McMuseum, McEntertainment und McKonzert?

Die expandierende, vielfältige Kulturwirtschaft entdeckt das Franchising als Erfolg versprechende Marktdurchdringungs- und Wachstumsstrategie. Trend- und Brand Consultant Thomas Matla der Schweizer Bellone Franchise Consulting erläutert die neue Entwicklung.
Der Franchise-Gastronom McDonald`s eröffnete im November 2009 im Pariser Museum Louvre ein Restaurant. Der Louvre ist mit rund acht Millionen Besuchern pro Jahr das meistbesuchte Museum der Welt, wenn auch viele Kulturinteressierte ihm nur einen Kurzbesuch abstatten, um einen Blick auf die weltberühmte Mona Lisa zu werfen. Danach, inspiriert und angetan, verlassen sie meist das Museum innerhalb weniger als 30 Minuten.
Damit kommen sich Franchise-Wirtschaft und Kulturwirtschaft gefährlich nah, meinen Sie? Es geht noch näher. Der Trend kommt wie immer aus den USA. Hier, wo fast alle Museen in privater Trägerschaft sind, spielt die Notwendigkeit der Eigenfinanzierung eine weitaus größere Rolle, als hierzulande, wo Museen nicht wirklich an der Erzielung von Einnahmen interessiert, geschweige denn dafür ausgelegt scheinen. Wenn ein aktives Museum in Deutschland Geld verdient, mindert es damit den Zuschuss aus dem öffentlichen Haushalt. Wer will das schon.
Non-Profit bedeutet in den USA dagegen zielgerichtet professionell und ergebnisorientiert arbeiten. Die Chancensuche ist dabei eine erfolgreiche Strategie. Neben überzeugenden Ausstellungskonzepten, die ein Massenpublikum anziehen, sind die Konzeption und Realisierung von erstklassigen und thematisch passenden Museumsshops und Museums-Cafés dafür wirtschaftlich erfolgreiche Beweise. Doch es geht noch expansiver.

Große Museumsmarken brauchen globale Präsenz

Die besten und größten Museen der Welt begannen bereits vor Jahren ihre globale Präsenz, durch weltweite Ausleihe ihrer Exponate bis hin zu gesamten Ausstellungen, zu erhöhen. Zunehmend steht die Vervielfältigung der Museen selbst an. Damit begeben sie sich als Kulturinstitutionen auf das Feld des Franchising und der Lizenzierung – des Kulturfranchising.
Die Museumsmarke Louvre beispielsweise verfügt bisher über einen erfolgreich eingeführten Standort, bzw. „Pilotbetrieb“ in Paris, wenn gleich auch mit ausgesprochen umfangreichen, tiefen und langen Erfahrungen.
Schließlich existiert er seit 1793. Zusätzlich eröffnete die Museums-Marke in der französischen Region Nord-Pas-de-Calais die „Niederlassung“ Louvre Lens. Als erster internationaler Standort kommt zukünftig der Louvre Abu Dhabi, in den Vereinigten Arabischen Emiraten, hinzu. Macht für die Marke Louvre drei Standorte in zwei Ländern. Damit ist der Louvre im Bereich Kulturfranchising und Licensing unter den International First Class Museums schon recht gut aufgestellt.
Andere internationale Museumsmarken haben aktuell noch weniger Standorte. So verfügt das französische Centre Pompidou über je eine Niederlassung in Paris und Metz, das US-amerikanische Museum of Modern Art über zwei, wie auch die Dia Art Foundation und das Museum of Contemporary Art San Diego. Überholt werden sie alle bereits von der Tate Gallery London, mit insgesamt vier Standorten (London 2, Liverpool 1, St. Ives/ Cornwall 1).

Guggenheim ist Kulturfranchising-Trendsetter
Trendsetter im Kulturfranchising der internationalen First Class Museen, mit den meisten Standorten und damit schwergewichtiger Kulturfranchiser Nr. 1 ist das amerikanische Guggenheim Museum. Erfinder, bzw. erster Nutzer dieser für die Kulturlandschaft neuen Marktwachstums- und
Marktdurchdringungsstrategie ist Thomas Krens. Dieser trat 1988 als Direktor der Solomon R. Guggenheim Foundation in deren Dienst ein und übernahm die Verantwortung für das zentrale Guggenheim Museum in New York, als auch für die Guggenheim Niederlassung in Venedig.
Die wenigen, das Wachstum limitierenden Museums-Standorte und die Ausgabenkürzungen für Kultur durch den Staat, bedeuteten für Thomas Krenz sehr schnell wohl eines: Kulturanbieter müssen sich konsequent wie Wirtschaftsunternehmen organisieren und verhalten sowie deren Erfolgsstrategien übernehmen, adaptieren und nutzen. Für ihn waren das die Profilierung durch einen konsequenten Markenaufbau und das Wachstum durch Franchising.
Ab 1988 wurde Guggenheim Venedig „franchiseartig“ geführt. 1997 das Guggenheim Bilbao in Spanien eröffnet, sowie die Deutsche Guggenheim in Berlin, in Kooperation mit der Deutschen Bank. Das Guggenheim Soho in New York bestand von 1992 – 2001, das Guggenheim Hermitage in Petersburg
existiert seit 2001, das Guggenheim Las Vegas von 2001 – 2003. Gespräche und Verhandlungen zur Planung und Eröffnung von weiteren Guggenheimstandorten laufen seither ständig, u.a. in Abu Dhabi, Beijin, Guadalajara, Hong Kong, Moskau, Rio de Janeiro, Singapur, Sydney und Tokyo.
Dabei sollte man immer im Kopf behalten, dass eine Eröffnung einer McDonald`s Niederlassung laut Presseberichten ca. € 1 Mio. kostet, die eines Guggenheim Museums zwischen $ 300 – 500 Mio.

Franchising im High-End-Kulturbereich angekommen

Dass Franchising im High-End-Kulturbereich der International First Class Museums angekommen und ein aktuelles Thema ist, zeigt das Beispiel Guggenheim. Auch, wenn kulturelle und wirtschaftliche Sichtweisen nicht immer von allen Beteiligten voll geteilt und schon gar nicht einfach zusammengebracht werden, wie der Rücktritt des ehemaligen Chairman und langjährigen finanziellen Unterstützers Peter Lewis, aufgrund langer Diskussionen mit Thomas Krens, über die Wahl des Franchisings als Wachstumsstrategie, zeigt.
Aber das Verbinden und Austarieren von vermeidlichen Gegensätzen ist obligatorischer Bestandteil von kulturellen Prozessen und Projekten. So ist davon auszugehen, dass sich nach einer ersten Findungsphase spezielle Kulturfranchising-Varianten für die unterschiedlichen Bereiche
herauskristallisieren. Ihr Marktdurchdringungs- und Wachstumsanspruch wird allen gemein sein, die Art der Konzeption und Realisation divergieren. Ganz genau so, wie in der restlichen Wirtschaft. Die Vorteile, die Franchising Kulturunternehmen bietet, sind in der Branche jedoch erkannt worden. Das
zeigt sich nicht nur bei internationalen Museumsmarken mit Bildungsanspruch.

Kulturfranchising im Entertainment Business

Kennen Sie Madame Tussauds Wax Museum? Vormals ein Unternehmen der Dubai International Capitel, jetzt zur Merlin Entertainment Group und damit zur Blackstone Group gehörig, konzentriert sich das Londoner Kulturfranchise-Unternehmen (dort sechs Wax Museums) auf seinen Unterhaltungsbereich und die weitere internationale Expansion.
Blackstone ist übrigens nach Walt Disney der weltweit zweitgrößte Betreiber touristisch unterhaltender Attraktionen. Zu ihm gehören u.a. Legoland Dänemark (vier Parks sowie ein Standort in Berlin), 50% der Universal Studios Orlando und 18 Sea Life Aquariums. Die gesamten Entertainment-Angebote der Gruppe erreichen pro Jahr über 30 Mio. Besucher.

Montreux Jazz Festival, am Genfer See

Wie kann man die Werte und das Erbe eines 44 Jahre existierenden Kulturfestivals hochhalten, sein Image polieren und sein Feuer wieder anfachen, dabei aber gleichzeitig auch das damit verbundene Erlebnis international hochwertig vervielfachen, einer größtmöglichen Zahl von Menschen bekannt machen und dabei noch Geld verdienen? Die Antwort für den Festivalgründer Claude Nobs lautete wohl durch Kulturfranchising.

