidee haben zukünftige Gründer die Möglichkeit mit Hilfe des Gründungszuschuss 2019 ihre Arbeitslosigkeit zu beenden zum Unternehmer zu werden: Der Gründungszuschuss kann – richtig genutzt – die notwendige Starthilfe in ein erfolgreiches Leben als Gründer und Unternehmer sein. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Bezieher von Arbeitslosengeld I, unter Umständen auch anderer Leistungen nach SGB III, wenn sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben, und mit der Gründung eines Unternehmens ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen. Die Gewährung des Gründungszuschusses ist aber eine Ermessensleistung – das heißt der Vermittler entscheidet, ob jemand die Förderung bekommt.

Der Gründungszuschuss ist eines der wichtigsten staatlichen Fördermittel für Gründer. Diese Förderung ist ausgelegt für Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I), die mit einer hauptberuflichen Selbstständigkeit planen Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Bewilligt und beantragt wird der Gründungszuschuss bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur. Auch wenn seit 2012 kein Rechtsanspruch mehr auf die Förderung wie bei der Ich-AG durch den Gründungszuschuss besteht, so kann der Zuschuss nach wie vor durch die Arbeitsagentur gewährt werden.

Der Zuschuss dient zur Absicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung (Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge) nach der Existenzgründung. Denn für viele Gründer sind diese finanziellen Mittel die Voraussetzung um den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.

Entscheidende Voraussetzung

Als Antragsteller muss man ALG I beziehen und zwar mindestens einen Tag, bevor gegründet wird. Erst nach Ausschöpfung des Arbeitslosengelds zu gründen ist auch nicht zulässig, der Restanspruch von 150 Tagen muss eingehalten werden. Der Arbeitsvermittler wird in jedem Fall prüfen, ob es zur Gründung die Vermittlungsalternative gibt. Das heißt: Im Zweifel wird er versuchen, Sie in ein adäquates Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Da die Zuerkennung im Ermessen des zuständigen Vermittlers liegt, muss man als Antragsteller vor allem eines, überzeugen. Am besten mit einem guten Businessplan und einem stichhaltigen Finanzkonzept. Der Gründungszuschuss endet in jedem Fall mit Erreichen des 65. Lebensjahres. Bei wiederkehrender Arbeitslosigkeit wird der neuerliche Anspruch auf ALG I um die Zahl der Tage verkürzt, für die der Gründungszuschuss bezogen wurde.

Gefördert werden alle Selbständigen, wenn sie die festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Es muss sich hierbei um ein tragfähiges, Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept handeln, der Antragsteller muss die erforderlichen fachlichen und persönlichen Eignungen für diese Tätigkeit mitbringen und auch die materiellen Voraussetzungen für eine unternehmerische Tätigkeit haben. All diese Voraussetzungen sollten nach Möglichkeit auch zweifelsfrei belegt werden können.

Die Förderung läuft in zwei Phasen ab, in der jeweils unterschiedliche Förderhöhen gelten:In der ersten Phase des Gründungszuschusses, die 6 Monate dauert, wird die gesamte Höhe der ALG I Leistung weiterbezahlt. Dazu kommt ein Betrag von 300 EUR zur sozialen Absicherung des Antragstellers. Danach kommt es zu einer Neubewertung: Die Arbeitsagentur prüft die Aktivitäten des Antragstellers während der sechsmonatigen Förderphase und die Tragfähigkeit des Konzepts noch einmal anhand der erreichten Ergebnisse. Die geplanten Ziele für die ersten sechs Monate im Geschäftsplan sollten dabei möglichst erreicht worden sein. Danach kann sich eine zweite Förderphase von insgesamt 9 Monaten anschließen, sofern die Beurteilung erfolgreich ausfällt. Hier wird allerdings nur noch der monatliche Betrag von 300 EUR zur sozialen Absicherung von der Arbeitsagentur geleistet.