Die Stiftung des Montreux Jazz Festivals jedenfalls lässt die Montreux Experience SA so genannte Montreux Jazz Cafés seit 2008 weltweit im Franchising betreiben und selbst Lizenzen vergeben. Das Leitmotiv der Cafés sind die auf Video konservierten Montreux Jazz Festival Konzerte, die eben hier exklusiv gezeigt werden. Das professionelle Branding der identisch gestalteten Cafés umfasst großformatige Abbildungen der beim Konzert auftretenden Musiker und geht feinfühlig bis zur abgestimmten Schuhfarbe des Servicepersonals.

Die angestrebte Expansion sieht neben dem Start am Flughafen Genf 2008 weitere Eröffnungen in Montreux, Zürich, Lausanne und New York vor. Auch temporäre Varianten, wie während der Weltausstellung in Shanghai, sind beispielsweise für die Olympischen Spiele 2012 in London vorgesehen.

Zwiti: Kulturfranchising als Wirtschaftsmotor

Kulturfranchising und Kulturlizenzierung haben sich als Trend bereits in unterschiedlichen Bereichen der Kulturwirtschaft erfolgreich fest etabliert. Sie erobern kreativ weitere Kulturbereiche. Positiv für die Gesamtgesellschaft, denn Kulturfranchising leistet nicht nur einen Beitrag zur gesellschaftlichen Wertebildung, sondern tätigt Investitionen in die jeweilige Region, in Form von Unternehmensgründungen, Arbeitsplätzen und Steuerabgaben, sowie als Generator für nachfolgende weitere Konsumentenausgaben.

Peinlich aber wahr: Die Klassiker

Wahrscheinlich haben wir es alle schon mal selbst erlebt oder beobachtet: Einen Fleck auf der Bluse, Lippenstift am Kragen oder ein Essensrest im Bart. Auch wenn unsere Gesellschaft heute locker ist, berühren uns diese kleinen Unfälle peinlich.Susanne Beckmann, Business-Knigge-Trainerin klärt auf.

Was ist es, dass es uns so peinlich berührt? Unangenehm ist eine solche Situation nur, weil sich der Angesprochene ertappt oder – noch schlimmer – bloß gestellt fühlt. Es gilt also diese Situationen diskret zu behandeln und daraus keine große Sache zu machen.

Ein offener Reißverschluss ist ein Klassiker unter den Peinlichkeiten. Frauen sollten Frauen und Männer sollten Männer unbeobachtet darauf hinweisen und den Betroffenen auf keinen Fall so durch den Tag laufen lassen. Schließlich sind wir für einen Hinweis auch dankbar. Der Angesprochene bedankt sich für den Tipp, macht dann aber kein weiteres Aufheben davon.

Essensspuren im Gesicht: Die Nudel, die an der Wange klebt, ein kleiner Salatrest zwischen den Zähnen, Soße im Bart oder ein Brotkrümel an der Lippe. Auch hier gilt: Sagen Sie es Ihrem Nachbarn diskret, statt ihn damit ins Meeting laufen zu lassen.

Stößt man ein Glas oder eine Kaffeetasse um, behebt man den Schaden mit seiner Serviette. Sollte der Nachbar etwas abbekommen haben, entschuldigt man sich natürlich und bezahlt die Reinigungsrechnung. Auf keinen Fall sollten Sie selbst Hand bei dem Betroffenen anlegen! Damit würde man die Situation nur verschlimmern.

Versehentliches Aufstoßen, Stottern und Versprecher werden unkommentiert übergangen.
Wichtig bei allen Unfällen: Bitte lamentieren Sie nicht groß über Ihre Fettnäpfchen und entschuldigen sich immer wieder. Damit gewinnt die Sache noch mehr an Aufmerksamkeit und wird noch peinlicher. Einmal entschuldigen reicht und dann gehen Sie zur Tagesordnung über.

[accordion clicktoclose=true tag=h4] [accordion-item title=”Der gelungene Messeauftritt”]

Messen sind kostspielig und zeitintensiv, und trotzdem ist es für viele Unternehmen wichtig hier den Kontakt zu Kunden auf- oder auszubauen und Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen. Für einige Firmen ist das Messeziel die Imagepflege oder oft auch die Mitarbeitergewinnung. Am Ende machten das Verhalten und das Auftreten der Mitarbeiter den Unterschied zwischen einem erfolgreichen und einem weniger erfolgreichen Messeauftritt.

Neben der fachlichen Kompetenz sollten diese Mitarbeiter gute kommunikative und soziale Fähigkeiten haben, denn sie müssen in der Lage sein, die Standbesucher anzusprechen, ein freundliches, sympathisches Wesen haben und über einen Smalltalk zum Geschäftlichen kommen.
Eine offene und zugewandte Körpersprache, ohne dass die Hände in den Hosentaschen vergraben sind, zeigt den Besuchern ein Willkommen und Interesse. Vermitteln Sie dagegen einen gelangweilten Eindruck, verscheucht das die Gäste. Stehen Sie nicht am vorderen Rand des Messestands, so „versperren“ oder „bewachen“ Sie die Fläche. Besser ist es, sich in der Mitte des Standes aufzuhalten. Wenn es die Situation erlaubt, können Sie von hier aus Ihren Standbesuchern ein bis zwei Schritte zur Begrüßung entgegengehen. Falls Sie sitzen, stehen Sie bitte auf, sobald sich ein Gast auf den Stand begibt.

Die Kleidung sollte mit dem Messestand harmonieren. Einheitliche Erkennungszeichen wie Krawatten, Tücher oder Hemden und Blusen in den gleichen Farben, die Corporate Identity des Unternehmens, identifizieren Sie als Mitarbeiter der Firma.
Was geschäftsschädigend ankommt, sind die „Besserwisser-Typen“ und die „Aufreißer-Typen“. Von ihnen nehmen die Kunden schnell Abstand.

Selbstverständlich sollte es sein, dass am Stand, zumindest nicht für andere sichtbar, gegessen, mit dem Smartphone hantiert oder telefoniert wird. Vermeiden Sie „Kaffeegrüppchen“, die die Standbesucher nur abschrecken.

[/accordion-item] [accordion-item title=”Der Umgang mit Visitenkarten”]

Eine Visitenkarte gehört im Geschäftsleben dazu, und wir halten es für das Selbstverständlichste sie zu überreichen. Doch es gibt einiges zu beachten, um einen positiven ersten Eindruck zu hinterlassen, statt Ihrem Geschäftspartner ein unangenehmes Gefühl durch  ein unangemessenes Verhalten zu vermitteln.
Die kleinen praktischen Papierkärtchen mit wertvollen Kontaktdaten sollten separat in einem eigenen Etui aufbewahrt werden, damit sie nicht zerknicken oder verschmutzen. Schlechter Stil ist es eine Visitenkarte angeschmutzt oder zerknickt aus der Jacke oder aus der Hosentasche zu ziehen.
Bei einer Besprechung mit einem Geschäftspartner wird die Karte am besten zu Anfang des Gesprächs überreicht. Bei einem Netzwerktreffen hingegen übergibt man gegen Ende des Gesprächs, wenn die Gesprächspartner im Kontakt bleiben wollen, seine Karte.

Die Visitenkarte bedeutet so etwas wie die Identität des Gesprächspartners und sollte darum mit Respekt behandelt werden. Der Karteninhaber übergibt seine Karte indem er sie an einer oberen Ecke hält so hält, dass sein Gegenüber die Karte lesen kann.

Derjenige, der die Karte erhält, schaut sie einen Moment an und liest zumindest den Namen, die Position des Karteninhabers und den Firmennamen. So prägen Sie sich leichter seinen Namen ein und haben die Information wer vor Ihnen steht.

Die Visitenkarte ungelesen sofort in der Tasche verschwinden zu lassen, ist respektlos und zeigt Desinteresse. Machen Sie niemals in Gegenwart Ihres Gesprächspartners Notizen auf seiner Karte. Gegebenenfalls können sie sich nach dem Gespräch auf der Rückseite der Karte einen Vermerk machen.

[/accordion-item] [accordion-item title=”Bitte Abstand halten”]

Man kann sie nicht sehen, aber man spürt sie. Jeder Mensch hat um sich herum unsichtbare Zonen, die er als sein Territorium betrachtet. Diese Zonen sind nach Kulturkreis unterschiedlich. In Brasilien zum Beispiel sind sie viel geringer ausgeprägt, als in unseren Breitengraden. Doch was ist dabei zu beachten? Antworten dazu hat die Stil & Etikette Trainerin Susanne Beckmann.
Eine Distanzzone bezeichnet man den Abstandsbereich, den andere Personen uns gegenüber einnehmen, also wie nahe uns jemand kommt. Der US-amerikanische Anthropologe und Ethnologe Edward Hall unterscheidet zwischen vier Distanzzonen:
Die intime Distanzzone bis ca. 40 cm. In diesem Bereich erlauben wir sehr vertrauten Menschen wie Familienmitglieder oder sehr engen Freunden den „Eintritt“.
Die Persönliche Distanzzone ca. 40 cm bis 1,5 m. Hier finden persönliche Gespräche wie zum Beispiel mit Kollegen oder ein Smalltalk, statt.
Die Gesellschaftliche Distanzzone ca. 1,5 bis 4 m. Dies ist der Raum, in dem wir andere Menschen wahrnehmen. Hier finden eher unpersönliche Kontakte statt: zum Beispiel zum Handwerker oder ein Gespräch mit dem Chef hinterm Schreibtisch.
Die Öffentliche Distanzzone ab ca. 4m. In dieser Zone befinden Sie sich, wenn Sie sich in einem großen Raum befinden und einer Präsentation oder einem Vortrag folgen.
Es ist extrem wichtig, das Distanzbedürfnis anderer Menschen zu respektieren. Wer jemand zu dicht „auf die Pelle“ rückt, muss sich nicht wundern, wenn er sich unbeliebt macht und als „distanzlos“ bezeichnet wird.
Manchmal ist es jedoch unvermeidbar die intime Distanzzone einzugehen, zum Beispiel in einem vollen Aufzug. Die Folgen erkennen Sie an der Körpersprache der Personen, die sich Raum schaffen wollen: Durch ausweichende Blicke, durch das Zusammenziehen der Schultern oder durch ein seitliches Wegdrehen zum Nachbarn. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, indem wir andere Personen nicht näher kommen als unbedingt notwendig.

[/accordion-item] [accordion-item title=”Unhöflich, überflüssig oder missverständlich – Formulierungen in geschäftlichen E-Mails”]

Täglich erhalten wir unzählige E-Mails und müssen ebenso viele schreiben. Sie halten uns auf, nerven – also schnell schreiben. Doch aufgepasst, denn es gilt einige Regeln einzuhalten, um dem Adressaten nicht auf die Füße zu treten oder um keinen schlechten Eindruck zu hinterlassen.

Business-Knigge-Trainerin Susanne Beckmann gibt Tipps, damit aus einer E-Mail eine professionelle Nachricht wird.

Die Anrede

Die allgemein übliche Anrede im geschäftlichen Bereich lautet: „Sehr geehrte Frau Meyer“. Etwas moderner, aber auch schon persönlicher ist „Guten Morgen“ oder „Guten Tag“. Erst wenn sich die Geschäftspartner besser kennen und einen weniger förmlichen Umgang mit einander pflegen, kann man zu einem „Hallo“ übergehen. Auf keinen Fall von Anfang an und auch später mit Bedacht zu wählen ist die Anrede „Liebe/r“. Fragen Sie sich, ob diese Anrede im geschäftlichen Kontext angemessen oder ob es der Person so recht ist. Innerhalb einer Region übliche Anreden wie „Moin, Moin“, „Servus“ oder „Grüß Gott“ sind Alternativen, wenn sie in der entsprechenden Region bleiben.

Keine E-Mails bitte

Für Glückwünsche oder Beileidsschreiben eine E-Mail zu schreiben, wäre ein dicker Fauxpas. Hier ist eine entsprechende Karte die stilvollere Wahl.
Bei Beschwerden oder komplexen Themen eignet sich ein Telefonat besser. Andernfalls erfolgt ein endloses, oft ergebnisloses Hin- und Herschreiben von E-Mails.
Förmliche Einladungen werden in Form eines Briefes oder einer Briefkarte verschickt um den Stellenwert herauszustellen.

Der Inhalt

Da E-Mails Zeitfresser sind, überlegen Sie genau, wer unbedingt in Kenntnis gesetzt werden muss. Achten Sie auf eine logische, strukturierte und positiv formulierte Schreibweise mit korrekter Rechtschreibung. In der Kürze liegt die Würze. Mehrere Ausrufe- oder Fragezeichen gehören nicht in eine E-Mail, ebenso wenig wie Emoticons, da beides unhöflich, belehrend oder flapsig wirkt.

Die Verabschiedung

Während ein Erstkontakt oder ein offizielles Schreiben immer mit „Mit freundlichen Grüßen“ endet, ist die Variante – wenn man sich besser kennt – „Freundliche“, „Herzliche“ oder „Beste Grüße“ passend. „Liebe Grüße“ hingegen klingt sehr persönlich und ist im Geschäftsleben distanzlos.
Ein „Gruß“ wirkt kurz angebunden und unhöflich. Abkürzungen wie: „MfG“, „VG“ oder „LG“ sind in E-Mails tabu und zeugen von schlechtem Benehmen.

[/accordion-item] [accordion-item title=”Fünf Fettnäpfchen im Berufsalltag”]

Gutes Benehmen ist gefragt

Je höher es auf der Karriereleiter geht, desto mehr ist gutes Benehmen wichtig. Wer im Büro wild durch die Gegend niest oder hustet, statt in den Hemdsärmel, wer nur einen begrenzten Wortschatz besitzt, der zudem an die Jugendsprache angelehnt ist (cool, chillig, mega), keine Tischmanieren hat, der kommt erst gar nicht ins Rennen, wenn es darum geht, eine neue Führungsposition zu besetzen.
Knigge-Regeln gibt es auch für E-Mails. Falsche oder flapsige Anreden, Rechtschreibfehler, Abkürzungen, Füllwörter oder Konjunktive – viele Empfänger fühlen sich dadurch genervt, belästigt oder sich nicht entsprechend respektiert.

Machtkämpfe mit Kollegen

Führen Sie keine Kritikgespräche im Beisein andere Kollegen aus. Das gilt ganz besonders in einem Gespräch mit dem Chef. Ob Sie die Oberhand in einem Rededuell haben oder nicht, der Gesichtsverlust des Kollegen wird Sie verfolgen. Er wird Sie das bei der nächstbesten Gelegenheit spüren lassen. Solche Machtkämpfe in Gegenwart anderer ist nicht die feine englische Art. Ein Feedback Gespräch unter vier Augen ist eindeutig die bessere Idee.

Einsiedler Dasein

Im Job sind Einzelkämpfer und kontaktscheue Mitarbeiter nicht gefragt. Wer in seinem Büro vor sich hinarbeitet ohne einen angemessenen Kontakt zu seinen Kollegen zu haben, bekommt vieles nicht mit und zeigt damit auch mangelnde Sozialkompetenz. Schließlich sind Gedankenaustausch und Hilfsbereitschaft Basisregeln guter Zusammenarbeit.

Auf die richtige Reihenfolge kommt es an

Nicht nur bei dem Verteiler in einer E-Mail, sondern auch bei der Anrede müssen die ranghöchsten Personen im Unternehmen zuerst genannt und „angesprochen“ werden.
Das gleiche gilt bei der persönlichen Begrüßung. In einer größeren Runde, wie bei einem Kundentreffen oder bei einem Meeting lauert ebenfalls ein Fettnäpfchen.

Die Reihenfolge, in der begrüßt wird, richtet sich auch hier nach dem Rang. So ist der Kunde der Ranghöhere, der Kollege ranggleich oder rangniedriger, der Chef ist ranghöher.
Begrüßt man eine Gruppe von zehn Leuten, beginnt man beim Ranghöchsten und geht dann im Uhrzeigersinn weiter, beachtet dann also nicht mehr die Rangfolge. Andernfalls könnte das einen unnötigen Zickzack-Parcours erzeugen.