Einen entsprechenden Antrag hält der zuständige Vermittler der Arbeitsagentur bereit. Darüber hinaus sind alle Unterlagen beizubringen, die möglichst umfassend die fachliche und persönliche Eignung des Gründers und den zu erwartenden Erfolg der Geschäftstätigkeit belegen.

Deutscher Gründer-Kompass 2019

Die wichtigsten Events zur professionellen Existenzgründung: Der Gründer-Kompass 2019 listet rund ein Dutzend Events auf dem Weg bis zur 2. Internationalen Franchise-Messe in Frankfurt auf, die sich der mobilisierten Zielgruppe von Existenzgründungswilligen mit Präsentationen anbieten. Ein Schwerpunkt liegt mit Dresden, Erfurt und Leipzig in den neuen Bundesländern, dort wo auch viele Franchise-Systeme noch einen weißen Flecken schließen möchten. Franchising-mag und GründerMagazin sorgen mit maßgeschneiderten Veranstaltungen für das passende Umfeld, aussichtsreiche Kontakte zu knüpfen. Treffen Sie Ihre Wahl mit Hilfe des Gründer-Kompass 2019.

Dresden: KarriereStart 2019 vom18. – 20. Januar

Die Bildungs-, Job- und Gründermesse in Sachsen

„Zukunft selbst gestalten“ – unter diesem Motto findet die 21. KarriereStart vom 18. – 20. Januar 2019 in Dresden statt. Die Erfolge 2018: 530 Aussteller, 35.300 Besucher.

Frankfurt a.M. : Aufschwung Gründermesse am 26.02.19

Auf der Aufschwung Gründermesse in Frankfurt am Main können Sie sich der Unternehmensgründung und Selbstständigkeit widmen. Sie erhalten in Vorträgen wertvolles Gründerwissen und treffen Ansprechpartner für eine Gründung in Frankfurt bzw. im Rhein-Main-Gebiet. (ca. 3.000 Besucher, 250 Aussteller)

Erfurt: Ignition Thüringen Gründermesse am 12-13.03.19

An zwei Tagen wird bei der Gründermesse ein umfassendes Angebot für Gründer rund um die Themen Selbstständigkeit, Gründung, Franchising, Finanzierung, Unternehmensnachfolge, Unternehmensentwicklung, Weiterbildung, Training und Coaching geboten. Mehr über die

Hamburg: Gründertag am 6.04.19

IHK-Veranstaltung, 50 Aussteller, 1.000 Besucher

Next-Digital Conference, 1.500 Teilnehmer, 19.-20.09.19

Berlin: Franchise Forum am 27.-28.05.19

Einmal im Jahr lädt der Deutsche Franchiseverband zu einem mehrtägigen Symposium in die Hauptstadt. Rund 300 Teilnehmer folgen dieser Einladung und nutzen die Möglichkeit, sich auf höchstem Niveau fortzubilden, namhaften Rednern zu lauschen und sich intensiv mit Verbandsmitgliedern, Praktikern und Experten auszutauschen. Höhepunkt der zweitägigen Veranstaltung ist die Gala, in deren feierlichem Rahmen die begehrten Auszeichnungen der Franchisewirtschaft verliehen werden.

Leibzig/Halle: Unternehmertag Mitteldeutschland BVMW (Termin ws. erst Mai 2020)

Der Unternehmertag Mitteldeutschland spiegelt den Unternehmergeist der Region wider. Hier treffen sich Netzwerker, Unternehmer, Impulsgeber und Multiplikatoren. Die Veranstaltung ist regional, individuell konzipiert und lebt von jährlich frischen, neuen Ideen. In Vorträgen und Workshops, in der Ausstellung sowie zur kulinarischen Netzwerkparty am Abend tauschen sich Unternehmer aus. 400 Unternehmer

Hannover: CeBIT SCALE am 24.-28. Juni 2019

Aufstrebende Start-ups aus aller Welt suchen den Zugang zu Entscheidern aus der etablierten Wirtschaft. Diese wiederum prüfen Kooperationsmöglichkeiten mit innovativen Geschäftsmodellen. Bei SCALE kommen beide Welten zusammen und bündeln ihre Kräfte. SCALE bietet als Start-up Plattform der CeBIT ihre Geschäftsideen

Dortmund: DIE INITIALE Gründermesse am 11.10.19

DIE INITIALE ist eine Gründermesse für Existenzgründer und Selbstständige. Sie informiert über Finanzierung, Entwicklung und Nachfolge. Der Fokus auf Bildung macht sie zur wertvollen Informationsquelle.

Köln: Expo im Rahmen der StartupCon im September

Die StartupCon vereint einmal im Jahr die Gründer und Start-ups in Köln. Auf der Gründerkonferenz und zugehörigen Expo wird über die Zukunft Deutschlands als Gründerstandort gesprochen und spannende Ideen werden zu erfolgreichen Gründungen.

Mainz: Ignition Gründermesse am 30.09.2018

Auf der Ignition in Mainz, die Gründermesse für Existenzgründer und Selbstständige im Rhein-Main-Gebiet, können Besucher spannende Fachbeiträge hören, an Workshops teilnehmen und rund 75 Aussteller aus allen Bereichen kennenlernen.

Berlin: deGUT Gründermesse am 18.-19.10.19

Die Deutschen Gründer- und Unternehmertage (deGUT) sind nicht nur eine Gründermesse, sondern auch Veranstaltungsort für die Preisverleihung des bundesweiten Wettbewerbs “KfW Award Gründen”. Rund 120 Aussteller stellen auf der deGUT Infomaterial zur Verfügung.

StartupNight Expo in Berlin

Jedes Jahr im September präsentieren sich Start-ups aus Berlin und ganz Deutschland auf der StartupNight. Das Event wird u.a. durch Deutsche Telekom, IHK Berlin, Berlin Partner und die Investitionsbank Berlin unterstützt.

Startup Camp Berlin

Hier treten Jungunternehmer in Kontakt mit Unternehmensvertretern, Investoren und Journalisten, um sich Rat zu holen und die Szene auf sich aufmerksam zu machen. Das Programm umfasst Fachvorträge, einen Pitch sowie einen Messebereich.

Hannover: Gründertag am 09.11.19

Rund 350 angehende Unternehmerinnen und Unternehmer kamen 2018 in die Industrie- und Handelskammer. „Es gibt keine Selbstläufer bei der Gründung. Die Geschäftsidee muss schlüssig sein, dann sind Mut, Können und Durchhaltevermögen gefragt“, sagte Guido Langemann, Gründungsexperte der IHK Hannover. Die Anlaufstelle für Gründungsinteressierte ist hannoverimpuls.

München: Gründertag Existenz am 09.11.19

Die IHK hat es sich zur Aufgabe gemacht, Jungunternehmer/innen beim Schritt in die Selbstständigkeit aktiv zu unterstützen. Ein wichtiger Baustein unseres breiten Beratungsangebots sind die regelmäßigen Gründermessen EXISTENZ. Dort haben Sie die Möglichkeit, im persönlichen Gespräch an zahlreichen Informationsständen mit Experten Ihre Fragen rund um die Gründung zu klären. Zudem gibt es viele interessante Vorträge zu allen Fragen, die Sie als Gründer betreffen.

Leibzig: Mut Deutschland 2019 am 14.11.2019
3.500 Macher, Entscheider und Multiplikatoren Fachbesucher, ca. 150 Aussteller

Der MUT Deutschland ist der Leitkongress für Unternehmer. Die neuen Initiatoren haben das Kongresskonzept einer erfolgreichen Traditionsveranstaltung aufgegriffen und weiterentwickelt. Congress Center Leipzig

Frankfurt: Franchise-Expo19 am 14.-16.11.19

Das ist der neue Szene-Treff für Menschen mit Lust auf Selbständigkeit, Interesse an Franchising und für Unternehmen, die über Franchising expandieren wollen.

Hier treffen Sie an die hundert Aussteller aus Deutschland, US und anderen Ländern, etablierte und neue Franchisemarken aus allen Branchen, mit allen Investmentlevels.