Kleider machen Leute

Frauen unterschätzen häufig die Wirkung der Kleidung im Beruf. So wurde in Studien immer wieder bestätigt: Je femininer eine Frau im Job wirkt, desto weniger traut man ihr fachliche Kompetenz zu. Das mag ein Vorurteil sein, sicher ist jedoch, dass Kleidung und Äußeres im Job keine Privatsache sind. Die Kleidung spielt eine wichtige Rolle, vor allem wenn der der Beruf mit Kundenkontakten und Außenwirkung zu tun hat.

Außerdem gilt: Je höher Sie in der Hierarchie stehen, desto wichtiger ist die formelle Geschäftskleidung.

[/accordion-item] [accordion-item title=”Kleider machen Leute – Das passende Outfit für den Job”]

Mit unserem Kleidungsstil können wir direkt darauf einwirken, wie wir wahrgenommen werden: seriös und kompetent oder lässig und individuell. Über das Outfit demonstrieren wir Wertschätzung für uns selbst und für andere, zeigen einem Arbeitsumfeld oder einem Anlass schon äußerlich den entsprechenden Respekt.

Es ist also wichtig, sich über seinen Kleidungsstil Gedanken zu machen. Natürlich ist die Branche, in der man arbeitet ein erster wichtiger Aspekt. Sind Sie in der Versicherungswirtschaft, im Bankenbusiness, in den Führungsetagen großer Unternehmen oder als Anwalt tätig, tragen Sie klassische Businesskleidung. Für die Damen heißt das: Hosenanzüge, Kostüme, Kombinationen oder Hosen mit Blusen und Blazern.
Die Herren tragen Anzüge in den Farben Grau, Anthrazit, Blau und evtl. Braun. Dazu unifarbene oder sehr dezent gestreifte Lang-Arm-Hemden, meistens Krawatten und Lederschuhe.
Je weiter oben Sie in der Hierarchie stehen, desto strenger ist der Dresscode.

Die halboffizielle Kleidung erlauben Branchen wie der Werbebranche, der Musikszene, der Modebranche oder viele IT-Startups einen etwas lockeren Kleidungsstil. Dort bewirken die klassischen Dresscodes eher ein Staunen. Deshalb sind hier gepflegte Hosen und Hemden mit Jacken und sportlicheren Schuhen völlig in Ordnung.

Trotz der unterschiedlichen Branchen, Positionen und Dresscodes haben folgende Empfehlungen für alle Berufstätigen Gültigkeit:

Achten Sie grundsätzlich auf gepflegte Kleidung und Schuhe. Damenschuhe sind höchstens vorne offen und haben eine Absatzhöhe von nicht mehr als 6 cm. Die Herrenschuhe sind geschlossen.

Die Damen sollten keinen tiefen Ausschnitt, spannende oder gar schulterfreie Oberteile tragen. Miniröcke und Hotpants sowie zu enge Kleidung sind tabu.

Für die Herren gilt ähnliches: Keine kurze Hosen, Oberteile mit mindestens kurzen Ärmeln, besser lange Ärmel und keine Caps.

Sie liegen immer richtig, wenn Sie besser angezogen sind, als man es von Ihnen erwartet, denn ein overdressed stört nicht, sondern kann höchstens ein Lächeln hervorrufen. Underdressed hingegen kann eine Beleidigung sein!

[/accordion-item] [accordion-item title=”Nach oben bitte – Verhalten im Aufzug”]

Vielen Menschen ist das Aufzugfahren unangenehm, besonders dann wenn er voll besetzt ist.
Der Grund dafür ist die fehlende übliche Distanz zum Nachbarn. Statt mit einem Abstand von ca. 50 cm, steht man Schulter an Schulter dicht gedrängt auf kleiner Fläche. Das löst Unbehagen aus. Umso wichtiger ist es, diese Situation für alle so angenehm wie möglich zu gestalten.

Einsteigen und Aussteigen

Im Privaten haben Gäste, Damen, ältere Menschen und kleine Kinder den Vortritt. Im Geschäftsleben betreten Vorgesetzte, Kunden und Gäste den Aufzug zuerst. Allerdings ist das bei großem Gedränge nicht immer praktikabel, so dass in dieser Situation der, der vorne steht auch zuerst den Aufzug betritt. Beim Hinausgehen drängelt man sich nicht an anderen vorbei, sondern fragt, ob man bitte durchgelassen wird. Genauso tritt man zur Seite wenn man bemerkt, dass eine Person den Aufzug verlassen möchte. Gegebenenfalls verlassen Sie kurz den Aufzug.

Bitte freundlich

Auch wenn die anderen Fahrgäste grimmig vor sich hingucken, grüßen Sie verbal oder mit einem Nicken und Blickkontakt beim Betreten des Aufzuges. Menschen, die Sie kennen, begrüßen Sie mit Namen. Vielleicht fällt Ihnen ein freundlicher Satz, passend zur Situation oder zum Anlass/Tag ein. Das entspannt die Situation. Verlässt man den Aufzug, verabschiedet man sich freundlich.

Sicher kennen Sie das im Aufzug: Wo schaue ich nur hin? Augenkontakt schafft engen Kontakt, deshalb starren Sie andere Menschen nicht an. Auf den Boden zu gucken wirkt unsicher und ist deshalb nicht zu empfehlen. Am besten schauen Sie zur Tür. So fühlt sich niemand beobachtet oder belästigt und Sie wirken souverän. Achten Sie darauf, dass Sie möglichst niemanden berühren oder gar anrempeln, denn niemand möchte ungewollten Körperkontakt. Lässt sich das wegen des Platzmangels nicht verhindern, ist es angemessen wenn Sie zum Beispiel sagen: „Entschuldigung, ich muss Ihnen jetzt ein wenig auf die Pelle rücken.“

Stilvoll

Wenn Sie sich mit Ihrem Nachbarn unterhalten, sollte das leise geschehen, denn die anderen Mitfahrer hören wohl oder übel mit. Allerdings sollten Sie auch nicht tuscheln oder flüstern, das wirkt eher befremdlich. Persönliche Themen oder Lästern sind an dieser Stelle tabu.
Höflich ist es, bei Bedarf andere Mitfahrende zu fragen in welche Etage sie möchten, um dann den entsprechenden Knopf zu drücken.

[/accordion-item] [accordion-item title=”Neu im Unternehmen – Engagieren Sie sich überlegt”]

Sie sind gut ausgebildet, haben einige Jahre Berufs-und Branchenerfahrung und wechseln nun das Unternehmen. Doch aufgepasst: wer mit zu vielen Ideen gleich zu Beginn auffährt, kann schnell anecken. Wie man sich „wohl dosiert“ bei den neuen Kollegen einbringt, verrät die Business-Knigge Expertin Susanne Beckmann.

Neu im Unternehmen sieht man häufig dort die Welt mit anderen Augen. Prozesse oder Strukturen können entwickelt oder verändert werden. Und genau hier lauern Stolpersteine, denn wer die Balance zwischen Engagement und Fingerspitzengefühl nicht hinbekommt, schafft sich mehr Feinde als Freunde. Einerseits werden Ideen und frischer Wind erwartet, andererseits gibt es Antworten wie: „Das haben wir schon immer so gemacht.“

Wichtig ist gerade in der ersten Zeit genau zu beobachten. Statt zu kommentieren und zu bewerten, fragen Sie lieber. Hören Sie gut zu, so erkennen Sie die Einstellung der Kollegen zu Veränderungen, die vielleicht niemand wirklich möchte. Dazu hängt es von der eigenen Persönlichkeit und der Kommunikationsfähigkeit ab, wie diplomatisch Sie agieren können. Wenn Sie es nicht schon wissen, finden Sie heraus, wie offen das Unternehmen für neue Ideen und Verbesserungsvorschläge ist.
Wer fragt und mehr nach Hintergründen und Begründungen forscht, statt sofort fertige Lösungen zu präsentieren, die vielleicht gar nicht als Problem angesehen werden, der zeigt, dass er aufmerksam und detailliert ist. Natürlich ist dieser Prozess abhängig von der Größe des Unternehmens und der Komplexität der Aufgaben und von den eingebundenen Mitarbeitern.

Bekommen Sie von den Kollegen Hinweise, scharfe Kommentare oder körpersprachliche Signale, wie gehobene Augenbrauen, Augenverdrehen, unechtes Lächeln oder tiefes Atmen, sind das deutliche Zeichen dafür, dass das etwas zu viel Engagement war.

Beobachten Sie zu Anfang genau die verdeckten Regeln, die in dem Unternehmen vorherrschen: Welcher Umgangston wird gepflegt? Wie ist das Verhalten in Meetings? Welchen Wert haben Hierarchien? Welche Rituale gibt es? Wie ist der Dresscode?

Neben Ihrer Aufmerksamkeit ist es hilfreich einen Kollegen zu suchen, der Ihnen mit seiner Erfahrung und seinem Rat zu Seite steht.

[/accordion-item] [accordion-item title=”Zu Gast bei Geschäftsessen- Fettnäpfchen vermeiden”]

Eigentlich ganz alltäglich im Berufsleben: eine Einladung zum Geschäftsessen. Doch wie verhält man sich korrekt als Gast? Welche Speisen wählt man? Welche Themen sind tabu? Schwierig, wenn man sich in seiner vermeintlich einfachen Rolle als Gast nicht sicher fühlt und damit schnell einen negativen Eindruck hinterlässt, der dann auch noch im schlimmsten Fall das Geschäft platzen lässt.

Dass Sie als Gast unbedingt pünktlich am verabredeten Ort sind, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Grüßen Sie den Gastgeber bzw. die ranghöchste Person zuerst und bedanken Sie sich für die Einladung.

Achten Sie auf Signale: Erklärt der Service oder der Gastgeber das Menü, unterbrechen Sie Ihr Gespräch und hören zu. Gibt Ihr Gastgeber Ihnen Hinweise oder Empfehlungen zu bestimmten Gerichten, bedeutet das, dass Sie sich in dieser Preiskategorie bewegen sollten. Ein guter Gastgeber signalisiert seinen Gästen, ob sie eine Vorspeise bestellen dürfen durch seine Empfehlung oder fragt Sie direkt, welche Vorspeisen Sie bevorzugen. Macht er das nicht, seien Sie zurückhaltend mit der Bestellung. Essen Sie nur Speisen, die Sie sicher und ohne „Unfälle“ essen können.

Haben alle Gäste das Wasser bekommen, dürfen Sie ohne Aufforderung trinken. Anders verhält sich das beim Wein. Hier warten Sie, bis der Gastgeber sein Glas erhoben hat, in die Runde geschaut hat und durch ein Nicken das Signal zum Trinken gibt.

Das Signal zum Essen „ Guten Appetit“ gehört mehr in familiäre Runden und das Wort „Mahlzeit“ streichen Sie am besten aus Ihrem Wortschatz. Mäckeln Sie nicht am Essen herum, selbst wenn es wirklich schlecht ist. Das bringt den Einladenden in eine unangenehme Situation.

Geben Sie sich offen und interessiert. Führen Sie während des Essens Smalltalk mit positiven und neutralen Themen wie zum Beispiel Urlaub, Freizeit, Kultur, Sport oder Städtereisen. Polarisierende Themen wie Politik, Religion, Tod oder das Lästern über Dritte sind tabu, weil diese schnell zu Streitgesprächen führen können. Geschäftliche Themen werden erst nach dem Dessert begonnen.

Sollte der Gastgeber am Tisch bezahlen, wenden Sie sich diskret ab und beobachten Sie den Bezahlvorgang nicht.

[/accordion-item] [/accordion] [tabby title=”Info-Kasten”]

Susanne Beckmann ist Business-Knigge-Trainerin und gibt in Unternehmen über alle Hierarchieebenen hinweg Seminare über moderne Umgangsformen im Geschäftsleben. Tipps und Informationen speziell für Berufseinsteiger hat sie in ihrem Buch „#Benehmen“ (ISBN 978-3-00-053228-3 zusammengefasst. www.susanne-beckmann.de

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Steuerfalle Mitarbeiterparkplatz

Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern einen Pkw-Stellplatz zur Verfügung. Dabei sollten sie die steuerlichen Konsequenzen im Blick haben. Steuerberater Stefan Rattay : „Dort drohen bei einer Betriebsprüfung hohe Nachzahlungen.“

Parkraum ist nicht nur in Ballungsräumen knapp. Eine zeitraubende Parkplatzsuche erschwert vielerorts die Anreise zur Arbeit. Viele Arbeitgeber greifen ihrem Personal mit einem Kfz-Stellplatz unter die Arme. So ermöglichen Firmen einen stressfreien Arbeitsbeginn und beugen Verspätungen vor. Unternehmen sollten bei Mitarbeiterparkplätzen die steuerlichen Auswirkungen nicht außer Acht lassen, warnt die Steuerberatungsgesellschaft WWS. Je nach Art und Form der Parkplatzüberlassung fallen beträchtliche Steuern und Sozialabgaben an.

Insbesondere in exponierten Innenstadtlagen können Unternehmen Mitarbeiterparkplätze kaum kostenlos zur Verfügung stellen. Es entstehen zum Teil erhebliche Kosten durch Instandhaltung, Reinigung oder Fremdmiete, die Arbeitgeber zumindest anteilig auf die Arbeitnehmer umlegen. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zur Parkraumüberlassung mahnt zur erhöhten Vorsicht (BFH, Az. V R 63/14). Die obersten Finanzrichter vertreten die Auffassung, dass kostenpflichtige Stellplätze für Arbeitnehmer grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind. Viele Unternehmen denken bei Mitarbeiterstellplätzen nicht an das Finanzamt. Dabei sind bei der Parkraumüberlassung zwei Steuerarten zu beachten, nämlich Umsatzsteuer und Lohnsteuer.

Immer wenn Mitarbeiter sich an den Kosten für eine Stellfläche beteiligen, wird Umsatzsteuer fällig. Dies gilt gleichermaßen für Kfz-Stellplätze auf dem Firmengelände oder im nahegelegenen Parkhaus. Vielen Unternehmen droht bei einer Betriebsprüfung eine böse Überraschung. Für nicht abgeführte Umsatzsteuer stehen leicht hohe Nachzahlungen im Raum. Schnell addieren sich die Beträge über die Jahre zu erklecklichen Summen. Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen mietet in einem Parkhaus 30 Mitarbeiterstellplätze für jeweils 50 Euro monatlich an. Die Mitarbeiter beteiligen sich mit 25 Euro an den Stellplatzkosten. So streicht die Firma jährlich 9.000 Euro ein. Das Unternehmen führt über einen Zeitraum von fünf Jahren keine Umsatzsteuer ab, was im Rahmen einer Betriebsprüfung auffällt. Die Firma muss rückwirkend auf einen Schlag Umsatzsteuer in Höhe von 8.550 Euro zuzüglich satten Nachzahlungszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr an das Finanzamt abführen.

Obendrein droht eine Lohnsteuerpflicht, unabhängig davon, ob eine Zuzahlung der Mitarbeiter erfolgt oder nicht. Das Finanzamt wertet Parkraum schnell als „geldwerten Vorteil“. Diese Annahme ist nur vom Tisch, wenn der Parkraumüberlassung ein überwiegend betriebliches Interesse zugrunde liegt. Liegt der Stellplatz nicht in unmittelbarer Nähe der Firma, ist erhöhte Vorsicht geboten. Leicht unterstellen die Steuerprüfer, dass der Parkraum häufig privat genutzt wird. In solchen Fällen werden Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig, mithin rund 30 Prozent von der Arbeitgeberleistung für den Parkplatz. Dazu zählen auch Kostenerstattungen für Parkplätze, die der Mitarbeiter selbst angemietet hat. Stutzig werden Steuerprüfer, wenn nur ein ausgewählter Personenkreis, etwa die Führungskräfte, einen Stellplatz erhält. Dann vermuten die Prüfer schnell eine entgeltliche Parkraumüberlassung im Rahmen der Vergütung. Kann das Unternehmen den Verdacht nicht widerlegen, werden automatisch Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig.

Grundsätzlich steuerfrei sind nur kostenfreie Kfz-Stellplätze auf dem Firmengelände. Allerdings ist das Finanzgericht Köln der Auffassung, dass sowohl für eine entgeltliche als für eine unentgeltliche Überlassung von Parkplätzen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen (FG Köln, Az. 11 K 5680/04). Doch das steuerzahlerunfreundliche Urteil wird von der Finanzverwaltung seit Jahren nicht angewendet.

Tipp der WWS: Jede Regelung rund um die Parkraumüberlassung will gut überlegt sein, denn es lauern einige steuerliche Fallstricke. Unternehmen sollten bestehende Modelle auf den Prüfstand stellen und steuerlichen Rat einholen. Im Zweifelsfall sollten Firmen Mitarbeitern Parkplätze besser unentgeltlich überlassen. So ersparen sie sich einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand und Ärger mit den Finanzbehörden.

[tabby title=”Info”]

Autor Stefan Rattay, Steuerberater der Kanzlei WWS in Aachen

Stefan Rattay: Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz am Standort Aachen (www.wws-gruppe.de). Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von mittelständischen Unternehmen insbesondere im Bereich des internationalen Steuerrechts.

Die WWS-Gruppe: Die WWS ist eine überregional tätige, mittelständische Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsberatungskanzlei. Sie ist an drei Standorten am Niederrhein vertreten (Mönchengladbach, Nettetal, Aachen). Rund 130 Mitarbeiter entwickeln interdisziplinäre Beratungslösungen mit ganzheitlichem Anspruch. Die WWS-Gruppe besteht aus der WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH, der
Partnerschaftsgesellschaft Wirtz, Walter, Schmitz & Partner mbB und der Dr. Schmitz-Hüser WWS GmbH.

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Vorsicht beim Verkauf von Firmenautos

Bei der Veräußerung von Betriebswagen lauern steuerliche und rechtliche Fallstricke, die Unternehmen teuer zu stehen kommen können. Worauf Firmen achten sollten, um böse Überraschungen zu vermeiden, weiß Expertin Dr. Stephanie Thomas.

Zuverlässige und repräsentative Firmenwagen sind für viele Unternehmen unentbehrlich. Nicht wenige entscheiden sich spätestens nach Ablauf der sechsjährigen Abschreibung für eine Neuanschaffung und den Verkauf des alten Fahrzeugs. Leicht werden beim Autoverkauf steuerliche und rechtliche Aspekte übersehen. Der Verkauf von Firmenwagen erfordert ebenso viel Weitblick wie deren Einkauf, betont die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Ansonsten laufen Unternehmen Gefahr, dass unvorhergesehene Zusatzkosten entstehen.

Der Erlös für den alten Firmenwagen dient oft zur Finanzierung des Neuen. Naturgemäß sind Firmen darauf bedacht, das alte Gefährt für einen guten Preis zu veräußern. Wer es clever anstellt, verkauft den Wagen für einen Betrag, der deutlich über dem Buchwert liegt. Doch Vorsicht: Zählt der Firmenwagen zum Betriebsvermögen, hält der Fiskus beim Verkauf die Hand auf. Ein etwaiger privater Nutzungsanteil und dessen vorangehende Besteuerung bleiben unberücksichtigt. Die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufspreis ist Gewinn und als solcher voll steuerpflichtig. Laut Bundesfinanzhof ist steuerlich auch unerheblich, wenn aufgrund privater Veranlassung der Wagen nur teilweise abgeschrieben werden konnte (BFH, Az. X R 14/12).

Veräußert etwa eine GmbH ihren Firmenwagen für 13.000 Euro netto, der einen Restbuchwert von 6.000 Euro hat, macht sie 7.000 Euro Gewinn. Somit werden etwa 2.100 Euro Körperschaft- und Gewerbesteuer plus 2.470 Euro Umsatzsteuer fällig. Deshalb sollten Unternehmen die Steuer von vornherein einkalkulieren, um Überraschungen zu vermeiden.

Nicht nur bei Verkaufspreisen über dem Buchwert müssen Firmen aufpassen. Veräußern Unternehmer einen Firmenwagen zum Buchwert oder sogar darunter an einen Gesellschafter, stellt das Finanzamt schnell die Angemessenheit des Kaufpreises in Frage. Firmen sollten zur Sicherheit immer ein Sachverständigengutachten einholen, um Vorbehalte der Finanzbeamten leichter zu entkräften.
Ein Firmenauto gehört nur dann automatisch zum Betriebsvermögen, wenn der Wagen über 50 Prozent betrieblich zum Einsatz kommt. Bei einer betrieblichen Nutzung unter 10 Prozent handelt es sich immer um Privatvermögen und ein Verkauf ist nicht steuerpflichtig. Wer den Firmenwagen zwischen 10 und maximal 50 Prozent betrieblich nutzt, kann ihn wahlweise vollständig dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zuweisen. Erfolgt eine Zuordnung zum Privatvermögen, sollte das Unternehmen die betrieblichen Fahrten genau dokumentieren. So lässt sich ein Verdacht des Finanzamts ausräumen, der Wagen werde zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt. Alternativ kann der Firmenwagen aber auch vollständig als Betriebsvermögen deklariert werden. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, welche Behandlung insgesamt steuerlich günstiger ist.

Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf droht selbst dann, wenn Firmen bei der Anschaffung keinen Vorsteuerabzug geltend machen konnten. Einen Ausweg bietet das sogenannte „Entnahme-Verkaufs-Modell“. Firmeninhaber können den Wagen zunächst aus dem Betriebsvermögen entnehmen und in das Privatvermögen überführen. Für einen anschließenden Verkauf wird dann keine Umsatzsteuer fällig. Doch Obacht: Es muss eine beweissichere Dokumentation der Entnahme erfolgen. Firmen sollten die Entnahme umgehend verbuchen sowie den Zeitpunkt in der Buchhaltung schriftlich dokumentieren.
Vorsicht ist beim Verkauf eines Firmenwagens an Privatpersonen geboten. Dann unterliegt das Unternehmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Zwei Jahre lang müssen Verkäufer für alle Mängel aufkommen, die über den üblichen Verschleiß hinausgehen – vorausgesetzt der Mangel lag bei Übergabe bereits vor. Unternehmen können eine Gewährleistung beim Verkauf an Privatleute vertraglich nicht ausschließen. Wer sein Fahrzeug an ein anderes Unternehmen veräußert – etwa an einen Autohändler – kann einen Gewährleistungsausschluss vereinbaren.

Der Verkauf von Firmenautos will gut überlegt sein. Unternehmen sollten frühzeitig die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen mit ihrem Berater abklären. So können Unternehmen alle Fallstricke sicher umfahren.
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Autorin Dr. Stephanie Thomas, Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht der Kanzlei WWS in Mönchengladbach

Dr. Stephanie Thomas: Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz in Mönchengladbach (www.wws-gruppe.de). Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der steuerrechtlichen Beratung von Unternehmen und Privatpersonen bei Themen wie Nachfolgeplanung, Umstrukturierung und Verfahrensfragen.
Die WWS-Gruppe: Die WWS ist eine überregional tätige, mittelständische Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsberatungskanzlei. Sie ist an drei Standorten am Niederrhein vertreten (Mönchengladbach, Nettetal, Aachen). Rund 130 Mitarbeiter entwickeln interdisziplinäre Beratungslösungen mit ganzheitlichem Anspruch. Die WWS-Gruppe besteht aus der WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH, der Partnerschaftsgesellschaft Wirtz, Walter, Schmitz und PartnermbB und der Dr. Schmitz-Hüser WWS GmbH.

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Zaubern als Tagesgeschäft

Concierge Dienstleistungen kennt man aus noblen Hotels, wo bekanntlich dem Gast kein Wunsch ausgeschlagen werden darf – auch wenn er noch so ungewöhnlich sein mag. Friederike Scharf aus dem bayerischen Olching war viele Jahre das, was man den „guten Geist“ nennt. Sie kennt nicht nur die internationalen Top-Hotels, sondern weiß auch, dass Concierge-Leistungen längst Einzug auch in Bürokomplexen, Kliniken, Verwaltungen und anderen Einrichtungen gehalten haben. Also hat sie mit FS.ConServ ein eigenes Unternehmen gegründet. Was sie da mit Zauberei zu tun hat, weiß unser Gründermagazin-Experte Emil Hofmann. Er hat sie einen Tag lang begleitet und nicht nur in den Businessplan, sondern ihr auch über die Schulter geschaut.

GM: Frau Scharf, als erfolgreiche Spezialistin im Concierge-Umfeld waren Sie ja sicher nicht unterbeschäftigt oder schlecht bezahlt. Warum dann 2016 der Sprung in die Selbständigkeit?

Friederike Scharf: Ich war in vielen internationalen Top-Hotels und zuletzt bei einem Concierge Service Anbieter, kenne die Abläufe, aber auch die Möglichkeiten, die noch immer nicht überall wirklich genutzt werden. Ich wollte und will zeigen, dass es noch besser geht und meinen eigenen Kundenkreis aufbauen.

GM: Nun werden Sie als selbständige Unternehmerin ja nicht in Hotels tätig, sondern eher im Umfeld großer und vielleicht auch luxuriöser Immobilien, dort am Empfang sitzen und Besucher begrüßen, oder?

Friederike Scharf: Genau das ist das Bild, das ich gleich zurechtrücken muss. Ein Concierge Service, wie ich ihn verstehe, sitzt natürlich in einem großen Bürogebäude im Eingangsbereich, in einer Privatklinik oder einer Bank. Aber er kümmert sich um weit mehr als um die Frage „Guten Tag, wo wollen Sie denn hin?“ Deshalb habe ich mein Konzept auch so aufgebaut, dass ich neben den Empfangsdienstleistungen zahlreiche andere Hilfestellungen anbiete.

GM: Können Sie dazu Beispiele nennen?

Friederike Scharf: Klassiker sind wie gesagt die Leistungen im Rahmen des Besucher-Empfangs. Dazu gehören auch die Zugangskontrollen, die Zuweisung eines Parkplatzes, das Ausstellen von Besucherausweisen oder die Weiterleitung zum jeweiligen Gesprächspartner. Und natürlich immer mit einem Lächeln und einem Höchstmaß an Souveränität.

GM: Gut, das kennen wir von vielen Häusern, wo das ja auch mehr oder weniger gut funktioniert. Wenn Sie von anderen Leistungen sprechen – was bieten Sie Ihren Kunden zusätzlich an?

Friederike Scharf: Das ist jetzt der echte Mehrwert, den die meisten Kunden auch schnell erkennen. Genau genommen ist es das, was ein Concierge in einem Hotel auch macht. Der Mitarbeiter besorgt nicht nur ein Taxi, sondern auch einen Blumenstrauß für die Gattin des Chefs, er ordert einen Kurierdienst und reserviert zwei Konzertkarten, selbst wenn das Konzert schon seit Wochen ausverkauft ist. Es werden Handwerker organisiert, Termine für den Kunden telefonisch zu- oder abgesagt, Zugverbindungen ermittelt und – auch das kommt vor – der Privatjet nach Sylt realisiert. Die Spanne reicht also sehr weit, genau das ist auch die Alleinstellung.

GM: Für einen solchen ausgeprägten Service brauchen Sie aber auch gut ausgebildete Mitarbeiter. Stehen die bei Ihnen vor der Tür oder müssen Sie hier aufwendig akquirieren?

Friederike Scharf: Mit der Qualifikation der Mitarbeiter steht und fällt mein Unternehmen. Ich muss mich voll und ganz auf sie verlassen können. Viele Bewerbungen bekomme ich aus dem Hotel-Umfeld, aber auch von Banken und aus anderen Branchen, wo eine hohe Service-Orientierung gefragt ist. Das aber schließt nicht aus, dass ich ständig neue Mitarbeiter suchen und diese oft auch selbst trainieren muss.

GM: Was muss jemand noch mitbringen außer einer Service-Orientierung, wenn er diesen Beruf ergreifen will?

Friederike Scharf: Er muss ein Organisationstalent sein, sollte über möglichst viele und gute Kontakte verfügen und er muss Menschen mögen. Natürlich gehört eine gewisse zeitliche Flexibilität dazu, perfekte Umgangsformen und im Idealfall auch die eine oder andere Fremdsprache.

GM: Was waren bei Ihrer Gründung die Hürden, die Sie vielleicht auch unterschätzt haben?

Friederike Scharf: Ich war mir bewusst, dass ich nicht alles allein machen konnte. Die anfängliche Personalsuche und die gleichzeitige Akquisition von Kunden unter einen Hut zu bringen, war sicher eine Herausforderung. Und dann natürlich der Businessplan, der viel Zeit in Anspruch genommen hat.

GM: Wie finden Sie Ihre Kunden, und welche werblichen Hilfsmittel setzen Sie dabei ein?

Friederike Scharf: In erster Linie sind es Kontakte, die ich in die Gründung mitgebracht und seither auch gepflegt habe. Dann kommen die Weiterempfehlungen und die Anfragen über die Website. Neben dem Internetauftritt setze ich auf eine neue Präsentationsmappe, die ich an potentielle Kunden verschicke und auf die Medien-Präsenz gerade im für mich wichtigen Ballungsraum München. Ich besuche viele Veranstaltungen und baue auf ein wachsendes Netzwerk.

GM: Gab es Probleme bei der Finanzierung Ihres jungen Unternehmens?

Friederike Scharf: Da hat mir mein Businessplan entscheidend geholfen. Der zeigt keine Luftschlösser, sondern realistische Zahlen, geht auf das Marktpotential ein und bleibt bei den Umsatzerwartungen und den Investitionen eher auf der konservativen Seite. Das überzeugt auch die finanzierende Bank.

GM: Im Rahmen Ihrer Gründungsvorbereitung haben Sie sich sicher auch Hilfe von außen geholt, oder?

Friederike Scharf: Ja, das rate ich auch jedem Gründer. In erster Linie ist hier die IHK zu nennen, die eine Vielzahl von preiswerten Workshops anbietet. Dann sind es Kollegen und Freunde, die bei der Erstellung der Website helfen und bei den komplexen Marketingfragen. Ich rate auch zu einem guten Steuerberater, der sich im Gründerumfeld auskennt und zum Kontakt mit Verbänden, die auch mit Rat und Tat zur Seite stehen.

GM: Was sind Ihre beruflichen Ziele, wenn Sie mal in die kommenden fünf Jahre schauen?

Friederike Scharf: Ich will zumindest im Ballungsraum München die führende Anbieterin von Concierge-Services sein und meine Angebote ständig erweitern. Dazu gehört auch der Aufbau und die Pflege eines gutes Netzwerkes.

GM: Vielen Dank für das Gespräch.

www.fs-conserv.de

Live ist die beste Resonanz

Denken Sie darüber nach Ihre Expertise als Unternehmer über einen zentralen Impulsvortrag erlebbar zu machen. Sie tun das, indem Sie authentische Fallbeispiele, pfiffige Geschichten und schnell umsetzbare Tipps für Ihre Zielgruppe in eine Rede packen. Dieses Format wird Ihre persönliche Referenz-Rede: Ein prägnanter Vortrag, den Sie regelmäßig in den für Ihr Geschäftsmodell richtigen Interessenkreisen halten.

Es gibt ein sehr kraftvolles Marketing-Modul, das von vielen Unternehmern noch nicht als solches erkannt wird. Die Rede ist von einem professionell inszenierten Impulsvortrag hart am Kundennutzen. Als exemplarischer Einblick in die eigene Arbeit. Zur Dokumentation von Glaubwürdigkeit und Leistungsfähigkeit. Vor allem aber als Chance in Resonanz zu gehen mit Menschen und damit Märkten. So ein gut gemachter, bestenfalls relativ zeitloser Impulsvortrag kann im Business-Leben eines Unternehmers bzw. Unternehmens regelmäßig präsentiert werden – je nach Auditorium immer in leicht abgewandelter Form. Und generiert dabei wie von Geisterhand immer neue Interessenten. Zumindest dann, wenn der Vortragende authentisch und die Inhalte vom Auditorium als glaubwürdig, mehrwertig und nachvollziehbar empfunden werden. Gemeint ist die Referenz-Rede: ein persönlich vor ausgesuchten Zuhörern vorgetragenes Format.

Zwiti: Mit Communiting im Match

Im Communiting® gehen wir davon aus, dass es sogenannter Match-Momente bedarf, ehe aus einem undifferenzierten Interessenten ein Leistungs-, Informations- oder gar Angebotsinteressent wird. Es geht also um die fiktiven Minuten, in denen Referenten als einschlägige Experten und theoretisch potenzielle Geschäftspartner erstens wahr- und zweitens ernst genommen werden. Kaufentscheidungen fallen in aller Regel nicht unmittelbar. Vielmehr brauchen Menschen mehrere positiv besetzte Berührungspunkte. Es sind diese Match-Momente mit einer Marke, ehe potenzielle Auftragnehmer auf professionelle Augenhöhe kommen. Je komplexer eine Leistung ist, desto mehr Vorlaufzeit brauchen Interessenten. Die Referenzrede dient also als strategische Annäherung und individuell absichtslose Resonanzmöglichkeit.

Im 21. Jahrhundert sehen wir uns zwei großen Engpässen gegenüber. Der Erlangung von Aufmerksamkeit. Und dem Engpass Glaubwürdigkeit. Abstrakte Websites, Flyer und Hochglanzbroschüren, ja selbst eMail-Kommunikation haben keineswegs ausgedient. Ihre „Glaubwürdigkeit“ als viel zu oft offensichtlich-werbliche Inszenierungen hat allerdings gelitten.

Zwiti: Warum die Referenz-Rede wirksam ist

Mit der Referenz-Rede steht diesen Klassikern der werblichen Zunft nicht nur ein persönliches, menschliches Format gegenüber. Es ist auch die direkteste Form der Interaktion zwischen Referent und Publikum. Der Vortragende steht Rede und Antwort. Als Interessent kann ich mir eine fundierte Meinung bilden. Ich sehe Mimik und Gestik. Höre Stimme und Tonalität des Referenten. Sehe Präsentation, mitgeführtes Material. Und kann Selbstsicherheit, gelebte Authentizität und subjektiv wahrgenommene Expertise spüren. Genau dieses Hinspüren in Verbindung mit der glaubhaften Problemlösungskompetenz hat auf passende Interessenten eine der stärksten Sogwirkungen überhaupt. Damit erfüllt die Referenz-Rede fast alle Kriterien, die Marketer heutzutage als schwierige Engpässe identifizieren.

Die Referenz-Rede:

  1. … verbindet live Expertise und Persönlichkeit des Redners, die wichtigsten Zutaten für die Vermittlung von Glaubwürdigkeit
  2. … schafft im direkten zwischenmenschlichen Kontakt die wichtigen Match-Momente im Communiting®. Also die unbewussten Impulse, die einen Menschen und ggf. eine dahinter stehende Marke zum ggf. idealen Geschäftspartner stilisieren
  3. … identifiziert die passenden Interessenten insofern, dass Match Momente beidseitig wahrgenommen werden
  4. … ist ein Format, das als informelles Produkt fassbar wird und über alle klassischen Kanäle vertrieben werden kann

Zwiti: Die richtigen Interessenkreise entscheiden

Bedürfnisse können nicht geschaffen werden. Wir gehen deshalb davon aus, dass es nicht lediglich der richtigen Informations-Impulse bedarf. Sondern vor allem der passenden Interessenkreise, in denen diese gesetzt werden. Die Referenz-Rede ist ausgerichtet am archimedischen Punkt professioneller Business-Kommunikation: dem konstanten Grundbedürfnis. Dieser Dreh- und Angelpunkt wirksamer Kommunikation bestimmt die Inhalte der Referenz-Rede. Sie ist vor allem einem untergeordnet: dem massiven, kontextuell passenden Mehr- oder zumindest Unterhaltungswert für das Auditorium. Abwandlungen der Referenz-Rede finden je nach Interessenkreis statt. So kann eine Überschrift „Die acht wichtigsten Stellschrauben wie Sie zielsicher an staatliche Fördermittel für Ihre Badsanierung kommen“ ein starker Keynote-Titel für den Geschäftsführer eines regionalen Badstudios sein.
Die Überschrift sattelt auf dem möglicherweise identifizierten konstanten Grundbedürfnis der Badstudio-Kunden auf: „Bäder nach Maß und Wunsch“. Eine solche Referenz-Rede kann der Inhaber des Badstudios nun dauerhaft als informelles Produkt vermarkten. Dies geschieht passiv über klassische Werbemittel. Oder pro-aktiv sobald Interessen-Kreise identifiziert werden. Typische Beispiele wären Messen, Kamingespräche, Kongresse, regionale Events wie städtische Wirtschaftstage. Oder einfach die regionale Handwerkskammer oder Volkshochschule.

Zwiti:  Unmittelbare Resonanz-Möglichkeit

Fazit: Ein Impulsvortrag hart am konstanten Grundbedürfnis Ihrer Zielgruppe ist die beste Möglichkeit direkt in Resonanz mit Ihrer Zielgruppe zu kommen. Dieses Phänomen, wie es mein Berater-Kollege Peter Sawtschenko sehr schön umschrieben hat, ist in erster Linie ein energetisches. Nein, wir werden hier nicht esoterisch, aber es entspricht einfach unserer Wahrnehmung, dass es für eine Geschäftsbeziehung erfolgskritisch ist, dass man auch eine soziale Affinität zueinander entwickelt bzw. hat. Prof. h. c. Wolfgang Mewes hat das stets ähnlich beschrieben mit seinem Brückenschlag zur Natur und dem Schlüssel/Schloss-Prinzip. Die Referenz-Rede ist hier der bestmögliche soziale Prüfstein bzw. Attraktor.

Steueränderung für Business Angels

Die steuerliche Behandlung von Business Angels als Finanzunternehmen ist künftig ausgeschlossen. Der BAND sieht Änderung positiv.

Das Bundeskabinett hat eine Änderung des § 8 b Abs. 7 KStG beschlossen, die Schluss damit machen wird, dass Finanzbehörden Business Angel GmbHs dadurch ärgern können, dass sie diese als sog. Finanzunternehmen behandeln.

Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen durch GmbHs sind nahezu steuerfrei, Verluste aus der Veräußerung im Gegenzug aber nicht abzugsfähig. Eine Ausnahme gilt nach § 8 b Abs. 7 KStG für Finanzunternehmen. Nach der bisherigen Regelung des § 8 b Abs. 7 KStG können auch Business Angel GmbHs unter bestimmten Umständen als derartige Finanzunternehmen qualifiziert werden, mit der umgekehrten Folge, dass Gewinne körperschaftsteuerpflichtig und Verluste abzugsfähig sind. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung mit dem “Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben“ wird. Nur als Indiz gilt die Zuordnung der Beteiligung zum Umlaufvermögen. Rechtlich strittig ist dabei, was unter „kurzfristig“ in diesem Sinne zu verstehen ist und ob auch eine Kapitalerhöhung als Erwerb anzusehen ist.

Einige Business Angel GmbHs hatten in der Vergangenheit aufgrund der ungeklärten Rechtsfragen Probleme mit den Finanzbehörden, weil diese sie überraschend als Finanzunternehmen i. S. des § 8 b Abs. 7 KStG eingestuft hatten und demgemäß Veräußerungsgewinne aus Start-up Beteiligungen der Körperschaftsteuer unterwarfen.

Die vom Bundeskabinett beschlossenen rechtliche Änderung, die jetzt in das Gesetzgebungsverfahren geht, erfolgt im Rahmen des „Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“. Als Finanzunternehmen sind nun nur noch Unternehmen zu qualifizieren, an denen Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 % beteiligt sind. Das schließt die Anwendung des § 8 b Abs. 7 KStG auf Business Angel GmbHs aus. Als Begründung für die Änderung hat der Bundesfinanzminister angegeben, man wolle „Gestaltungen“ verhindern.

Eine Umfrage von Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) bei seinen Mitgliedern und kooperierenden Kanzleien hat ergeben, dass Überlegungen, sich die jetzige Gesetzeslage durch „Gestaltungen“ zunutze zu machen, in der Praxis der Business Angels keine Rolle spielen. „Business Angels investieren in Start-ups, um zu deren Erfolg beizutragen und spekulieren nicht auf Verluste“, so Roland Kirchhof, Vorstand von BAND. Deswegen sehen sie ihr Engagement niemals als ein kurzfristiges an und weisen die Beteiligungen im Anlagevermögen aus. Diese eindeutige und dezidierte Position haben alle Befragten eingenommen.

Mit dem jetzigen Gesetzesentwurf werde daher erfreuliche Rechtsklarheit geschaffen.

Info:
Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) hat das Ziel, die Business Angels Kultur in Deutschland zu fördern und den informellen Beteiligungskapitalmarkt aufzubauen. BAND wird getragen von Business Angels Netzwerken sowie öffentlichen und privaten Mitgliedern und Sponsoren. Business Angels sind private Investoren, die mit Kapital und Know-how zum Erfolg von jungen, wachstumsstarken Unternehmen beitragen.